Sklaverei in der Antike |
von Anne Pöttgen War die Einrichtung der Sklaverei möglicherweise ein humanitärer Akt? Feinde wurden nicht mehr getötet sondern versklavt. Wahrscheinlicher ist der Sieg der wirtschaftlichen Vernunft.
Wie wurde ein Mensch zum Sklaven? Tatsächlich scheint der Hauptanlass der gewesen zu sein, dass man den Gegner nach gewonnener Schlacht nicht tötete, sondern ihn in Gewahrsam nahm. Seine Angehörigen waren dann mit ihm Teil dieser ganz selbstverständlichen Massenversklavungen. Auch kam es häufig vor, dass Räuberbanden oder Piraten kleine Dörfer überfielen, um menschliche Beute zu machen. War ein Mensch zum Sklaven geworden, so waren und blieben es seine Kinder und Kindeskinder ebenso. Sie vermehrten den Besitz der Freien und Bürger. Auch die Schuldknechtschaft führte in diesen Stand. Konnte man seine Schulden nicht bezahlen, so kam es sozusagen zu „persönlicher“ Haftung. Vielleicht verkaufte man auch nur seine Frau oder seine Kinder in die Sklaverei. Straftäter büßten häufig durch Sklavenarbeit, anscheinend vor allem in Bergwerken und Steinbrüchen. Wo arbeiteten die Sklaven? Natürlich war der Einsatz in der Landwirtschaft das Haupttätigkeitsgebiet für Sklaven. Schwerer war die Arbeit in Bergwerken oder Steinbrüchen. Aber auch in den Bereichen, die wir heute als Handwerk bezeichnen, waren sie tätig. Mit Glück und Verstand konnte ein Sklave in Handel und Verwaltung tätig werden oder im Bildungs- oder Gesundheitswesen, um unsere heutigen Begriffe zu verwenden. Die Erträge aus den Tätigkeiten flossen immer in die Taschen der Herren. Häufig wurden Klagen über die Arbeitsmoral der Sklaven geführt. „Das Schlimmste für den Betrieb sind untätige Sklaven, weil sie etwas kosten, anstatt etwas einzubringen,“ meinte Cato (Rom, zweites Jahrhundert v. Chr.). Frauen waren überwiegend im Haus tätig oder wurden zu Nebenfrauen. Recht und Gesetz Rechtlich war ein Sklave eine Sache, die gekauft, verkauft, vererbt und geerbt werden konnte. Eine frühe Gesetzessammlung, die auch die Stellung der Sklaven behandelt, ist der Codex Hammurabi. Der babylonische König Hammurabi lebte um 1750 v. Chr. In Mesopotamien gab es zu dieser Zeit zwei Klassen von Sklaven, einheimische und ausländische; die einheimischen waren Straftäter oder Schuldsklaven. Die Schuldsklaven mussten nach drei Jahren freigelassen werden. Eine Sklavin konnte drei Jahre nach dem Tod ihres Besitzers freigelassen werden, wenn sie ihm Kinder geboren hatte. Auch durch Adoption konnte ein Sklave seine Freiheit erlangen. Die Schuldknechtschaft von Athener Bürgern wurde durch die Rechtsreform Solons (640 – 560 v. Chr.) verboten. Aus dem antiken Kreta ist das Stadtrecht von Gortys (500 – 450 v.Chr) überliefert. Es regelte das Zusammenleben der Stadtbewohner: der männlichen Vollbürger, der Frauen und der Sklaven. Im Römischen Reich war der Rechtsstatus der Sklaven im Zwölf-Tafel-Gesetz geregelt (Ursprung um 450 v. Chr.) Griechenland “Die Keimzelle der Gesellschaft ist die Familie, in der Mann und Frau und Herr und Sklave zusammenleben“, auch das eine Vorstellung von Aristoteles. Allerdings sieht er die Sklaven als minderwertige Rasse neben den Bürgern. “Der Herr des Hauses hat … freie und unfreie Menschen unter sich. Der Sklave ist zuerst wohl häufiger als Beute denn als Ware ins Haus gekommen.