Organspende – nicht überall so kompliziert.

Etwa 9.500 Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Gleichzeitig gab es im Jahr 2018 nur 955 Organspenden. Das entspricht 11,5 Organspenden je eine Million Einwohner. Im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten des Eurotransplant-Verbunds ist Deutschland das Land mit den meisten Menschen auf der Warteliste.
Woran liegt das? Wahrscheinlich an den komplizierten Regeln,  die unsere Bürokratie erfunden hat. ViLE-Lübeck versuchte, die Regeln in anderen Ländern mit der Bundesrepublik zu vergleichen.

Deutschland:
Die bisher bestehenden gesetzlichen Regelungen über die Organspender wollte Gesundheitsminister Jens Spahn durch ein neues Gesetz ändern. Danach sollte eine  Widerspruchslösung eingeführt werden. Das heißt, dass einerseits von der Bereitschaft zur Organspende ausgegangen wird, andererseits aber jeder Einzelne zu Lebzeiten ausdrücklich einer Organentnahme widersprechen kann.
Dieser Vorschlag wurde nach einer ausführlichen  Debatte  im Bundestag am 16. Januar abgelehnt.
Am Ende setzte sich eine vorgeschlagene Lösung durch, die auf mehr Aufklärung setzt.
Wer ab 16 Jahren einen Personalausweis beantragt, ihn verlängert oder sich einen Pass besorgt, soll im Amt Info Material bekommen.
Beim  Abholen soll man sich direkt vor Ort in einem geplanten Online-Register eintragen können und mit Ja oder Nein abstimmen.   Änderungen bleiben immer möglich.
Bei der Beratung sollen Hausärzte eine entscheidende Rolle spielen, Mitarbeiter in Ämtern aber nicht.

Die Bestimmungen, die nicht geändert wurden, sehen so aus:
Es gibt keine feste Altersgrenze für eine Organ- und Gewebespende. Ob gespendete Organe und Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.
Spenderorgane, die diese Prüfung nicht bestehen, werden nicht übertragen. Wichtig ist dabei nicht das kalendarische Alter des Spenders, sondern das „biologische Alter“, d. h. der Zustand der Organe und Gewebe. Generell gilt: Je jünger die verstorbene Person ist, desto besser eignen sich die Organe in der Regel zur Transplantation. Doch auch die funktionstüchtige Niere einer über 70-jährigen verstorbenen Person kann einem Dialyse- und Wartelisten-Patienten wieder ein fast normales Leben ermöglichen.

Derzeit ist eine Organentnahme ausgeschlossen, wenn der Organspender an einer akuten Krebserkrankung leidet oder HIV-positiv getestet wurde. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organspende infrage kommt. Zur Transplantation frei gegebene Organe werden zum Entnahmezeitpunkt genauestens untersucht.
Eine Organspende ist auch nach einer ausgeheilten Krebserkrankung prinzipiell möglich. Wichtig ist, dass potentielle Spender Immunerkrankungen und auch andere Erkrankungen, wie z. B. Diabetes, im Organspendeausweis angeben.
Weder der Organspendeausweis, den man nach Möglichkeit immer bei sich tragen sollte, noch die darin dokumentierte Erklärung zur Organspende werden  bisher zentral registriert.

Wer entscheidet ohne Ausweis und Erklärung?

Vorrangig wird nach dem Vorliegen einer schriftlichen Erklärung des Patienten zur Organspende, beispielsweise in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung, geschaut. Hat der Patient nicht selber eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende getroffen, so sind die nächsten Angehörigen angehalten, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden. Das sind Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister oder Großeltern.
Nach dem Transplantationsgesetz dürfen Minderjährige mit Vollendung des 16. Lebensjahrs ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende selbst erklären und z.B. in einem Organspenderausweis dokumentieren. Eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist nicht notwendig. Einer Organspende widersprechen darf man bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahrs.
Ein Widerspruch sei vollkommen unbürokratisch und ohne sich rechtfertigen zu müssen, sagt das Gesundheitsministerium. Man vernichte einfach den  Ausweis oder ändert die Erklärung auf dem Ausweis. Man kann dort auch ausdrücklich festlegen, dass man keine Organe spenden möchte.

Horst (Quellen: BMG, organspende.info, LN)

Norwegen
Schwerkranke müssen in Norwegen nicht lange auf ein neues Organ warten. Auch das Missbrauchsrisiko ist klein. Was läuft anders als in Deutschland?
Während in Norwegen keine 300 Patienten auf ein Transplantat warten, sind es in Deutschland über 9000. Von den Menschen die im ersten Halbjahr 2012 in Norwegen einen Hirntod erlitten, wurden 90 Prozent  zu Spendern – eine einmalig hohe Quote.

