Das Schüren der Angst

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hwest

Das Schüren der Angst

Beitrag von hwest »

Mit Angst gegen die Bürgerrechte

Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA übertrumpfen sich die deutschen Politiker von Jahr zu Jahr mit immer neuen Gesetzen zur Einschränkung der Bürgerrechte. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Verteidigungsminister Franz Josef Jung versuchen, die Angst der Bürger zu schüren und auf diese Weise ihre grundgesetzwidrigen Pläne durchzusetzen.

Erstaunlicherweise gibt es eine Reihe von Politikern, die sie dabei auch noch unterstützen. Es sind dieselben Politiker, die ohne mit der Wimper zu zucken den Bürgern das Risiko störanfälliger und veralteter Atomkraftwerke zumuten, die tatenlos zusehen, wie Jahr für Jahr mehrere tausend Menschen auf unseren Autobahnen ums Leben kommen, ohne dass sie an schärfere Gesetze denken, weil sie der Autoindustrie gefällig sein wollen.

In einem Interview kommentierte Herfried Münkler, Professor für Politikwissenschaft an der Humboldt-Universität die jetzige Antiterrordiskussion mit den Worten: „Die Agenda deutscher Politik wirkt in den letzten Wochen in der Tat so, als wäre sie im pakistanisch-afghanischen Grenzland definiert worden.“

Man fragt sich, warum unsere so gelobte Bundeskanzlerin hier nicht eingreift. wenn ihr Innenminister vor einem Terroranschlag mit Nuklearmaterial warnt.
Man fragt sich, warum die Kanzlerin einen Minister nicht sofort entlässt, nachdem er öffentlich erklärt hat, Grundgesetz und Verfassungsgericht missachtend entführte Passagierflugzeuge abschießen zu lassen.

Dieser Innenminister, dieser Verteidigungsminister sind eine Gefahr für die deutsche Demokratie ! Es ist an der Zeit, dass die Bürger aufwachen.
Horst
Clemens

Anst und Bürgerrechte

Beitrag von Clemens »

  • „Mit Angst gegen die Bürgerrechte“
Ich will diese Überschrift zum Anlass nehmen, um meine Gegenposition deutlich zu machen.
Gegen die Bürgerrechte hat bisher keine Bundesregierung gehandelt, auch die jetzige nicht.
„Angst“ ist subjektives Empfinden. Ich persönlich und viele tausende andere Menschen empfinden keine „Angst“, um den Begriff des Autors zu benutzen. Ein mulmiges Gefühl habe ich schon, aber nicht aufgrund der Analyse des Innenministers, sondern aufgrund der aktuellen terroristischen Bedrohung in unserem Land.
  • „Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Verteidigungsminister Franz Josef Jung versuchen, die Angst der Bürger zu schüren und auf diese Weise ihre grundgesetzwidrigen Pläne durchzusetzen.“
Ich räume ein, dass sich der Verteidigungsminister völlig überflüssig und zur Unzeit in dieser Art so detailliert zu einer theoretischen Situation des „Gefangenendilemmas“ (was er auch tut ist falsch: Handeln oder Nichthandeln – schießen oder nicht schießen) geäußert hat. Aber, er macht mit seiner Äußerung deutlich, dass es bisher juristisch unklar ist, wie ein verantwortlicher Minister im Fall der Fälle handeln darf. Diese Situation sollte in einem Rechtsstaat – auch wenn sie momentan sehr unwahrscheinlich erscheint – juristisch „geregelt“ sein. Hier ist Handlungsbedarf erforderlich. [Das Urteil des BVG ist ja eindeutig, aber es löst nicht das „Gefangenendilemma“ eines zum Handeln gezwungenen Ministers – im Fall der Fälle!].

Wolfgang Schäuble ist einer der fähigsten deutschen Politiker. Dies räumen sogar seine politischen Gegner neidlos ein. Seine Zeit zur Ära Kohl ist umstritten, auch da sind sich Kritiker wie Befürworter einig.
Es war der Innenminister Schilly, der unter Rot-Grüner Regierung harte innenpolitische Gesetzte – aus meiner Sicht zu Recht – durchsetzte. Auch die Online-Durchsuchung stammt aus Schillys Feder. Da sie rechtlich nicht gedeckt ist, hat Schäuble sie gestoppt (auch das sollte man fairer Weise zur Kenntnis nehmen!). Damit sie jedoch auch juristisch „geregelt“ ist, bringt sie der heutige Innenminister – zu Recht – wieder in die politische Diskussion. Was daran falsch sein soll, vermag ich nicht nachzuvollziehen? Dass Schäuble dabei immer wieder provozierend in die Öffentlichkeit tritt, gehört zu seinem Politikstil, der zumeist erfolgreich ist, aber natürlich auch mit der Konstellation der Großen Koalition zusammenhängt. Zu Recht hat er sich auch einen Rüffel der Kanzlerin dafür eingeholt. In der Sache jedoch im Übrigen nicht.
  • „Dieser Innenminister, dieser Verteidigungsminister sind eine Gefahr für die deutsche Demokratie ! Es ist an der Zeit, dass die Bürger aufwachen.“
Das ist der Weckruf des Autors. Ich glaube jedoch, dass unsere Bürger (bereits) wach sind. Sie begleiten die Arbeit dieser Regierung sehr kritisch, wie die Medien auch. Das ist gut so. Aber aus anderer politischer Überzeugung zwei Minister einer Bundesregierung als „Gefahr für die deutsche Demokratie“ zu bezeichnen, halte ich dann auch bei aller Toleranz gegenüber der anderen Meinung nicht nur für eine unangemessene, sondern auch für eine gefährliche Äußerung für die deutsche Demokratie!
Horst Glameyer
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Tagespolitik: Angst und Bürgerrechte

