Ein sicheres Auffangnetz
                               von Theo Zimmer
Niemand der in Vereinigungen ehrenamtlich engagiert ist, muss im Schadenfall finanzielle Nachteile befürchten. Es gibt die Ehrenamtsversicherung.

Ein Meilenstein für das Ehrenamt
Die Ehrenamtsversicherung, wie sie beispielsweise in Bayern vom Sozialministerium abgeschlossen wurde, greift für ehrenamtlich Tätige, die ihre Tätigkeit in Bayern ausüben oder deren Engagement von Bayern ausgeht.
Die Beiträge übernimmt das Sozialministerium. Die Versicherung erfolgt automatisch, es bedarf demnach keines Antrags.
Die Ehrenamtsversicherung hilft als Auffangversicherung denjenigen, die uneigennützig anderen helfen. Sie sichert Personen, die selbstlos andere sichern.
Wenn alle Stricke reißen, fängt der Staat sie auf.
In Bayern beispielsweise engagieren sich rund 3,8 Millionen Menschen mit einem zeitlichen Umfang von insgesamt 75 Millionen Stunden pro Monat ehrenamtlich. Setzt man als Wert einer ehrenamtlich geleisteten Stunde pauschal € 5,- an, summiert sich der Wert des bürgerschaftlichen Engagements in diesem Bundesland auf 4,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Eine Haftpflichtversicherung ist eingeschlossen
Die ehrenamtliche Tätigkeit muss in rechtlich unselbständigen Vereinigungen stattfinden. Vereine, Verbände, GmbHs, Stiftungen u.a. sind weiter in der Pflicht, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen.
„Schadenersatzansprüche aus einem Haftpflichtschaden können schnell in die Tausende gehen"  erklärt Bernd Ulrich von der Kammer und er weist darauf hin, dass die Gemeinden für diese Fälle eine kommunale Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Diese greift aber auch für ehrenamtlich Engagierte, wenn sie im Auftrag einer Kommune tätig sind.

Für den Erhalt des Versicherungsschutzes reicht es aus,

wenn die Gemeindeverwaltung oder der Bürgermeister den Ehrenamtlichen einen mündlichen oder schriftlichen Auftrag erteilt haben. Wichtig ist aber, dass sie sich bei der Ausführung an die gemeindlichen Vorgaben halten, die zum Beispiel lauten können: „ehrenamtlicher Betrieb eines örtlichen Seniorentreffs mit sozialen und kulturellen Angeboten". Eine Anmeldung dieser Maßnahmen beim Versicherer ist nicht erforderlich. Denn die Aktivitäten im Seniorenbereich fallen unter den eigenen Wirkungskreis einer Kommune; Ausnahmen sind dann gegeben, wenn die Tätigkeit gewinnwirtschaftlich ausgerichtet ist.
Die versicherten Leistungen können sich sehen lassen: 2000 000 € pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100 000 € für Vermögensschäden.

Kein Unfall ohne weit reichende Folgen

„Arbeitsunfälle bei denen Ehrenamtliche betroffen sind werden jährlich beim Gemeindeunfallversicherungsverband gemeldet", so Rupert Strasser von eben diesem Verband. Problematisch wird es immer dann, wenn sich die Genesung eines Verletzten länger hinzieht und kostenintensive Rehabilitations-/Pflegemaßnahmen erforderlich sind oder gar eine Rentenzahlung notwendig wird. Jeder Euro ist dann wichtig und gut ist es dann, wenn man einen starken Partner an seiner Seite hat. Es gibt zwischen dem hauptamtlichen Gemeindeangestellten und dem bürgerschaftlich Engagierten keinen Unterschied, beide erhalten im Schadenfall die gleichen Leistungen. Hinzu kommt, dass die medizinischen Leistungen der Gemeindeunfallversicherung über das gesetzliche Maß bei der Krankenversicherung hinausgehen und es können für eine erfolgreiche Wiedereingliederung am Arbeitsplatz spezielle Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden.

Auch hier abschließend einige Zahlen mit den versicherten Leistungen:

175 000 € maximal bei 100% Invalidität
10 000 € im Todesfall
2 000 € für Zusatz-Heilkosten
1 000 € für Bergungskosten

Mit der Ehrenamtsversicherung setzt die Politik ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung und der Ermunterung zum freiwilligen Engagement in unserer Gesellschaft.

Links
Unfallkasse München

Gemeindeunfallversicherung

Landessunfallkasse

Ehrenamtsversicherung




 

 
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