Zwei entscheidende Dinge prägen das norwegische System: „Wir verbinden Organspende weniger mit dem Tod eines lieben Menschen als mit der Möglichkeit, Leben zu ermöglichen““,  sagt Norman Mathisen, Pressesprecher der Stiftung Organspende.
Ein Beispiel: Der Tod von Solveig Nödtvedt hat das Leben fremder Menschen verlängert. „Sechs Menschen haben ihre Organe bekommen,  zwei jeweils einen Lungenflügel, zwei Teile der Leber, einer die Niere und einer das Herz“,  erzählt ihr Mann nüchtern.
Diese Unaufgeregtheit ist typisch für den Umgang der Norweger mit Organspenden. Und sie hat dazu geführt, dass das Land diesen besonders hohen Anteil an Organspendern hat und extrem kurze Wartelisten für Transplantationen.
„Die Organspende  ist eine uneigennützige Leistung und ein Recht. Der Staat arbeitet daran, dass dieses Recht der Spende auch ausgeübt werden kann“, sagt der Leiter der Transplantat Abtlg. des Osloer Rikshospital. Die Familie wird nicht um Erlaubnis gebeten, sondern soll nur sagen, ob irgendetwas darauf hindeutet, dass der Verstorbene gegen eine Spende gewesen sei. Das Gesetz sieht sogar vor, die Hinterbliebenen suggestiv zu befragen, um einen positiven Bescheid zu erhalten.  Norwegen hat ein Transplantationszentrum.
Ein Spenderausweis kann als App im Handy installiert werden. Man muss dann zwei Angehörige auswählen, die den Wunsch an die Klinikärzte übermitteln.

Bärbel (Quellen;  welt.de, zeit.de)

SCHWEIZ
Geregelt ist die Organspende in der Schweiz im Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen vom 8. Oktober 2004 .
 In der Schweiz gilt die erweiterte Zustimmungslösung: Um sich als Spender zur Verfügung zu stellen, muss man seine Zustimmung schriftlich abgeben.
Spenderausweise oder Spenderkarten für das Smartphone mit einem „Ja“ oder „Nein“ zur Organentnahme können alle Menschen ab 16 Jahren ausfüllen Ein Höchstalter gibt es nicht.
Fehlt ein solches Dokument, können die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen entscheiden. In über der Hälfte der Fälle ist die Haltung der Verstorbenen zur Organspende aber nicht bekannt, was zur hohen Ablehnungsrate beiträgt. Laut Swisstransplant lehnen Angehörige die Organspende in über 60 Prozent der Fälle ab.

Einwilligung ist zwingend

Sowohl für die Organspende als auch für eine Gewebespende muss in der Schweiz laut heutigem Transplantationsgesetz zwingend eine Einwilligung vorliegen. Liegt keine positive Erklärung zur Organspende der verstorbenen Person vor (z. B. in Form einer Organspende-Karte, eines Eintrags im Nationalen Organspenderegister oder einer Patientenverfügung), werden die nächsten Angehörigen gefragt, ob sie den Willen der verstorbenen Person kennen. Wenn nicht, müssen sie deren mutmasslichen Willen berücksichtigen und den Entscheid selbst fällen. Sind keine Angehörigen erreichbar, ist es nicht erlaubt, Organe, Gewebe oder Zellen zu entnehmen. Der Wille der verstorbenen Person geht dem Willen der Angehörigen vor.
Hat die verstorbene Person die Entscheidung einer Vertrauensperson übertragen, so entscheidet diese anstelle der Angehörigen.

In der Schweiz gibt es nach wie vor zu wenig Organspender. Auch im internationalen Vergleich liegt die Schweiz zurück. Dabei wären über 80 Prozent der  Bevölkerung bereit, Organe zu spenden. Doch ist diese Entscheidung in den seltensten Fällen dokumentiert. In der Schweiz warten zurzeit über 1400 Menschen auf eine Organspende.

Initiative „Organspende“

Eine  im Frühling 2019 eingereichte Initiative „Organspende fördern – Leben retten“  fordert: Wer nicht deklariert, dass er seine Organe nicht spenden will, ist mit einer Spende einverstanden. Das soll dazu beitragen, die Anzahl potenzieller Spender zu erhöhen.
Der Schweizer Bundesrat legte im September 2019 als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative „Organspende fördern – Leben retten“ die Einführung einer erweiterten Widerspruchslösung vor.  Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.

Annegret (Quellen: Bundesgesetz, admin.ch/, organspende-initiative.ch, NZZ)

 
LUXEMBURG
Alle Menschen, die in Luxemburg leben, sind automatisch Organspender – es sei denn, sie sprechen sich Zeit ihres Lebens ausdrücklich dagegen aus. Dieses Bekenntnis des Gesetzgebers zur Organspende geht einher mit einer sehr hohen Akzeptanz in der Bevölkerung.
82 Prozent der Menschen sprechen sich sehr positiv gegenüber der Organspende aus. Das ergab eine Studie, die das Gesundheitsministerium und die Vereinigung Luxembourg Transplant im letzten Jahr gemeinsam vorgestellt haben.
Das Gesetz vom 25. November 1982 sieht allerdings auch vor, dass die Ärzte vor einer Organentnahme zuerst sicherstellen müssen, ob sich der oder die Verstorbene nicht dagegen ausgesprochen hat. In der Regel werden die Angehörigen um ihre Einwilligung gebeten. Tatsächlich lehnen in der Praxis 40 bis 50 Prozent der Angehörigen eine Organentnahme bei dem oder der Verstorbenen ab.