Beitrag von Horst Glameyer »

„Angst essen Seele auf.“

So lautete der Titel eines Filmes von Rainer Werner Faßbinder aus dem Jahre 1973. Obwohl sein Inhalt nichts mit der Baader-Meinhof-Gruppe und der späteren Roten-Armee-Fraktion, den Terrororganisationen zu tun hatte, welche die alte Bundesrepublik von 1968 bis 1988 in Atem hielten, lässt er sich auf die Empfindungen vieler Menschen in den westlichen Industrienationen nach dem Terroranschlag auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 übertragen. Die berechtigten, zum Teil vielleicht auch übertriebenen staatlichen Anti-Terrormaßnahmen haben die Ängste der Bürger vor den Terrorgefahren noch geschürt. Nicht zuletzt deswegen, weil die Terroristen mitten unter uns sein und jederzeit einen Anschlag mit vielen Toten und Verletzten verüben können.

Allerdings ist Angst kein guter Berater. Dem 3. amerikansichen Präsidenten (1801 – 1809) Thomas Jefferson (1743 – 1826) wird der in jeder Demokratie beherzigenswerte Ausspruch zugeschrieben:

„Wer die Freiheit für die Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beide!“

Es ist zu befürchten, weil die Angst die Seele aufisst und die jeweils Regierenden sich aller technischen, polizeilichen und möglichst auch noch militärischen Mittel im Inland zu bedienen versuchen, um die Bürger vor einem Terroranschlag zu schützen, dass wir auf dem besten Wege sind, unsere demokratischen Freiheiten, die wir erst kaum mehr als ein halbes Jahrhundert in Westdeutschland und noch nicht einmal 20 Jahre in Ostdeutschland besitzen, unserer scheinbaren Sicherheit zu opfern. Denn wie uns selbst die Politiker versichern, gibt es keine absolute Sicherheit vor Terroranschlägen, wohl aber bei fortschreitender Technik die totale Überwachung der Bürger durch den Staat, der sich jede „undemokratische“ Regierung vielleicht einmal legal als Herrschaftsinstrument bedienen kann.

So verständlich es erscheint, dass sich Innen- und Verteidigungsminister durch entsprechende Gesetze davor schützen wollen, ihrer Verantwortung für die Sicherheit der Bürger nicht gerecht worden zu sein, sollten sie nicht deren Ängste schüren, um weitere Maßnahmen und Techniken durchzusetzen, von denen jeder weiß, wenn sie erst einmal eingeführt und installiert sind, dass kaum jemals eine Regierung sie nach überstandenen Gefahren zurücknehmen wird. Schon aus reinen Verwaltungsgründen wird man sie nicht rückgängig machen und deren Erkenntnisse und Ergebnisse für den Bedarfsfall, der beliebig begründet werden kann, abrufbereit halten.

Was bleibt, sind Ängste, die im Widerspruch stehen: Die Angst vor Terroranschlägen und die Angst vor dem dauerhaften Verlust unserer freiheitlichen Bürgerrechte aufgrund der ersteren. Wir müssen uns entscheiden, ob wir wie Wellensittiche geschützt im Käfig leben oder uns in Freiheit der Gefahr aussetzen wollen, körperliche Unversehrtheit oder gar das Leben zu riskieren. Freiheitsliebenden Demokraten bleibt keine andere Wahl, als die alle Bürger umfassenden Überwachungsmaßnahmen, die jeden Einzelnen als „möglichen“ Terroristen unter staatliche Aufsicht stellen, entschieden abzulehnen.
Horst
hwest

Weitere Diskutanten gesucht

Beitrag von hwest »

Endlich gibt es wieder einmal eine Diskussion. Schade nur, dass sie überwiegend zwischen Clemens und mir stattfindet, denn dass wir unterschiedliche politische Ansichten haben, weiß der Leser des Forums wohl inzwischen.

Dass mein Widerpart die harte Linie vertritt, mag mit seiner beruflichen Herkunft zu erklären sein. Ich bin der Meinung, dass man nicht jede kritische Situation vorausdenken und mit einem entsprechenden Gesetz regeln kann, um die Entscheidungsträger von vorn herein von jeder Schuld freizusprechen. Die heutigen Scharfmacher sollten an Mogadischu denken und an das, was die damalige Regierung ungeschützt von Gesetzen getan hat, um die Insassen der entführten Flugzeuges zu retten.

