von Theo Zimmer
Niemand der in
Vereinigungen ehrenamtlich engagiert ist, muss im Schadenfall finanzielle
Nachteile befürchten. Es gibt die Ehrenamtsversicherung.
Ein Meilenstein für das Ehrenamt
Die Ehrenamtsversicherung, wie sie beispielsweise in Bayern vom
Sozialministerium abgeschlossen wurde, greift für ehrenamtlich Tätige, die ihre
Tätigkeit in Bayern ausüben oder deren Engagement von Bayern ausgeht.
Die Beiträge übernimmt das Sozialministerium. Die Versicherung erfolgt
automatisch, es bedarf demnach keines Antrags.
Die Ehrenamtsversicherung hilft als Auffangversicherung denjenigen, die
uneigennützig anderen helfen. Sie sichert Personen, die selbstlos andere
sichern.
Wenn alle Stricke reißen, fängt der Staat sie auf.
In Bayern beispielsweise engagieren sich rund 3,8 Millionen Menschen mit einem
zeitlichen Umfang von insgesamt 75 Millionen Stunden pro Monat ehrenamtlich.
Setzt man als Wert einer ehrenamtlich geleisteten Stunde pauschal € 5,- an,
summiert sich der Wert des bürgerschaftlichen Engagements in diesem Bundesland
auf 4,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Eine Haftpflichtversicherung ist eingeschlossen
Die ehrenamtliche Tätigkeit muss in rechtlich unselbständigen Vereinigungen
stattfinden. Vereine, Verbände, GmbHs, Stiftungen u.a. sind weiter in der
Pflicht, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen.
„Schadenersatzansprüche aus einem Haftpflichtschaden können schnell in die
Tausende gehen" erklärt Bernd Ulrich
von der Kammer und er weist darauf hin, dass die Gemeinden für diese Fälle eine
kommunale Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Diese greift aber auch
für ehrenamtlich Engagierte, wenn sie im Auftrag einer Kommune tätig sind.
Für den Erhalt des Versicherungsschutzes reicht es aus,
wenn die Gemeindeverwaltung oder der Bürgermeister den Ehrenamtlichen einen
mündlichen oder schriftlichen Auftrag erteilt haben. Wichtig ist aber, dass sie
sich bei der Ausführung an die gemeindlichen Vorgaben halten, die zum Beispiel
lauten können: „ehrenamtlicher Betrieb eines örtlichen Seniorentreffs mit
sozialen und kulturellen Angeboten". Eine Anmeldung dieser Maßnahmen beim
Versicherer ist nicht erforderlich. Denn die Aktivitäten im Seniorenbereich
fallen unter den eigenen Wirkungskreis einer Kommune; Ausnahmen sind dann
gegeben, wenn die Tätigkeit gewinnwirtschaftlich ausgerichtet ist.
Die versicherten Leistungen können sich sehen lassen: 2000 000 € pauschal für
Personen- und Sachschäden sowie 100 000 € für Vermögensschäden.
Kein Unfall ohne weit reichende Folgen
„Arbeitsunfälle bei denen Ehrenamtliche betroffen sind werden jährlich beim
Gemeindeunfallversicherungsverband gemeldet", so Rupert Strasser von
eben diesem Verband. Problematisch wird es immer dann, wenn sich die Genesung
eines Verletzten länger hinzieht und kostenintensive
Rehabilitations-/Pflegemaßnahmen erforderlich sind oder gar eine Rentenzahlung
notwendig wird. Jeder Euro ist dann wichtig und gut ist es dann, wenn man einen
starken Partner an seiner Seite hat. Es gibt zwischen dem hauptamtlichen
Gemeindeangestellten und dem bürgerschaftlich Engagierten keinen Unterschied,
beide erhalten im Schadenfall die gleichen Leistungen. Hinzu kommt, dass die
medizinischen Leistungen der Gemeindeunfallversicherung über das gesetzliche
Maß bei der Krankenversicherung hinausgehen und es können für eine erfolgreiche
Wiedereingliederung am Arbeitsplatz spezielle Rehabilitationsmaßnahmen gewährt
werden.
Auch hier abschließend einige Zahlen mit den versicherten Leistungen:
175 000 € maximal bei 100% Invalidität
10 000 € im Todesfall
2 000 € für Zusatz-Heilkosten
1 000 € für Bergungskosten
Mit der Ehrenamtsversicherung setzt die Politik ein Zeichen des Dankes, der
Anerkennung und der Ermunterung zum freiwilligen Engagement in unserer
Gesellschaft.
Links
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