Schäuble: Stiftung Warentest soll Finanzprodukte prüfen

 

Es hat etwas länger gedauert. Immerhin: Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat unsere ihm zugesandten Fragen beantworten lassen.

Im Rahmen unseres Projektes „Wahlbeobachtung 2013“ hatten wir am 8. April folgende Fragen gestellt:

1. Im Koalitionsvertrag der an der Bundesregerung beteiligten Parteien heißt es, „in Zukunft darf es kein Finanzmarktprodukt, keinen Finanzmarktakteur und keinen Finanzmarkt geben, die nicht reguliert und beaufsichtigt sind.“ Was ist dazu in den vergangenen vier Jahren geschehen und was steht noch aus?

2. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir prüfen die Einrichtung einer unabhängigen Stiftung für Finanzprodukte nach dem Muster der Stiftung Warentest.“ Hat diese Prüfung stattgefunden und was hat sie ergeben?
Im Auftrage des Ministers schrieb uns am 13. Mai Martin Wohlrabe vom Bundestagsbüro Schäubles:

Zur Frage 1:
"Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz wird die Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie ist bis zum 22. Juli 2013 umzusetzen. Das Gesetz soll in Deutschland an diesem Tag in Kraft treten. Dadurch wird ein Kapitalanlagengesetzbuch geschaffen, das sämtliche Fonds und ihre Manager der Finanzaufsicht unterstellt. Die AIFM-Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten Ermessen ein, Fonds für Kleinanleger gar nicht zu erlauben (wovon Deutschland abgesehen hat) oder aus Anlegerschutzgründen strengere Regelungen für Publikumsfonds einzuführen (so in Deutschland). Sämtliche Fondsmanager und Fonds werden einer Finanzaufsicht unterworfen. Damit dient das Gesetzesvorhaben dem klaren Ziel der Bundesregierung, dass kein Finanzmarkt, kein Finanzakteur und kein Finanzprodukt unbeaufsichtigt bleiben darf."

Zur Frage 2:
"Ziel der von den Regierungsparteien CDU/CSU und FDP im Koalitionsvertrag getroffenen Verabredung, die Einrichtung einer unabhängigen Stiftung für Finanzprodukte nach dem Muster der Stiftung Warentest zu prüfen, soll sein, den Schutz und die Information der Verbraucher in Bezug auf Finanzprodukte zu erhöhen.

Die Bundesregierung ist zu dem Ergebnis gekommen, keine neue eigenständige Stiftung einzurichten, sondern die bestehende Stiftung Warentest im Hinblick auf Finanzprodukte finanziell zu stärken. Die Stiftung Warentest untersucht und bewertet seit vielen Jahrzehnten Finanzprodukte und ihre Anbieter am Markt.

Es wurde daher entschieden, der Stiftung Warentest ab dem Jahr 2013 zusätzlich einen Zuschuss von 1,5 Mio. Euro zweckgebunden für zusätzliche Aufgaben im Bereich der Finanzprodukte zu gewähren.

Damit soll es der Stiftung Warentest ermöglicht werden, Verbraucher künftig noch intensiver in Finanzfragen zu informieren und Hilfen zur Einordnung von Finanzprodukten zu erhalten. Zu den zusätzlichen Aufgaben im Bereich Finanzprodukte gehören z.B. die Einordnung von Anlageprodukten nach ihrem Anlagezweck oder die Prüfung der Richtigkeit und Transparenz, wie die in den Produktinformationsblättern enthaltenen Aussagen."

Horst (14.05.2013)

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