“ Neben den Sklaven im Mutterland gab es in Griechenland die Bewohner der Gebiete, die die griechischen Krieger erobert hatten und in denen dann die Kolonisten siedelten. Für diese Kolonisten arbeiteten die Hörigen, sie durften aber in ihren angestammten Gebieten wohnen bleiben. Oberster Herr der Hörigen war der Staat, der von den neuen Herren gebildet wurde. „Zu dem Acker gehören die Leute; sie werden mit dem Acker verkauft oder verpachtet, ohne doch geradezu Sklaven zu sein“. So heißt es in überlieferten Urkunden. Frondienst und Zinsen haben den Staat reich gemacht. (Zitate aus Völker und Menschen, Link im letzten Abschnitt) Sklavenmärkte in Griechenland Die Preise für einen Sklaven variierten natürlich stark: Einer, der nur für die Feldarbeit taugte, war natürlich billiger als jener, der als Lehrer ins Haus genommen wurde. Häufig standen die „Sklaven“ bildungsmäßig oder von ihrer Herkunft her keineswegs unter ihren „Herren“.Von Athenern wird berichtet, dass sie ihre Sklaven mit zum Gottesdienst nahmen und sie sogar „Hausgenossen“ nannten. Je nachdem, in welchem der griechischen Stadtstaaten sie lebten, war das Los der Sklaven schwerer oder weniger schwer. Auf den großen Sklavenmärkten, etwa in Athen, Korinth und Ephesos, wurden bis zu tausend Sklaven täglich feilgeboten. Side an der heute türkischen Südküste war berühmt-berüchtigt für seinen Sklavenmarkt, der von Piraten „beliefert“ wurde. Den Sklaven wurden allerorts kleine Täfelchen um den Hals gehängt, auf denen Herkunft und Alter, Krankheiten und charakterliche Mängel aufgezeichnet waren. Spätere „Mängelrügen“ wurden damit ausgeschlossen. Das Römische Reich Ebenso vielgestaltig wie in Griechenland war die Sklaverei auch im Römischen Reich. Es gab die ganz armen Schlucker, die zu härtester Arbeit verdammt waren. Es gab aber auch die Haussklaven, die es sich durch die Gunst ihrer Herren oder Herrinnen gut gehen ließen. Das änderte allerdings nichts an ihrer rechtlichen Stellung, sie hatten keine. Sie konnten keine Verträge schließen, weder Eigentum erwerben noch eine Ehe eingehen. Allerdings unterschieden sie sich damit nur wenig von den Familienmitgliedern. Der römische „Pater Familias“ war das uneingeschränkte Oberhaupt der Familie, die Familienmitglieder mussten ebenso seinen Befehlen Folge leisten wie seine Sklaven. Nach dem Gesetz hatte er ursprünglich die Macht über Tod und Leben. Er konnte ein Kind aussetzen oder in die Sklaverei verkaufen. Es gab auch Sklaven „im öffentlichen Besitz“, sie arbeiteten für die Gemeinde, zum Beispiel beim Straßenbau oder der Wasserversorgung. Manch einer kam zu Reichtum und Ehre, wenn er nur nahe genug beim Kaiser lebte. Freilassung aus der Sklaverei Am ehesten konnten Schuldsklaven ihrem Zustand entkommen, sie waren ja vor der Versklavung Bürger ihrer Gemeinde gewesen. Ansonsten kann der „Herr“ seinen „Knecht“ freilassen. Dieser Akt wird amtlich beurkundet, bedeutet jedoch nicht, dass der Freigelassene nun einen Status als Bürger erhält. Im griechischen Rechtsraum erhält er den Status eines politisch rechtlosen „Mitbewohners“ ähnlich wie aus anderen Städten oder vom Land Zugewanderte. Im Römischen Reich geschah die Freilassung häufig durch Testament aber natürlich auch vor dem Tod: Zum Beispiel gab es den Lehrer, der vom erwachsen gewordenen Zögling freigelassen wurde. Oder den Lebensretter seines Herrn. Die Freilassung erfolgte in einem Rechtsakt vor dem Magistrat. Römische Freigelassene konnten Bürger Roms werden, wenn ihr Herr sie in die Bürgerolle als freien Bürger eintragen ließ. Später genügte ein Freibrief oder eine Willenserklärung vor fünf Zeugen. So wurde aus einer „Sache“ doch noch ein „Mensch“ mit allen Rechten. Links Es ist schwierig, ein so komplexes Thema wie das Sklaventum in der Antike kurz darzustellen, daher folgen hier einige Links dazu: Auszug aus „Zeiten, Völker und Menschen“, Karl Hillebrand, 1979 Buchauszug zu „Die Stadtrechte von Gortyn“ Zur Geschichte der antiken Sklaverei Sklaverei in der Antike, überwiegend Griechenland Sklaven in der römischen Antike pater familias Der Beitrag „Sklaverei in der Bibel “ in dieser Ausgabe beleuchtet die Sklaverei in der Antike aus einem anderen Blickwinkel. |
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