Die Donaustaaten - Rumänien

Ländername: Rumänien (România)
Größe des Landes: 237.500 qkm
Hauptstadt: Bukarest, ca. 2,1 Mio. Einwohner
Bevölkerung: 21,6 Mio. Einwohner (Volkszählung 2002)
Landessprache: Rumänisch
Religion, Kirchen: Rumänisch-orthodox 87%, römisch-katholisch ca. 5%, griechisch-katholisch ca. 1%, u.a.
Nationalfeiertag: 1. Dezember
Pro-Kopf-Einkommen: Nettodurchschnittsgehalt Juli 2007: 1040 RON (ca. 332 Euro), Bruttodurchschnittsgehalt Juli 2007: 1402 RON (ca. 448 Euro).
Bruttoinlandsprodukt: 2006: 97,15 Mrd. EUR, 1. Halbjahr 2007: 46,24 Mrd. Euro

Land und Landschaft

Rumänien liegt in der Übergangszone zwischen Mittel-, Süd- und Osteuropa und grenzt im Süden an Bulgarien, im Westen an Serbien und Ungarn, im Norden an die Ukraine, sowie im Osten an Moldawien und das Schwarze Meer.

Rumäniens Landschaft wird etwa zu je einem Drittel von Gebirge, Hochland und Ebene eingenommen. Der prägende Gebirgszug sind die Karpaten, welche die drei historischen Regionen Moldau, Walachei und Siebenbürgen voneinander trennen.

Der bedeutendste Fluss Rumäniens ist die Donau, die über 1.075 km durch oder an Rumänien entlang fließt. Sie bildet die rumänische Südgrenze und mündet im Donaudelta ins Schwarze Meer.

Das Klima ist kontinental - im Sommer heiß - bis zu 40° Celsius; im Winter kalt - insgesamt trockener als in Deutschland.

Staat und Regierung

Rumänien ist eine Republik und ist Mitglied der Europäischen Union. Rumänien ist eine repräsentative parlamentarische Demokratie mit einem semi-präsidentiellen Regierungssystem. Staatsoberhaupt ist der Präsident (rum. preşedinte), Regierungschef ist der Premierminister (rum. Prim-ministru). Die gesetzgebende Gewalt liegt bei einem Zweikammerparlament, das aus der Abgeordnetenkammer (Camera Deputaţilor) und dem Senat (Senatul) besteht.

Die Verfassung

Ende 1991 beschloss die Verfassungsgebende Versammlung Rumäniens eine neue, demokratische Verfassung. Mit 77 Prozent wurde diese wenig später per Referendum bestätigt. Nach der 1965 verabschiedeten und zweimal novellierten Verfassung nach kommunistischem Vorbild änderte sich damit das Regierungssystem in eine repräsentative, parlamentarische Demokratie. Im Jahr 2003 kam es zur Abstimmung über einen überarbeiteten Verfassungstext, der aufgrund der bevorstehenden Integration in die euro-atlantischen Strukturen notwendig wurde. Die Verfassung erklärt Rumänien zu einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Die Würde des Menschen, die Rechte und Freiheiten der Bürger und auch politischer Pluralismus wurden festgeschrieben. Knapp 90 Prozent der Wähler entschieden sich für die neue Verfassung, wenngleich die Wahlbeteiligung mit offiziell 55 Prozent nur knapp über der geforderten 50-Prozent-Marke lag.
Die Rechte der ethnischen Minderheiten sind sowohl in der Verfassung als auch in der Verfassungswirklichkeit besonders geschützt.

Der Staatspräsident

Der Präsident wird in direkter Wahl für eine Amtszeit von fünf Jahren bestimmt. Seine Kompetenzen liegen vor allem in den Bereichen Außen- und Verteidigungspolitik.

