Auf der Tagung des "Netzwerks Grundeinkommen" am 11./12.12. 2004 in Berlin wurde das Transfergrenzen-Modell zur Finanzierung eines "Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE)" vorgestellt (Pelzer und Fischer, 2004 b). Es basiert auf einer BGE-Abgabe, genannt "Basissteuer", die mit dem ausgezahlten BGE verrechnet wird. Das BGE geht dabei als konstanter monatlicher Geldbetrag in die Rechnung ein, die Basissteuer aber wird als konstanter Prozentsatz vom Bruttoeinkommen einbehalten. So gelangt man bei steigendem Einkommen (Lohn, Gehalt, Zuverdienst, Vermögenserträge) zu einem Punkt, der als Transfergrenze bezeichnet wird, wo BGE und Basissteuer gleich sind, ihre Summierung also Null ergibt.
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