Das Arbeitslosengeld der Nachbarländer

In allen Nachbarländern der Europäischen Union bekommt, wer arbeitslos wird, eine Unterstützung vom Staat oder einer Versicherung. Allerdings unterscheiden sich die Bedingungen von Land zu Land sehr deutlich. In vielen Ländern der EU gibt es Mindestlöhne, an denen sich die Sätze für das Arbeitslosengeld orientieren.

Hier ein Vergleich zwischen der Bundesrepublik und seinen Nachbarländern.

Deutschland:

Das Arbeitslosengeld I wird entweder 12 oder für über 55-Jährige 18 Monate lang gezahlt. Arbeitslose mit Kindern erhalten 67 Prozent ihre vorherigen Nettodurchschnittsentgelts, ohne Kinder 60 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns. Bemessungsgrundlage ist ein rechnerisches durchschnittliches Monatsentgelt von 5200 Euro in den alten, 4400 Euro in den neuen Bundesländern.

Belgien

Das Arbeitslosengeld wird in der Regel zeitlich unbegrenzt gezahlt. Die Höhe hängt von der familiären Situation ab. Haushaltsmitglieder mit Unterhaltsberechtigten erhalten 60 Prozent ihres durchschnittlichen vorherigen Tagesentgelts (mind. 33,74 Euro, maximal 39,45 Euro), Alleinstehende im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit 60 Prozent (mind. 28,34 Euro, maximal 39,45 Euro), ab dem zweiten Jahr 50 Prozent (maximal 32,88 Euro). Haushaltsmitglieder ohne Kinder erhalten 55 Prozent ((im ersten Jahr)) (mindestens 21,25 Euro, maximal 36,17 Euro). Es gibt Zuschläge für langjährige Beitragszahler.

Dänemark

Das Arbeitslosengeld wird bis zu vier Jahre lang gezahlt. Die Höhe beträgt 90 Prozent des vorherigen Bruttoentgelts, höchstens jedoch 3279 dänische Kronen (440 Euro) wöchentlich. Junge Arbeitslose nach Ausbildung oder Militärdienst erhalten höchstens 2680 dänische Kronen (360 Euro). Ältere Arbeitslose ab 60 können freiwillig frühverrentet werden.

Frankreich

Die Dauer der Zahlung richtet sich nach Versicherungszeit und Alter und liegt zwischen sieben und 23 Monaten (36 Monate für über 50-Jährige). Das Arbeitslosengeld wird in Höhe von 57,4 Prozent des vorherigen Nettoentgelts gezahlt oder 40,4 Prozent plus 10,66 Euro täglich bis maximal 75 Prozent des Bezugsentgelts (jeweils günstigere Lösung), jedoch mindestens 26,01 Euro pro Tag. Ältere Arbeitslose ab 57 Jahren können unter bestimmten Umständen Vorruhestandsgeld in Höhe von 65 Prozent des vorherigen Nettolohns beziehen.

Luxemburg

Über einen Zeitraum von 24 Monaten wird 365 Tage lang Arbeitslosengeld gezahlt. Für schwer vermittelbare Personen verlängert sich die Dauer um 182 Tage. Über 50-Jährige bekommen eine von den Beitragsjahren abhängige Verlängerung. Die Höhe liegt bei 80 Prozent des vorherigen Bruttoeinkommens, mit Kindern bei 85 Prozent. Für ältere Arbeitslose ab 57 Jahren wird ein Vorruhestandsgeld gezahlt (abfallend 85 bis 75 Prozent des vorherigen Bruttolohns über drei Jahre).

Niederlande

Für unter vier Jahre lang Beschäftigte wird sechs Monate lang eine kurzfristige Leistung in Höhe von 70 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns gezahlt. Für über vier Jahre lang Beschäftigte richtet sich der Bezugszeitraum in Stufen nach der Dauer der Vorbeschäftigung. Gezahlt wird mindestens sechs, höchstens 60 Monate lang. Der Betrag liegt bei 70 Prozent des vorherigen Einkommens. Es ist allerdings eine Obergrenze festgesetzt, sie liegt bei 167 Euro täglich.

Österreich

Die Zahlungsdauer ist abhängig von Versicherungszeit und Lebensalter. Gezahlt wird zwischen 20 und 52 Wochen. Die Höhe beträgt 55 Prozent des täglichen Nettolohns, mindestens 6,10 Euro, höchstens 38,49 Euro. Darüber hinaus wird ein Familienzuschlag von 0,97 Euro pro Tag und Person gezahlt.

Polen

Das Arbeitslosengeld wird zwischen sechs und achtzehn Monate lang gezahlt, sofern man länger als 20 Jahre versichert ist oder Unterhaltsverpflichtungen hat. Wie lange gezahlt wird, hängt von der Arbeitslosenquote in der jeweiligen Region ab. Die Höhe hängt von der Dauer der Erwerbstätigkeit ab. Gezahlt werden zwischen 80 und 120 Prozent des Grundbetrages von 504 polnischen Zloty (124 Euro) pro Monat. Dies stellt eine Pauschalleistung ohne Bezug zum früheren Einkommen dar.

Schweiz

Die Arbeitslosenversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Der Beitragssatz betrug 2004 2% des Bruttolohns, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich den Betrag jeweils zur Hälfte teilen. Arbeitslosenunterstützung erhält, wer innerhalb von zwei Jahren mindestens 12 Monate in der Schweiz gearbeitet hat.

Das Geld wird in sogenannten Tagegeldern ausbezahlt. Dieses „Tagegeld“ beträgt bei Arbeitslosen mit Kindern 80 Prozent des im Durchschnitt der letzen sechs Monate erzielten Einkommens, bei Kinderlosen 70 Prozent. Es können fünf „Tagegelder“ pro Woche oder bis zu 400 „Tagegelder“ während der Arbeitslosigkeit beansprucht werden. Über 55-jährige können bis zu 520 „Tagegelder“ erhalten.

Tschechien

Das Arbeitslosengeld wird sechs Monate lang gezahlt, evtl. länger bis zum Ende einer Umschulung. Die Höhe liegt in den ersten drei Monaten bei 50, in den folgenden bei 45 Prozent des vorherigen Bruttoentgelts. Während einer Umschulung werden 60 Prozent gezahlt. Für Einpersonenhaushalte werden maximal 10 750 tschechische Kronen (354 Euro) monatlich gezahlt, bei einer Umschulung sind es 12 040 tschechische Kronen (397 Euro). Für ältere Arbeitslose, die zwei Jahre vor dem Renteneintrittsalter stehen und mindestens 25 Jahre versichert sind, gibt es eine vorzeitige Altersrente.

(Quelle: Hamburger Abendblatt 16.10.2007)

Zurück