Der neue Personalausweis – so einfach ...

Das Bundesinnenministerium stellte gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (Fokus) in dessen Räumen in Berlin am 12. Januar 2011 den Vertretern der BAGSO-Arbeitsgruppe Neue Medien den neuen Personalausweis und seine Probleme vor.

Ach was, Probleme gibt es gar nicht. Das ist doch nur die unsachliche Kritik der Journalisten. In Wirklichkeit hat man an alles gedacht. Sagte Ministerialrat Andreas Reisen.

Der Chip macht den Ausweis teuer
Der neue, mit einem Chip versehene Personalausweis kostet  für Bürger unter 24 Jahren 22,80 Euro, alle anderen müssen 28,80 Euro bezahlen. Und warum ist er so teuer? Es ist der Chip. Ein hochkompliziert programmierter Alleskönner, und deshalb sehr aufwändig herzustellen. Er macht die Nutzung nicht einfacher und verursacht weitere Zusatzkosten.

Wer den neuen Personalausweis erhält, hat zwei Möglichkeiten. Er kann ihn benutzen wie den alten. Dann enthält der Chip nur das Gesichtsfeld, die Personalien und, nur wenn man es will, auch den Fingerabdruck. Dieser soll später einmal, so verspricht man sich, bei den Grenzkontrollen eine schnellere Abfertigung verschaffen.

Zusatzfunktionen mit weiteren Kosten
Wenn man aber die Zusatzfunktionen benutzen will, muss man das bei der Aushändigung des Ausweises erklären und schriftlich bestätigen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dann auch die eigene Unterschrift eingegeben werden - für Verträge und Abschlüsse via Internet. Dazu ist aber ein kostenpflichtiges Signaturzertifikat eines zugelassenen Signaturanbieters erforderlich.

Der Chip wird von der Bundesdruckerei mit einer fünfstelligen PIN geliefert. Mit der Post erhält man diese Zahl und muss nun mittels eines Kartenlesers (Kosten z. Z. etwa 20 bis 80 Euro) diese PIN durch eine eigene, sechsstellige PIN ersetzen.

Nun ist alles sicher, meinen die Erfinder. Man kann den Ausweis für Internetgeschäfte nur benutzen, wenn man ihn selbst besitzt, die Karte hat und die PIN-Nummer weiß. Die Nachricht mit der fünfstelligen PIN-Nummer, so wird empfohlen, soll zu Hause sicher und getrennt vom Ausweis aufbewahrt werden.

Sicherer Einkauf im Internet
Unternehmen, die den Nachweis mittels des Personalausweises fordern, erhalten vom Bundesverwaltungsamt nach Prüfung ein Berechtigungszertifikat, das sie auf ihrer Homepage anzeigen müssen. Damit sollen betrügerische Unternehmen ausgeschlossen werden. Das Zertifikat soll übrigens alle zwei Tage darauf kontrolliert werden, ob Beschwerden vorliegen. Außerdem wird die PIN bei einer solchen Geschäftsbeziehung nur dazu benutzt, den Chip für den Kontakt freizugeben, die PIN selbst wird nicht mitgeteilt.

Der Verlust ist kein Unglück
Und was geschieht, wenn man den neuen Personalausweis verliert? Von den alten gingen pro Jahr etwa 20.000 verloren, also wird es hier nicht anders sein. Es gibt die  Hotline 0180 – 1 33 33 33, über die man seinen Ausweis sperren lassen kann. Aber auch das ist kompliziert. Jeder Ausweis hat ein sogenanntes Sperrmerkmal. Da ein zentrales Register für die neuen Ausweise nicht besteht, wurde eine zentrale Sperrmerkmalliste eingeführt. Die Internet-Unternehmen, die eine Identifizierung mit dem Ausweischip verlangen, haben die Pflicht, täglich einmal diese Sperrliste abzufragen.

Wenn man seine PIN dreimal falsch eingibt, wird der Chip blockiert. Dann muss man zu Hause den Brief der Bundesdruckerei mit der fünfstelligen PIN-Nummer suchen. Dort gibt es auch eine sogenannte PUK-Zahl, mit der man die Sperrung zurücksetzen kann. Übrigens: Die PIN soll man regelmäßig ändern. Dazu braucht man allerdings ein spezielles  PC-Programm.

Weitere Nutzungen geplant
Zu der geplanten vielfältigen Nutzung des neuen Chip-Ausweises sollen auch der Gebrauch am Fahrkartenautomaten (wird zur Zeit vom Verkehrsverbund Rhein-Sieg getestet) und am Zigarettenautomaten gehören. Das Internetbanking will die Behörde ebenfalls mit dem Ausweis sicherer machen. Die Deutsche Kreditbank testet das.

Ausweis nicht aus der Hand geben
Das Bundesinnenministerium empfiehlt, den Ausweis nicht aus der Hand zu geben. Lediglich bei Identitätskontrollen durch amtliche Stellen, wie Polizei und Zoll, sei das erforderlich. Auf keinen Fall sollte man den Ausweis als Pfand hinterlegen. Das machen aber alle Bundesministerien und der Bundestag. Dort muss man den Ausweis bei einem Besuch oder einer Besichtigung beim Pförtner abgeben und erhält ihn erst bei der Rückkehr wieder. Dieses Verfahren ist gesetzeswidrig, meint Ministerialrat Andreas Reisen. Die Verwaltungen hätten das nur noch nicht gemerkt.

Übrigens: Nach dem Personalausweisgesetz muss jeder Bürger ab 16 einen Ausweis besitzen, mit dem er sich identifizieren kann – also einen Personalausweis oder einen Reisepass. Es besteht entgegen der allgemeinen Auffassung aber keine Pflicht, den Ausweis ständig bei sich zu tragen.
Horst

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