Rente in Deutschland
Das deutsche Rentensystem ist ein Abbild der in unserem Land herrschenden Bürokratie. Es gibt zahlreiche Sonderregelung, deren Erklärung hier zu weit führen würde. Es sind auch nicht alle arbeitenden Menschen verpflichtet, Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen. Eine Rente wird nur auf Antrag gezahlt. Hier die Eckdaten:
Arbeitgeber zahlt einen Anteil
Für Rentenpflichtige sind 19,9 Prozent des Bruttoverdienstes in die Rentenkasse einzuzahlen. Davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte.
Pflichtversicherung und Freiwilligkeit
Abhängig Beschäftigte sind versicherungspflichtig, wenn sie mehr als 400 Euro verdienen. Die Verdienstobergrenze liegt bei 5400 Euro. Darüber hinausgehende Beträge werden bei der Beitragsbemessung nicht mehr berücksichtigt. Jeder nicht versicherungspflichtige Deutsche über 16 Jahren kann sich freiwillig versichern. Niedrigster Beitrag 79,60 Euro monatlich, Höchstbeitrag 1074,60 Euro. Besondere Personengruppen, die von der Versicherungspflicht befreit sind, wie z.B. Beamte, können sich nur dann freiwillig versichern, wenn eine fünfjährige Beitragszeit vorausgegangen ist.
Das Rentenalter
Wer 65 Jahre alt ist und eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen. Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte wird beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1949 stufenweise von heute 65 auf 67 Jahre angehoben. Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben.
Die Rentenhöhe
Wer 45 Jahre lückenlos Beiträge eingezahlt hat, kann mit einer Rente von ungefähr 63 Prozent des letzten Lohnes oder Gehalts rechnen. Die Rente wird entweder auf das Bankkonto überwiesen oder mittels eines Postbarschecks übersandt.
Rentner mit kleinen Renten, die nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können eine Grundsicherung beantragen, die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich berechnet wird.
Die Arbeitsunfähigkeit
Für sogenannte Erwerbsminderungsrenten gibt es ebenfalls zahlreiche Sonderregelungen und –bedingungen, vor allem für jüngere Antragsteller. Pauschal kann man sagen, dass eine solche Rente gezahlt wird, wenn man in den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre lang Pflichtbeiträge entrichtet hat. Berufsunfähigkeit wird nur noch für Personen anerkannt, die von 1961 geboren wurden.
Bei der Bemessung dieser Rente kommt es auf den Grad der Behinderung an. Wer z.B. 3 bis 6 Stunden am Tag arbeiten kann, dem werden unabhängig von seinem Beruf Tätigkeiten wie Pförtner oder Telefonist zugemutet.
Die Zusatzversicherungen
Die Hauptsäule der Altervorsorge ist die gesetzliche Rente. Aufgrund des demographischen Wandels ist es bei der Altersvorsorge nicht mehr ausreichend, allein auf die gesetzliche Rente zu bauen. Es ist eine zusätzliche Altersvorsorge erforderlich, um denLebensstandard auch im Alter zu bewahren. Für eine Zusatzversorgung gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten.
Die betriebliche Altersvorsorge als zweite Säule wird während des Berufslebens aufgebaut. Sie ist aufgrund der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen attraktiv. Zu den Varianten betrieblicher Altersvorsorge gehören die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Direktzusage oder die Unterstützungskasse.
Die dritte Säule des Vorsorgesystems ist die private Altersvorsorge. Verschiedene Varianten der privaten Altersvorsorge werden staatlich gefördert. Dazu gehören vor allem die Rürup- und die Riester-Rente.
Während die Rürup-Rente insbesondere den Bedürfnissen von Selbstständigen und Freiberuflern entspricht, ist die Riester-Rente besonders auch für kinderreiche Arbeitnehmer und Geringverdiener attraktiv. Staatlich geförderte Riester-Verträge können als zertifizierte Rentenversicherung, Bank- oder Fonds-Sparpläne abgeschlossen werden. Seit 2002 setzen rund zehn Millionen Menschen auf ein Riester-Produkt.
Für bestimmte Berufsgruppen gibt es weitere Zusatzversorgungen. Für Angestellte des Öffentlichen Dienstes sorgt die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), für selbständige Künstler und Publizisten die Künstlersozialkasse (KSK), für Journalisten das Presseversorgungswerk, für Mediziner die Rentenversicherung Deutscher Ärzte.
wp (Quellen: Deutsche Rentenversicherung, BFM, Wikipedia)