Bei der vielerorts (und schon weltweit) geäußerten Forderung nach Einführung eines "Bedingungslosen Grundeinkommens" (BGE, engl. unconditional basic income) werden in der Regel die Kosten außer Acht gelassen. Wo sie dennoch in die Betrachtungen einbezogen werden, fehlen meist brauchbare Angaben darüber, woher dieses Geld kommen soll. Ein "Grundeinkommen für alle", verstanden als zusätzlicher Einkommenssockel für jeden Bürger / Einwohner des betreffenden Landes (z.B. Deutschland) wird aus unterschiedlichen Gründen für indiskutabel gehalten. Deshalb wird neuerdings ein Grundeinkommen nur für Arme vorgeschlagen. Die "Grundeinkommensversicherung" (Opielka) und das "Bürgergeld der FDP" (Mitschke ) zielen in diese Richtung. Abgesehen davon, dass die Definition von Armut das Ergebnis politischer Festlegungen ist, würde ein so verstandenes BGE einen immensen Verwaltungsaufwand erfordern, der nicht im Sinne einer Sozialreform liegen kann.
Ohne auf diese Problematik näher einzugehen, wird im Folgenden die Weiterentwicklung des Konzepts eines BGE vorgestellt, in welchem diese Gesichtspunkte berücksichtigt sind: das "Transfergrenzen-Modell (TG-Modell) als Basis für die Finanzierung eines BGE".
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