von Hildegard Neufeld
„Kleider machen Leute", und sie prägen das Bild
ihrer Städte und Gemeinden und das ihrer Obrigkeit. Schon im 17.Jahrhundert
achteten die Landgrafen in Homburg darauf, dass die Bürger bei öffentlichen
Anlässen in einer bestimmten Kleidung erschienen. Worin bestand diese Kleidung,
und was wurde bezweckt?
Die Landgrafen
In der Landgrafenzeit spielte im alten Homburg (dem heutigen Bad Homburg vor
der Höhe) der Bürgermantel eine besondere Rolle. Die Landgrafen: Friedrich II.
(1680-1708) und Friedrich III. Jakob (1708-1746) ordneten an, dass die
Homburger Bürger beim Gottesdienst in der Kirche und vor Gericht in den
traditionellen Bügermänteln zu erscheinen hatten.
Bei Nichtbeachtung oder Verletzung dieser Anordnung wurde Strafe angedroht und
auch, wie Aufzeichnungen belegen, durch Gerichtsurteile und durch Verhängung
von Geldbußen bestätigt und vollstreckt.
Der Bürgermantel galt als Zeichen der Bürgerwürde, und die Pflicht, ihn zu
bestimmten öffentlichen Anlässen zu tragen, wurde damit begründet, „dass die
Stadt nicht einem Dorf gleich sähe".
Bürgerstolz
Screenshot der Website Bad Homburg
Die Landgrafen erstrebten ein vornehmes Milieu in ihrer Residenzstadt Homburg,
und die Bürger wollten etwas Besseres sein als die Untertanen in den Dörfern.
Der Bürgermantel war auch Ausdruck dieser Bestrebungen und hob den
Standesunterschied der Stadtbürger gegenüber den Dorfbewohnern hervor.
Gleichzeitig war er Ausdruck des Bürgerstolzes der Homburger Bürger. Allerdings
führte dies auch zu Dünkelhaftigkeit und Überheblichkeit der Stadtbürger und
vertiefte damit die Kluft zwischen Stadt und Land.
Stadt und Land
Die Kleidung der Stadt- und Landbewohner Homburgs unterschied sich in früheren
Zeiten deutlich. Während man in den Dörfern und der ländlichen Umgebung
Homburgs noch lange Zeit in die regionale Tracht gekleidet war, trugen die
Stadtbürger bereits modische Kleidung. Im 18. Jahrhundert waren die Homburger Bürger
in Kniehose, Weste und Rock gekleidet. Als Kopfbedeckung diente ein Zweispitz.
Die Zünfte
Die Anordnung der Landgrafen, bei öffentlichen Anlässen sowie bei besonderen
Gelegenheiten in einer bestimmten Kleidung zu erscheinen, erstreckte sich auch
auf die Zünfte. Den Zunftmeistern wurde - gegen Androhung von Strafe -
befohlen, zum Zunftgebot und in der Kirche Mäntel und Strümpfe zu tragen. Die
Gesellen trugen damals Hose, Rock und Wams, sowie Halstuch und Handschuhe.
Kinderkleidung
Die Landgrafen kümmerten sich auch um die Kleidung der Kinder und trafen
entsprechende Anordnungen. So enthielt beispielsweise das erste Homburger
Schulgesetz von 1706 unter anderem die folgenden Kleidervorschriften für die
bürgerliche Jugend: „Sie sollen ihre Kleider und Schuhe rein und sauber halten,
nicht allzu lange Haare tragen, die Nägel an den Fingern, wann es nöthig ist,
beschneiden, und sich vor allem Ungeziefer auf dem Haupt und in den Kleidern
hüten, nicht ohne Rock, Strümpfe oder Hut in der Gassen herum lauffen oder in
die Schul kommen, sondern als bürgerliche Stadt-Schüler in ehrbarer Kleidung
einhergehen".
Kleidervorschriften gab es auch für die Waisenkinder. Die Jungen hatten Hüte in
grauer Farbe zu tragen, die Mädchen blaue Hauben. Darüber hinaus wurde für alle
Waisenkinder himmelblaue Kleidung angeordnet.
Link
http://www.bad-homburg.de/
sc/Kultur_Bildung/Stadtarchiv/Willkommen_im_Stadtarchiv/173471.asp
|