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Steuerfreie Aufwandsentschädigung

Markus Marquard

markus.marquard@zawiw.uni-ulm.de 

 

Ehrenamtliche können ab 1. Januar 2002 laut der neuen Lohnsteuer-Richtlinien für 2002 eine steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe bis zu 300 DM (154 €) aus öffentlichen Kassen ohne weiteren Nachweis erhalten. Gleichzeitig wird damit bewirkt, dass diese Aufwandsentschädigungen auch sozialversicherungsfrei gestellt werden. Die Bundesregierung möchte damit zur stärkeren Förderung des Ehrenamtes beitragen. - Bleibt zu hoffen, dass Ehrenamtlich ab 2002 auch wirklich in den Genuß einer entsprechenden Aufwandsentschädigung kommen.