Nur ein Thema in Berlin: Flüchtlinge

Der Besuch im Bundestag war am 13. Oktober einer der Höhepunkte, der ViLE-Reise nach Berlin, an der auch vier Vorstandsmitglieder teilnahmen. Die Gruppe ViLE-Lübeck hatte den Kontakt mit der Bundestagsabgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) hergestellt und sie stand trotz ihres vollen Terminkalenders der Reisegruppe eine Stunde lang Rede und Antwort.

Eine Reihe von Fragen waren ihr vorab zugeleitet worden, doch in dem Gespräch gab es nur ein Thema, die Flüchtlingskrise. Alle übrigen Themen mussten aus Zeitgründen zurückstehen. Die Flüchtlingskrise ist das beherrschende Thema.


Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm

Mitte der 90er Jahre gab es schon einmal ein Flüchtlingsproblem, erinnerte die Bundestagsabgeordnete. Von 2005 bis 2010 seien pro Jahr etwa 30.000 Asylanten nach Deutschland gekommen. Mit dem heutigen Ansturm sei das nicht zu vergleichen. Ihre Partei bemühe sich jetzt um Regelungen, die es den Flüchtlingen ermöglicht, sich schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren, kündigte Gabriele Hiller-Ohm an. Die Abschiebung von nicht anerkannten Zuwanderern werde dagegen künftig wirksamer, da nach der Ablehnung des Asyls der monatliche Geldbetrag von 760 Euro zum Lebensunterhalt nur noch einen Monat lang gewährt wird.


Die ViLE-Gruppe im Gespräch

Eine Frage außerhalb des Themas kam doch noch zustande. Wie sieht es mit dem Fraktionszwang aus? Frau Hiller-Ohm berief sich auf die freie Entscheidung jedes Abgeordneten. In ihrer Partei gebe es aber die Regel, das ein Mitglied, das gegen das empfohlene Fraktionsvotum stimmen wolle, einige Tage vorher eine schriftliche Begründung für sein Verhalten einreichen muss. So streng sind dort die Bräuche.

Der Weg von der Ankunft bis zum Arbeitsmarkt

Nach der Beantwortung vieler Einzelfragen zu der Flüchtlingsproblematik überreichte uns die Abgeordnete einige Drucksachen, die offene Fragen klären können.

Zur Ankunft der Flüchtlinge heißt es darin, die Bundesländer seien dafür zuständig, ebenso wie für die Erstaufnahme-Einrichtungen. Der Bund organisiere die Verteilung und richte Wartezentren ein.

Leistungen für den Lebensunterhalt werden einschließlich der Gesundheitsleistungen von den Ländern getragen. Sprachkurse werden in dieser Phase nicht finanziert. Einen Zugang zum Arbeitsmarkt gibt es noch nicht. Für Menschen mit guter Bleibeperspektive werden Angebote der Bundesagentur für Arbeit vorverlagert bzw. ausgeweitet.

Der Aufenthalt in den Erstaufnahme-Einrichtungen wird von drei auf sechs Monate verlängert. Ausländer aus sicheren Herkunftsstaaten können verpflichtet werden, bis zum Abschluss ihrer Verfahren dort zu wohnen.

Für die Dauer der Bearbeitung von Asylanträgen liegen in den meisten Bundesländern die Kosten bei den Kommunen. Leistungen zum Lebensunterhalt tragen während der Erstaufnahme die Länder, danach in der Regel die Kommunen. Es soll möglichst Sachleistungen anstatt Taschengeld geben.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Asylantrages liegt derzeit bei 5,4 Monaten. Ziel sind ab 2016 3 Monate, maximal 5 Monate.

Mit Anerkennung des Asylantrags erhalten Flüchtlinge die Grundsicherung für Arbeitssuchende und zählen damit in der Arbeitslosenstatistik. Integrations- und Sprachkurse können in Anspruch genommen werden. Mit der Anerkennung besteht der volle Zugang zum Arbeitsmarkt.

Text Horst, Fotos Barbara (24.10.2015)

ViLE-Mitglieder diskutieren die Flüchtlingskrise im Forum.

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