Risiken und Nebenwirkungen

                                                  von Anne Pöttgen

Das Gentechnikgesetz
„Das GenTG unterscheidet drei Formen des Umganges von GVO“, so steht es im Gesetzestext. Das bedarf der Erklärung: GenTG, hinter der Abkürzung verbirgt sich das Gentechnikgesetz und GVO, das heißt gentechnisch veränderte Organismen.
Wer geht also wie mit was wo um?

IllustrationZunächst einmal wird in geschlossenen Räumen mit den GVO umgegangen, in Anlagen wie Tierställen und Gewächshäusern etwa. Und zwar in den Sicherheitsstufen 1 bis 4. Auch müssen Genehmigungen vorliegen, logisch, bei manchmal brisanten Versuchen.
Weiterhin geht es um Freisetzung, wovon wir häufig in der Presse lesen. Gentechnisch veränderte Pflanzen werden im Freilandversuch getestet.
Und beim Inverkehrbringen geht es um veränderte Produkte, die nicht für Bearbeitung in den Anlagen und nicht zu Freisetzungen bestimmt sind. Man kann vermuten, dass es sich um Produkte handelt, die wir selbst oder das liebe Vieh verzehren sollen.
Diesen leicht satirischen Einstieg konnte ich mir angesichts des Beamtendeutschs nicht verkneifen, aber nun geht es sachlich weiter:

Freisetzung
Freigesetzt werden Pflanzen, Tiere oder Mikroorganismen. Dabei sollen wissenschaftliche Erkenntnisse gesammelt oder neue Sorten entwickelt werden. Es darf natürlich nicht zu einer Gefährdung von Mensch und Umwelt kommen. Aus diesem Grund werden Genehmigungen erst erteilt, wenn alle betroffenen Behörden und Organisationen gehört worden sind. Das sind z.B. das Bundesamt für Naturschutz, die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft und die Behörden der betroffenen Bundesländer.
Interessant für uns als Verbraucher ist, dass das gewonnene Material weder als Lebensmittel noch als Futtermittel verwendet werden darf. Es darf lediglich in den Anlagen, siehe oben, weiter verarbeitet werden. Die Erteilung von Freisetzungsgenehmigungen wird an strenge Auflagen geknüpft, was den Transport und den Anbau betrifft. Isolationsabstände zu benachbarten Anbauflächen sind einzuhalten, ebenso wird die Nachkontrolle nach Beendigung der Freisetzung gefordert.

Inverkehrbringen
Auf dieser Seite gibt es eine ausführliche Darstellung dazu, was nun wirklich unter Inverkehrbringen zu verstehen ist. Nicht, wie man zunächst vermutet, das auf den Markt bringen im wörtlichen Sinn, also auf den Wochenmarkt. Es geht vielmehr darum, den Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut durch die Landwirtschaft zu genehmigen.
Im Einzelnen ist auf dieser Seite aufgeführt, wie es um die Zulassung von gentechnisch verändertem Mais, Raps, Kartoffeln, Rüben, Soja, Reis und Baumwolle steht. Zu unserer Beruhigung: Für Kartoffeln, Rüben und Reis liegen bisher erst die Anträge aber noch keine Genehmigungen vor.

Aufsicht
Durch ein Standortregister, Nachweisverfahren und Kontrollen, Überwachung und Kennzeichnung können wir wohl sicher sein, dass die Behörden uns vor unliebsamen Überraschungen bewahren. Bei der Lebensmittelüberwachung sind die Lebensmittelüberwachungs- und die Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte zuständig; für die Kontrolle bei lebenden gentechnisch veränderten Organismen die Gentechniküberwachung der Länder.
Lebensmittel und Futtermittel müssen gekennzeichnet sein. Der Nachweis gentechnischer Veränderungen wird auf der DNA-Ebene geführt, das ist auch noch nach einer Weiterverarbeitung möglich. Ausgenommen von der Kennzeichnung sind Produkte, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert worden sind.

Biologische Sicherheit
Auf dieser Seite ist von Biosafety Clearing House, von Protokollen über Biologische Sicherheit die Rede, von Bestimmungen, die weltweit eingehalten werden müssen. Leider ist mir aber nicht gelungen herauszufinden, um welche Art von Organismen, vor denen wir geschützt werden müssen, es sich handelt und welche von lebenden gentechnisch veränderten Organismen ausgehende Bedrohung gemeint ist.

Das BVL
Die Internet-Website eines Bundesamtes verspricht nicht unbedingt sprachliche Highlights und literarische Leckerbissen. Aber wer sich von kompetenter Seite darüber informieren lassen will, was es mit „Sicheren Lebensmitteln, umfassendem Verbraucherschutz“ auf sich hat, ist hier an der richtigen Stelle.
Die Navigation über ein Kopfmenü und ein Menü auf der linken Seite, das auch Untermenüs enthält, ist sehr bequem. Zusätzlich zum jeweiligen Thema gibt es bei vielen Seiten rechts weitere Links zum Thema. Hier besprochen wurde die Gentechnik zu finden im Kopfmenü.

www.bvl.bund.de/cln_007/nn_494450/DE/Home/homepage__node.html__nnn=true


Und zum Ausgleich eine spielerische Beschäftigung mit dem Mendeln
www.biologie.uni-hamburg.de/b-online/mathprism/index.html

 
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