Die Donaustaaten - Serbien
Ländername: Republik Serbien (SRB, RS), Srbija
Landesfläche: 77.484 qkm
Hauptstadt: Belgrad (Beograd), ca. 2 Mio. Einwohner
Bevölkerung: Volkszählung 2002: 7.498.001.
In diesen Zahlen enthalten sind ca. 490.000 Flüchtlinge und Binnenvertriebene aus den früheren Kriegsgebieten (180.000 aus Kroatien, 90.000 aus Bosnien-Herzegowina, 220.000 aus dem Kosovo).
Ethnische Zusammensetzung: 82,8% Serben, 3,9% Ungarn, 2,1% Bosniaken bzw. "ethnische Muslime", 1,4% Roma, 1,1% "Jugoslawen", 0,9% Montenegriner, 0,9% Kroaten, 0,8% Slowaken, 0,8% Albaner, 0,5% Vlahen, 0,5% Rumänen, 0,4% Mazedonier, 0,3% Bulgaren, 0,3% Bunjevazen, 0,2% Ukrainer (Ruthenen) und ca. 4.000 Deutsche sowie Angehörige weiterer Gruppen der insgesamt 21 Minderheiten.
Landessprache: Serbisch (geschrieben sowohl in lateinischer wie in kyrillischer Schrift, wobei die serbischen Behörden im Schriftverkehr zum Gebrauch der kyrillischen Schrift verpflichtet sind), daneben die Sprachen der Minderheiten, die in deren jeweiligen Siedlungsgebieten offiziell aber nur in beschränktem Umfang Anwendung finden.
Religionen: Serbien (Stand 2002): 85% serbisch-orthodox, 6% römisch-katholisch, 3% muslimisch, 6% andere Gruppen bzw. ohne Angabe.
Nationalfeiertag: 15.02., („Tag der Staatlichkeit“, Aufstand gegen die Osmanen 1804)
Bruttoinlandsprodukt (vorläufige Schätzung für 2007): 30.581 Mio. Euro (Quelle: Bulletin des serb. Finanzministeriums).
BIP pro Kopf (vorläufige Schätzung für 2007): 4.058 Euro (Quelle: Bulletin des serb. Finanzministeriums).
Währung: 1 Neuer Dinar (N.D.) = 100 Para. (87 N.D. = 1 €)
Land und Landschaft
Serbien liegt auf einer Halbinsel mit einer großen Landmasse, die im Westen, Süden und Osten von relativ warmen Meeren (Adria, Ägäis und Schwarzes Meer) und im Norden vom restlichen europäischen Festland umgeben ist. Das Land grenzt im Norden an Ungarn, im Osten an Rumänien und Bulgarien, im Süden an Mazedonien und den Kosovo, im Südwesten an Montenegro und im Westen an Bosnien und Herzegowina und Kroatien.
Das Land ist gekennzeichnet durch eine Vielfalt unterschiedlicher Landschaften: fruchtbares Tiefland, sanfte Hügelländer, Mittel- und Hochgebirge mit dazwischen liegenden sommertrockenen Becken. Nach der Abtrennung von Montenegro hat Serbien den Zugang zur Adria verloren und ist ein Binnenland geworden.
Hydrographisch gehört der größte Teil Serbiens zum Einzugsbereich der Donau, die in ihrem Mittellauf auf einer Strecke von 588 km das Land durchquert. 30 Prozent der Fläche Serbiens sind bewaldet.
Serbien verfügt über fünf Nationalparks und zehn Naturparks mit einer Gesamtfläche von 7.315,08 km², womit mehr als 8 % Serbiens unter Naturschutz stehen.
Das Klima: Die Winter in Serbien sind kurz, kalt und schneereich, die Sommer sind warm. Der kälteste Monat ist der Januar, der wärmste ist der Juli. Im Süden sind während der trockenheißen Sommer in den Becken schon mediterrane Klimaeinflüsse spürbar. Dagegen erhalten die Hochgebirge im Winter heftige Schneefälle.
Alle wichtigen Verkehrswege Südosteuropas kreuzen sich in Serbien. Das Straßennetz ist insgesamt 45.290 km lang, wovon 2/3 asphaltiert sind. Serbien besitzt 422 mautpflichtige Autobahnkilometer und 213 km mautpflichtige Halbautobahnen. Das Straßennetz beinhaltet 2.638 Brücken und 78 Tunnels, von denen jedoch nur sehr wenige beleuchtet sind. Serbien besitzt 3.809 km Eisenbahnstrecken. 1.364 km davon sind elektrifiziert.
An der Donau, Save und Theiß gibt es viele Flusshäfen, die auch neuerdings eine touristische Route bedienen. Über die Donau gibt es eine Wasserverbindung zum Schwarzen Meer. Entlang der Donau befinden sich einige Schiffswerften.
Für den Flugverkehr spielt der internationale Flughafen „Nikola Tesla“ am westlichen Stadtrand von Belgrad die wichtigste Rolle.
