Gentechnikgesetz
                                                 von Marlis Föhr
Am 8. August 2007 wurde vom Bundeskabinett das Gentechnikgesetz verabschiedet. Es dient dem Schutz für Mensch und Umwelt, gewährleistet die Wahlfreiheit der Verbraucher, erlaubt die Erforschung der Grünen Gentechnik wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde und schafft damit Erleichterungen für die Forschung.

Zukünftig wird es Patente auf Mais, Raps und Soja geben. Wer veränderte Pflanzen anbauen möchte, hat die Möglichkeit dazu. Wer es ablehnt soll vor Schäden geschützt werden.

Verunsicherungen
Deutsche Biobauern fürchten um ihre Existenz. Sind ihre Felder durch Pollenflug gentechnisch veränderter Pflanzen verseucht, könnte man den Bioanbau vergessen. Genpflanzen kennen keine Ackergrenzen, Raps kann sich bis zu 30 km, Mais einige hundert Meter weit verbreiten.
Darum hat das Thema Biosicherheit  höchste Priorität. Es werden Forschungsarbeiten gefördert, die sich für Methoden im Bereich Grüner Gentechnik einsetzen. Weitere Schwerpunkte sind Prüfungen von Isolationsabständen und Anbau in geschlossenen Systemen

Links:
www.bmbf.de/de/10645.php
http://www.innovation.nrw.de/presse/anoAktuell/2007-09-17_1303_.html

 
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