Arbeitskreis Bürgergeld und Negativsteuer

 Zum Hintergrund

Eine soziale Grundsicherung in der Leistungsgesellschaft

In Deutschland ist in den vergangenen drei Jahrzehnten das Arbeitsentgeld ständig gestiegen, aber auch Arbeitslosigkeit und versteckte Armut haben zugenommen. Dementsprechend vermag das derzeitige Sozialhilfe-System die Probleme der humanen Existenzsicherung im Rahmen einer Solidargemeinschaft kaum mehr befriedigend zu lösen, obwohl dafür viel Geld ausgegeben wird. 1997 waren es bundesweit etwa DM 100 Mrd. (~ 52 Mrd.) für Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeld, BAföG und Arbeitslosenhilfe.

Gemäß einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1992 wurde das steuerliche Existenzminimum für 1996/97 auf monatlich DM 1.000,-- für Erwachsene und DM 500,-- für Kinder festgelegt. Dieses Urteil sollte auch Maßstab für eine Grundsicherung sein, die jedem/r BundesbürgerIn zusteht. Wir nennen sie "Bürgergeld nach dem Ulmer Modell" , das nicht zu verwechseln ist mit dem "Bürgergeld" , das die FDP 1994 und 1998 in ihre Wahlprogramme aufgenommen hatte.

Die Umsetzung der Vorgabe, durch eine Grundsicherung das Existenzminimum abzudecken, wird seit Jahren vielerorts diskutiert. Die in der Öffentlichkeit dazu bekannt gewordenen Stichworte lauten u.a. Pauschalierung der Sozialhilfe, Kombilohn, Einstiegsgeld, Grundeinkommen und einige andere mehr. Dabei soll aber die bestehende Steuerlast für die BürgerInnen nicht wesentlich geändert werden. Dies ist jedoch bei den genannten anderen Vorschlägen nicht gegeben.

1996 hat sich an der Universität Ulm im Zentrum für Allgemeine Wissenschaftliche Weiterbildung (ZAWiW) ein Kreis gesellschaftlich verantwortungsvoll denkender Menschen zusammengefunden, um ein neues Grundsicherungssystem auszuarbeiten. Der Arbeitskreis ist heute aufgrund verschiedener Berechnungen davon überzeugt, dass sein Bürgergeld die eingangs genannten sozialen und gesellschaftlichen Probleme in allgemein akzeptabler Weise lösen kann.

Der Arbeitskreis verfolgte bisher sein Ziel in Verbindung mit verschiedenen kommunalen Institutionen der Stadt Ulm. Dabei wurde eine Studie "Bürgergeld versus Sozialhilfe" durchgeführt (fertiggestellt im Dezember 2000 und in einer Fachzeitschrift im Oktober 2001 publiziert), die aufzeigt, was mit einem Bürgergeld nur alleine an Sozialhilfe inklusive Wohngeld eingespart werden könnte.

Bürgergeld als Grundsicherung

Das Bürgergeld nach dem Ulmer Modell unterscheidet sich von der Sozialhilfe, indem es ohne besonderen Antrag und ohne Bedürftigkeitsprüfung jedem/r BürgerIn in gleicher Höhe - für Erwachsene und Kinder unterschiedlich - regelmäßig ausgezahlt wird. Ein Hinzuverdienst wird auf das Bürgergeld - im Gegensatz zur Sozialhilfe - nicht voll angerechnet, sondern nach einem speziellen Tarif versteuert. Dadurch entsteht ein verstärkter Anreiz, auch niedrig entlohnte Arbeit aufzunehmen. Das Bürgergeld wird vom Finanzamt ausgezahlt. Der Gang zum Sozialamt ist nur noch für Hilfen in besonderen Lebenslagen notwendig, wofür sich dann die dortigen Sachbearbeiter vermehrt einsetzen können.

Das Bürgergeld-Konzept ist hinsichtlich seiner Finanzierbarkeit so angelegt, dass es auch europaweit anwendbar wäre. Bereits ausgearbeitete Varianten des Bürgergelds eignen sich zur regionalen Erprobung, wie sie durch das BSHG §101a ("Experimentierklausel" ) möglich wurde.

Die Einführung des "Bürgergeldes" erfordert jedoch von Einrichtungen des öffentlichen Rechts einen mutigen Schritt und ein Umdenken in der gesamten Bevölkerung, und: Nur ein ganz geringer Anteil der Bürger möchte sich in einer "sozialen Hängematte" ausruhen! Der überwiegende Teil ist bestrebt, durch Erwerbsarbeit einen über dem Existenzminimum liegenden Lebensstandard zu erreichen, bzw. zu erhalten.

Wilfried Herz meint in DIE ZEIT vom 19.Januar 1996: "Das Bürgergeld wäre eine echte Jahrhundertreform." Und Francis Bacon (1561 - 1626) stellte schon vor 400 Jahren fest: "Wer keine neuen Lösungen sucht, wird sich auf neue Probleme einstellen müssen."

Finanzierung

Hier ist wie bei anderen Lösungsversuchen zu beachten, dass die Abgabenbelastung für die BürgerInnen und die Wirtschaft nicht wesentlich verändert wird.

Ein Großteil der bisher aufgewendeten Mittel für Sozialhilfe, Wohngeld, Kindergeld, BAföG, Arbeitslosenhilfe und ähnliche würden durch ein Bürgergeld eingespart. Für die Restfinanzierung des Bürgergeldes wäre ein leicht veränderter Einkommensteuertarif erforderlich.

Da die Sozialhilfe in der Kompetenz der Kommunen liegt, das Bürgergeld aber eine staatliche Leistung sein muss, ist die Zuständigkeit für das Bürgergeld im Bereich von Kommunen-, Länder- und Bundesfinanzausgleich zu regeln.

Nach den Berechnungen des "Arbeitskreises Bürgergeld" ist unter den genannten Bedingungen mit den derzeit eingesetzten Mitteln eine Finanzierung des Bürgergeldes realisierbar.

Auswirkungen eines Bürgergeldes

Das Bürgergeld soll dazu dienen, in unserer Leistungsgesellschaft für jeden das Existenzminimum zu sichern, mehr nicht. Jeder Hinzuverdienst wird - anders als bei der Sozialhilfe - nur zum Teil auf das Bürgergeld angerechnet. Damit werden auch Befürchtungen gegenstandslos, ein Bürgergeld würde "Faulenzern" den Weg zu einem schönen Leben ebnen.

Ein Bürgergeld als Grundsicherung hätte unter anderem positive Auswirkungen auf die und würde manche soziale Nachteile unserer Leistungsgesellschaft mindern helfen.