Kennzeichnung

                                                von Liane Rohn

Was essen wir täglich?
Im Ernährungsalltag ist die Gentechnik längst Realität. Daher wäre es wünschenswert, einen eher sachlich orientierten  denn emotionalen Diskurs zu führen. Angst vor einem sorglosen Umgang mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln ist hinsichtlich umfangreicher Sicherheitsbewertungen unbegründet.

Gäbe es in Deutschland gentechnisch veränderte Lebensmittel (Obst, Gemüse z.B.), müssen sie auf alle Fälle gekennzeichnet werden. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Klar ist, dass sich daraus eine Vielzahl von Fragen ergeben. Wie verhält sich die Kennzeichnungspflicht bei Fertigprodukten, die verschiedene Zutaten enthalten und bei den Zusatzstoffen generell? Wie verhält es sich bei Speisen in Restaurants und Betriebsküchen?

Kontrolle ist alles
Seit 2004 gibt es neue Rechtsvorschriften in allen EU-Ländern über gentechnisch veränderte Lebensmittel, und sie sind umfangreicher geworden gegenüber den seit 1997 geltenden EU-Bestimmungen. (www.transgen.de)
In den Ländern innerhalb eines EU-Landes gibt es eine amtliche Lebensmittelüberwachung sowie ländereigene Laboratorien. Die EU-Kommission hat ein Referenz-Laboratorium eingerichtet, das die Nachweisverfahren der einzelnen Länder überprüft, und dann einen EU-weiten einheitlichen Standardtest festlegt. (www.transgen.de/recht/kennzeichnung)
Der Verbraucher sollte darauf vertrauen können, dass aufgrund der Zulassung unter strenger Kontrolle gesundheitlich unbedenklicher Verzehr zu erwarten ist.

Sicherheit ?
Eine Kennzeichnung ist kein Hinweis auf unsichere Produkte. Alle Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Organismen müssen zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt, wenn nachgewiesen wird, dass der Verzehr gesundheitlich unbedenklich ist. Ebenso wie bei Öko-Produkten, die unter biologisch einwandfreien, streng definierten Bedingungen angebaut werden,  ist es nicht möglich, absolut „gentechnikfreie“ Produkte herzustellen. Während des Anbaus, in der Landwirtschaft, Ernte, Lagerung, Transport, Windverwehung, unsaubere Gerätschaften können unkontrollierbare Einflüsse, Partikel oder genveränderte Samen den Reifungsprozess beeinflussen.

Schwer durchschaubar
Eine Kennzeichnungspflicht gilt bei gentechnisch veränderten (gv) Organismen wie zum Beispiel bei Tomaten, Kartoffeln, Fisch. Oder aber in den Produkten sind gentechnisch veränderte Organismen enthalten, beispielsweise bei Joghurt, das veränderte Bakterien enthält, oder Weizenbier, das mit veränderter Hefe hergestellt wurde oder auch Öl, gewonnen aus gentechnisch veränderten Sojabohnen oder Raps.
Demgegenüber gibt es Produkte,  bei denen weder auf Etiketts noch Stiketts gentechnische Substanzen angezeigt werden müssen, wie beispielsweise bei  Fleisch, Milch, Eier von Tieren, die Futtermittel aus gentechnisch veränderten Organismen enthalten.

Hinweise
Speisen in Restaurants sowie fertige Lebensmittelprodukte, verpackt oder lose, die verschiedene Zutaten enthalten, sind dergestalt kenntlich zu machen, dass Zutatenlisten oder Speisekarten ergänzt werden mit dem Vermerk, dass der Verzehr unbedenklich ist.
In Kantinen und Gemeinschaftsküchen gilt folgendes: Werden beispielsweise gv-Tomaten eingekauft und als roher Salat angeboten, muss das gekennzeichnet bzw. vermerkt werden. Wurden aus eben diesen Tomaten Saucen gekocht gilt diese Pflicht allerdings nicht.

Fazit
Ob und in welchem Ausmaß bereits auf unserem Teller Gen-Nahrung liegt, das können wir nur dann erkennen, wenn gentechnisch behandelte Lebensmittel deutlich und für uns erkennbar deklariert sind.

Weitere Informationen:
www.gentechnologie.ch/lebensmittel.htm
Max Planck-Institut für Züchtungsforschung
www.mpiz-koeln.mpg.de
www.verbraucher.org/
 
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