Konvention gegen Menschenhandel |
von Anne Pöttgen „Man kann wählen zwischen „Putzfrauen“, „Sexobjekten“, „Babys“, „Kindern und behinderten Menschen, die zu allem bereit sind“. Man kann sogar spezielle Kataloge oder Agenturen zu Rate ziehen, die einem dabei helfen, …das gewünschte „Objekt“, zu finden.“ Der Europarat Dies sind die ersten Worte der stellvertretenden Generalsekretärin des Europarates Maud de Boer Buquicchio in einer Rede zum Thema Menschenhandel im Juli 2004 in Wien. Es ging um den Entwurf einer Konvention gegen Menschenhandel. Am 1. Februar 2008 ist die „Konvention des Europarates gegen Menschenhandel“ in Kraft getreten. Ziele der Konvention sind unter anderen: Identifizierung der Opfer, Hilfe für die Opfer, Entschädigung und Anspruch auf Schadensersatz, Schutz des Privatlebens, Erholungs- und Verarbeitungsphase, Aufenthaltsgenehmigungen und Rückführung der Opfer. Nicht nur die Menschenhändler, auch die, die die „Dienste“ in Anspruch nehmen, sollen strafrechtlich verfolgt werden. Natürlich sind dazu Gesetze in den Mitgliedsländern erforderlich. Zahlenbeispiele weltweit Der Menschenhandel steht nach dem illegalen Drogen- und dem Waffenhandel weltweit auf Platz 3. Von ihm betroffen sind nach Angaben der Weltarbeitsorganisation ILO alljährlich bis zu 2,45 Millionen Menschen, in Europa sind es über 600.000 Personen. Mehr als 80 Prozent sind Frauen und Mädchen, von denen wiederum 70 Prozent in sexuelle Sklaverei gezwungen werden. Andere Opfer werden als Zwangsarbeitskräfte, Organspender oder zu Zwecken illegaler Adoption verkauft (aus kultur-macht-europa). Links Eröffnungsrede der Stellvertretenden Generalsekretärin des Europarates, MAUD DE BOER BUQUICCHIO , Thema: Bündnis gegen Menschenhandel Kurze Einführung zur Konvention mit Links zum Text und einem erläuternden Bericht |
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