Der Bürgermantel im alten Homburg
                                     von Hildegard Neufeld
„Kleider machen Leute", und sie prägen das Bild ihrer Städte und Gemeinden und das ihrer Obrigkeit. Schon im 17.Jahrhundert achteten die Landgrafen in Homburg darauf, dass die Bürger bei öffentlichen Anlässen in einer bestimmten Kleidung erschienen. Worin bestand diese Kleidung, und was wurde bezweckt?

Die Landgrafen
In der Landgrafenzeit spielte im alten Homburg (dem heutigen Bad Homburg vor der Höhe) der Bürgermantel eine besondere Rolle. Die Landgrafen: Friedrich II. (1680-1708) und Friedrich III. Jakob (1708-1746) ordneten an, dass die Homburger Bürger beim Gottesdienst in der Kirche und vor Gericht in den traditionellen Bügermänteln zu erscheinen hatten.
Bei Nichtbeachtung oder Verletzung dieser Anordnung wurde Strafe angedroht und auch, wie Aufzeichnungen belegen, durch Gerichtsurteile und durch Verhängung von Geldbußen bestätigt und vollstreckt.
Der Bürgermantel galt als Zeichen der Bürgerwürde, und die Pflicht, ihn zu bestimmten öffentlichen Anlässen zu tragen, wurde damit begründet, „dass die Stadt nicht einem Dorf gleich sähe".

Bürgerstolz

Illustration
Screenshot der Website Bad Homburg

Die Landgrafen erstrebten ein vornehmes Milieu in ihrer Residenzstadt Homburg, und die Bürger wollten etwas Besseres sein als die Untertanen in den Dörfern. Der Bürgermantel war auch Ausdruck dieser Bestrebungen und hob den Standesunterschied der Stadtbürger gegenüber den Dorfbewohnern hervor. Gleichzeitig war er Ausdruck des Bürgerstolzes der Homburger Bürger. Allerdings führte dies auch zu Dünkelhaftigkeit und Überheblichkeit der Stadtbürger und vertiefte damit die Kluft zwischen Stadt und Land.

Stadt und Land
Die Kleidung der Stadt- und Landbewohner Homburgs unterschied sich in früheren Zeiten deutlich. Während man in den Dörfern und der ländlichen Umgebung Homburgs noch lange Zeit in die regionale Tracht gekleidet war, trugen die Stadtbürger bereits modische Kleidung. Im 18. Jahrhundert waren die Homburger Bürger in Kniehose, Weste und Rock gekleidet. Als Kopfbedeckung diente ein Zweispitz.

Die Zünfte
Die Anordnung der Landgrafen, bei öffentlichen Anlässen sowie bei besonderen Gelegenheiten in einer bestimmten Kleidung zu erscheinen, erstreckte sich auch auf die Zünfte. Den Zunftmeistern wurde - gegen Androhung von Strafe - befohlen, zum Zunftgebot und in der Kirche Mäntel und Strümpfe zu tragen. Die Gesellen trugen damals Hose, Rock und Wams, sowie Halstuch und Handschuhe.

Kinderkleidung
Die Landgrafen kümmerten sich auch um die Kleidung der Kinder und trafen entsprechende Anordnungen. So enthielt beispielsweise das erste Homburger Schulgesetz von 1706 unter anderem die folgenden Kleidervorschriften für die bürgerliche Jugend: „Sie sollen ihre Kleider und Schuhe rein und sauber halten, nicht allzu lange Haare tragen, die Nägel an den Fingern, wann es nöthig ist, beschneiden, und sich vor allem Ungeziefer auf dem Haupt und in den Kleidern hüten, nicht ohne Rock, Strümpfe oder Hut in der Gassen herum lauffen oder in die Schul kommen, sondern als bürgerliche Stadt-Schüler in ehrbarer Kleidung einhergehen".
Kleidervorschriften gab es auch für die Waisenkinder. Die Jungen hatten Hüte in grauer Farbe zu tragen, die Mädchen blaue Hauben. Darüber hinaus wurde für alle Waisenkinder himmelblaue Kleidung angeordnet.

Link
http://www.bad-homburg.de/
sc/Kultur_Bildung/Stadtarchiv/Willkommen_im_Stadtarchiv/173471.asp


 
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