Die Regierung

Die rumänische Regierung ist zur Zeit eine Minderheitsregierung, die im Parlament nur über ca. 20 Prozent der Parlamentarier verfügt. Sie hat fast alle wichtigen internationalen und europäischen Menschenrechtsabkommen ratifiziert. Die Rechte der ethnischen Minderheiten sind sowohl in der Verfassung als auch in der Verfassungswirklichkeit besonders geschützt.

Der Regierungschef leitet und kontrolliert die Innen- und Außenpolitik des Landes, wobei die Regierungspolitik wiederum vom Parlament kontrolliert wird. Wichtige Aufgaben der Regierung sind u.a. die alljährliche Aufstellung des Staatshaushalts wie auch des Haushalts für die staatlichen Sozialversicherungen.

Das Parlament

Das Parlament setzt sich aus zwei Kammern - Abgeordnetenhaus (332 Abgeordnete) und Senat (137 Senatoren) - zusammen. Parlamentswahlen finden in vierjährigem Rhythmus statt, zuletzt am 28. November 2004.

Die Verwaltungsstruktur

Der Staat ist in 41 Bezirke („judeţ“, Pl.: „judeţe“) sowie die Hauptstadt Bukarest unterteilt. Diese zentralistische Verwaltungsgliederung wurde nach dem Vorbild der französischen Départements im 19. Jahrhundert geschaffen. In den ersten Jahren der kommunistischen Herrschaft wurde diese Ordnung verändert, doch kehrte Rumänien 1968 zum ursprünglichen System zurück. Allerdings wurden 1981 die Bezirke Ilfov und Ialomiţa in die Bezirke Giurgiu, Călăraşi, Ialomiţa und Ilfov neuorganisiert. Bis 1995 war Ilfov zudem kein selbstständiger Bezirk, sondern von Bukarest abhängig. Die Präfekten, die den Departements vorstehen, werden durch die Regierung berufen. Seit 2006 dürfen sie keiner Partei mehr angehören.

Parallel existieren in Rumänien acht Planungsregionen. Diese wurden 1998 im Zuge der Vorbereitung auf den EU-Beitritt geschaffen. Sie haben keine realen Befugnisse und sind somit auch keine juristischen Verwaltungseinheiten im eigentlichen Sinn. Die Planungsregionen sind allerdings für die Zuteilung von EU-Fördergeldern sowie für statistische Erhebungen von Bedeutung.

Das Gesundheitswesen

Das Gesundheitswesen war bis 1996 staatlich gelenkt. Im Jahr 1997 wurde eine Pflicht-Krankenversicherung eingeführt, über die theoretisch ein Großteil ärztlicher Leistungen abgedeckt wird, außerdem Arzneimittel zur Behandlung chronischer Erkrankungen sowie ein Teil der zahnmedizinischen Behandlung. Kosmetische und reproduktive Leistungen sind ausgeschlossen, ebenso Brillen. Der derzeitige Beitragssatz von etwa zwölf Prozent wird paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert. Kinder und Jugendliche, Behinderte, Veteranen und Arbeitslose sind beitragsbefreit. Die 42 regionalen Krankenkassen schließen mit den Leistungserbringern (Krankenhäuser, Ambulanzen, Gesundheitszentren) Verträge ab. Seit 2004 gibt es private Zusatzversicherungen; der private Gesundheitssektor wächst. Nach Angaben des nationalen Statistikbüros machen „Selbstzahlungen“ 30 Prozent der Gesamtausgaben für Gesundheit aus; darin sind auch Schwarzzahlungen enthalten. Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt liegt unter vier Prozent (zum Vergleich: Deutschland: 10,7 Prozent), absolut betragen die Ausgaben für Gesundheit jährlich etwa 120 Euro pro Einwohner (zum Vergleich: Deutschland: 2 900 Euro/Jahr). 2007 wanderten 4000, das sind etwa zehn Prozent, der Mediziner aus, vor allem wegen der niedrigen Bezahlung.

wp (Quellen: Auswärtigers Amt, Wikipedia, bpb)

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