Es kann jedenfalls nicht richtig sein, ständig das Grundgesetz aufweichen zu wollen und zu diesem Zweck die schlimmsten aller Fälle an die Wand zu malen. Politiker sollten Augenmaß besitzen und dürfen – jedenfalls in so exponierten Positionen wie als Mitglieder der Bundesregierung – nicht einen Politikstil praktizieren, der nicht nur mich befremdet, sondern auch von fast allen deutschen Medien kritisiert wird.
Horst
Clemens

Online-Durchsuchung

Beitrag von Clemens »

Zur Versachlichung der Thematik von Gesetzesinitiativen zur Online-Durchsuchung will ich ungeachtet meiner persönlichen Einstellung („Für Terroristen darf es keinen geschützten Raum in unserem Staate geben!“) dazu hier wesentliche Sachverhalte zusammenfassen:

Als Online-Durchsuchung wird der heimliche staatliche Zugriff auf „informationstechnische Systeme über Kommunikationsnetze“ bezeichnet. Der Begriff umfasst dabei sowohl den einmaligen Zugriff (Online-Durchsicht) wie auch eine sich über einen längeren Zeitraum erstreckende Überwachung (Online-Überwachung). Als bisher in Deutschland gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte Methode staatlicher Informationsgewinnung soll die Online-Durchsuchung im Rahmen der Strafverfolgung, zur polizeilichen Gefahrenabwehr oder zur nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung (auf richterliche Anordnung ) durchgeführt werden.

Das geltende Bundesrecht erlaubt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) – Januar 2007 - eine Online-Durchsuchung für Zwecke der Strafverfolgung nicht. Innerhalb des Bundesgerichtshofes war die Zulässigkeit der Online-Durchsuchung umstritten.

Umstritten ist, ob die Online-Durchsuchung als geheimdienstliche Maßnahme zulässig ist. So soll nach Ansicht des Bundesinnenministeriums die heimlichen Durchsuchungen von PCs für den Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) erlaubt sein.

Zentraler Kritikansatz ist die Heimlichkeit als Widerspruch zum Wesen einer rechtsstaatlichen Untersuchungshandlung. Der Aspekt von Transparenz und Nachhaltigkeit staatlichen Handelns ist untrennbar mit dem Kern der Rechtsstaatsidee verbunden. Es ist demnach mindestens zweifelhaft, ob eine heimlich gestaltete Untersuchung den Anforderungen von Art. 20 (demokratischer und sozialer Bundesstaat) und insbesondere Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) entspricht.

Eine Umfrage des Politikbarometers vom 14. September 2007 ergab, dass 65 Prozent der Bundesbürger die Online-Durchsuchung für richtig halten.
helmutf

Über angst zu mehr kontrolle?

Beitrag von helmutf »

„Über die erzeugung von ängsten zu mehr kontrolle?“
Es gibt keinen absoluten schutz vor terroranschlägen auch nicht mit angeblich noch so wirksamen kontroll- und überwachungsmassnahmen.
Deshalb wecken die erklärungen und vorhaben der regierenden in mir ein sehr grosses unbehagen. Werden z.b. gesetzte zur überwachung von „verdächtigen“ geschaffen soll will man die damit gegebenen möglichkeiten auch nutzen. Die erfahrung zeigt, dass die versuchung ggf. sehr gross ist eng gesetzte grenzen zu überschreiten bzw. auszudehnen.

Ist der abschuss eines entführten flugzeugs gesetzlich zuregeln? Wer entscheidet eine solche massnahme? Wer will und/oder kann eine solche entscheidung treffen? Welcher zeitlich spielraum bleibt überhaupt im eng besiedelten Deutschland?

Online-durchsuchungen werden vom innenminister und anderen politiker gefordert; es wird darüber diskutiert und gestritten. Nun erfährt die öffentlich, dass ohne gesetzliche regelungen vom bayerischen LKA und zollbehörden computer überwacht und online-telefonate abgehört werden. Auch verschiedene politiker sehen hierin einen klaren rechtsbruch.

Wenn solche dinge an die öffentlichkeit gelangen verstärkt dies die skepsis und das unbehagen gegenüber solchen überwachungsmassnahmen.
Wer nichts zu verbergen hat braucht auch keine kontrollen zu fürchten, so ein niedersächsischer lokalpolitiker; aus meiner sicht eine diffamierung vereinfachung, denn dies bedeutet im umkehrschluss: wer gegen kontrollen ist hat etwas zu verbergen.
Mit solchen argumenten und geschürter angst vor terroranschlägen sollen die bürger davon überzeugt werden, dass vorsorge (hier überwachung) zu treffen ist und einschränkungen ihrer rechte in kauf zu nehmen sind.

Wohin solch eine politische überzeugung führt machen die USA nach 9/11 vor. Danach wurden nach meiner kenntnis bürgerrechte in einem ausmass eingeschränkt, die in Deutschland zu heftigsten protesten führen würden, in den USA blieb ein aufschrei aus. Unverständlich für ein land welches sich als das freiheitlichste der ganzen welt hält.

Daher kann es nicht schaden wachsam zu bleiben.
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