Staat und Regierung
Serbien ist eine Parlamentarische Demokratie mit einem Einkammerparlament. In der Vojvodina gibt es ein Regionalparlament. Weiterhin gibt es eigenständige Bezirksregierungen der serbischen Bezirke.
Die beiden letzten Republiken, die in der jugoslawischen Föderation verblieben waren, bildeten im Februar 2003 den Staatenbund Serbien und Montenegro. Mit der Unabhängigkeitserklärung Montenegros im Juni 2006 fand auch dieser Staatenbund ein Ende. Die Auflösung des gemeinsamen Staatenbundes mit Montenegro hatte einige Folgen für die beiden Nachfolgestaaten: Die gemeinsamen Institutionen des Staatenbundes wurden aufgelöst.
Die Verfassung
Die Verfassung von 2003 wurde 2005 geändert. Im Artikel I heißt es: Die Republik Serbien ist ein Staat serbischer Menschen und aller Bürger, die in ihm leben, auf der Grundlage von Gesetzen und Prinzipien einer zivilen Demokratie, Menschen- und Minderheitenrechten und Freiheiten, und verbunden mit europäischen Prinzipien und Werten.
Hier einige Auszüge:
- Die Oberste Staatsgewalt wird durch Wahlen übertragen. Niemand darf sie gegen den freien Willen der Bürger an sich reißen.
- Die Verfassung beruht auf dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und der unveräußerlichen Menschenrechte.
- Das Regierungssystem beruht auf der Trennung von Legislative, Exekutive und Justiz. Politische Parteien können sich frei bilden.
- Niemand darf eine öffentliche Funktion ausüben, die in Konflikt mit seinen anderen Funktionen, seinem Eigentum oder privaten Interessen steht.
- Das Territorium der Republik Serbien ist unteilbar.
- Serbien ist ein säkularer Staat. Kirchen und religiöse Gemeinschaften sind vom Staat unabhängig.
- Die Rechte nationaler Minderheiten werden geschützt.
- Der Staat garantiert die Gleichheit zwischen Mann und Frau.
Das Verfassungsgericht
Das Verfassungsgericht besteht aus 15 Richtern, die für eine Amtszeit von neun Jahren ernannt werden. Fünf von ihnen werden von der Nationalversammlung ernannt, fünf vom Staatspräsidenten und fünf vom obersten Berufungsgericht.
Es soll entscheiden über Verfassungsverstöße sowie über Konflikte zwischen Gerichten und staatlichen Einrichtungen, zwischen der Republik und provinziellen und lokalen Selbstverwaltungen, und über Wahlauslegungen, die nicht gesetzlich geregelt sind
Der Staatspräsident
An der Spitze der Republik Serbien steht der Staatspräsident. Er wird in allgemeinen, freien und direkten Wahlen für fünf Jahre gewählt, wobei eine Wiederwahl möglich ist. Seine Hauptaufgaben:
- Er schlägt dem Parlament nach Absprache mit der Mehrheitsfraktion(en) den Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten vor;
- Er schlägt die Kandidaten für den Präsidenten und die Richter des Verfassungsgerichts vor;
- Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und kann die Mobilisierung der Streitkräfte veranlassen;
- In Absprache mit der Regierung kann er den Ausnahmezustand verhängen;
- Er kann zudem nach Anhörung des Regierungschefs den Kriegszustand verhängen, falls das Parlament nicht dazu in der Lage ist.
Die Regierung
Die Regierung Serbiens gilt als oberstes Exekutivorgan der Republik. Zu den Mitgliedern gehören neben dem Premierminister dessen Stellvertreter und die einzelnen Minister. Der Ministerpräsident wird auf Vorschlag des Staatspräsidenten vom Parlament gewählt, nachdem er diesem sein Regierungsprogramm und die Liste seines Kabinetts vorgelegt hat. Die Regierung ist zudem dem Parlament gegenüber verantwortlich.
Das Parlament
Die Nationalversammlung (Narodna skupština) besteht aus 250 Mitgliedern, die für vier Jahre in allgemeinen, geheimen und freien Wahlen bestimmt werden. Die Wahlen müssen gemäß der Verfassung spätestens 30 Tage vor Ablauf einer Legislaturperiode durchgeführt
Die Verwaltungsstruktur
Zu administrativen Zwecken ist Serbien in 30 Bezirke (serb.: Okrug; pl.: Okruzi) gegliedert (einschließlich der Stadt Belgrad). 18 Bezirke liegen im Engeren Serbien, sieben in der Vojvodina und fünf im Kosovo (näheres siehe: Bezirke Serbiens). Die örtlichen Selbstverwaltungseinheiten in Serbien sind die opštine (Sg. opština, wörtlich Gemeinde, der Größe nach oft eher Landkreise). Von diesen gibt es 108 im Engeren Serbien, 54 in der Vojvodina und 30 im Kosovo.
wp (Quellen: Auswärtiges Amt, Wikipedia, SPIEGEL, srbija.sr.gov.yu)