Bundesnetzagentur: Kein Reserve-AKW notwendig

Die Bundesnetzagentur wird den Reservebetrieb eines Kernkraftwerks für diesen und den nächsten Winter nicht anordnen. Das teilte sie in einem jetzt veröffentlichten Bericht mit. Der Agentur war für die nächsten zwei Winterperioden die Kompetenz zur Anordnung des Reservebetriebs eines der abgeschalteten alten Kernkraftwerke erteilt worden, falls  die Auswirkungen des Kernkraftausstiegs die Versorgungssicherheit gefährden. 

Ausschlaggebend für die Entscheidung ist ein Untersuchungsergebnis, wonach auch im Fall außergewöhnlicher Störungen das Übertragungsnetz ohne Einsatz eines Reservekernkraftwerks beherrschbar bleibt. Seit  dem zweiten Moratoriumsbericht seien zusätzliche konventionelle Kraftwerksreserven ermittelt worden.

In dem Bericht heißt es, das Großkraftwerk 3 in Mannheim (GKM3), das Kraftwerk 2 Mainz-Wiesbaden und das Kraftwerk Block C in Ensdorf  könnten sicherstellen, dass sie die Reserveleistungen für die Spannungshaltung im Rhein-Main-Neckar-Raum zur Verfügung stehen können.

Die Bundesnetzagentur teilte mit: „Insgesamt haben wir in Deutschland zusätzliche, gesichert zur Verfügung stehende Reservekapazitäten in Höhe von 1.009 MW sowie gesichert zur Verfügung stehende Reserveleistung in Österreich in Höhe von 1.075 MW ermittelt.“

In ihrem Bericht verweist die Bundesnetzagenturauch darauf, dass der Vollendung der 380-kV-Höchstspannungsleitung von Hamburg/Krümmel nach Schwerin höchste Priorität eingeräumt werden sollte. Hier besteht eine Lücke, weil sich der Leitungsbau im Bereich Schleswig-Holsteins stark verzögert hat.

wp (31.08.2011, Quelle: Bundesnetzagentur)

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