Organspendeausweise gern gesehen

Die Regierung fördert aus diesem Grund das Mitführen eines Organspendeausweises. Auf einem solchen Ausweis (den man etwa in der Brieftasche mitführen kann) kann eine Person angeben, ob sie für oder gegen die Entnahme ihrer Organe nach dem Tod ist. Die Spenderausweise sind zum Beispiel in Apotheken, in Arztpraxen oder in Gemeindeverwaltungen erhältlich.
Tatsächlich existiert dieser Ausweis auch in digitaler Form – als App. Diese App („Passport de vie“) wurde seit ihrer Einführung 2015 insgesamt 6.270 Mal heruntergeladen. Das geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Carole Hartmann (DP) hervor, die sich bei Gesundheitsminister Etienne Schneider danach erkundigt hatte. (Stand: 30. April 2019) Auch im Rahmen der elektronischen Patientenakte soll es in Zukunft, wenn sie in der breiten Bevölkerung angewandt wird, die Möglichkeit geben, sich für oder gegen eine Organspende auszusprechen.

Eine lange Warteliste

Luxemburg ist zusammen mit sieben weiteren Ländern (Belgien, Niederlande, Deutschland, Österreich, Slowenien, Kroatien und Ungarn) Mitglied von Eurotransplant. In diesen Ländern befinden sich, laut Aussagen der Organisation, mehr als 14.000 Menschen auf einer Warteliste für ein Organ.
Bei der Vorstellung der oben genannten Studie sagte das Gesundheitsministerium, dass in Luxemburg im Schnitt 65 Menschen im Jahr auf eine Organspende warten. Bei der Organspende gibt es zwei sich widersprechende Philosophien. Viele Länder haben eine Widerspruchsregelung wie Luxemburg. Auch Frankreich ist Adept einer solchen Lösung.
In Luxemburg wird durch ein großherzogliches Reglement festgelegt, wie der Tod festgestellt werden muss, um Organe entnehmen zu dürfen. Laut einer Veröffentlichung des Gesundheitsministeriums können nach dem Hirntod die anderen Organe künstlich am Leben erhalten werden, um sie für die Organspende zu nutzen. Nach einem Herzstillstand würden die anderen Organe in der Regel schnell geschädigt. Der Körper des Spenders muss weiterhin versorgt werden, bis das Eurotransplant Empfänger gefunden hat.

 Gerd (Quellen: Luxemburger Wort und Tageblatt-Zeitungen,  aerzteblatt.de))               

Belgien
Belgien ist Spitzenreiter bei der Organspende. Fast 26 Organspender pro eine Million Einwohner. Ein Rekord. Nirgendwo sonst in Europa werden prozentual gesehen so viele  Organe gespendet, wie in Belgien.
 Am 13. Juni 1986 wurde ein Gesetz über die Entnahme und Transplantation von Organen in Belgien verabschiedet und seit  Februar 1987 wird es angewendet. Es beruht auf dem Grundsatz: "Wer schweigt, stimmt zu".

Ablehnung im Zentralregister

In Belgien gilt die Widerspruchsregelung. Demnach wird jeder belgische Staatsbürger, bzw. jeder Einwohner, der seit mindestens sechs Monaten im Land lebt, nach seinem Tod automatisch potentieller Spender, es sei denn, er oder sie hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. Die Ablehnung kann mündlich oder schriftlich durch Eintragung bei der Gemeindeverwaltung erfolgen und wird im nationalen Zentralregister vermerkt.
Zwar werden die Angehörigen in der Regel vor der Entnahme um Zustimmung gebeten, eine Ablehnung hat aber letztlich keinen Einfluss.

Sogar  Lebendspende

Es gibt auch die Lebendspende. Hier muss der Spender mindestens 18 Jahre alt sein und der Entnahme zustimmen.
Es werden nur Gewebe entnommen, die auch wieder nachwachsen, wie z. B. Blut, Knochenmark oder nur Teile von Organen, wie Lunge, Leber usw.

Bei der postmortalen Spende unterscheidet man über Herz- oder Hirntod. Bei den hirntoten Spendern können so gut wie alle Gewebe oder Organe entnommen werden. Bei Herztod kommen nur noch die Nieren und Gewebe infrage.
Acht Transplantationszentren gibt es in Belgien. Eines davon ist die  Universitätsklinik in Löwen. Sie blickt auf eine lange Tradition der Organtransplantation zurück. Im Juni 1963 übertrug der Chirurg Dr. Guy Alexandre erfolgreich die Niere eines hirntoten Spenders. Damals eine Weltneuheit. Und Zündstoff für eine Diskussion, die bis heute andauert: Ist ein hirntoter Patient wirklich tot, auch wenn sein Herz noch schlägt? Trotzdem ebnete der belgische Arzt damit den Weg für die moderne Organtransplantation.
Heute koordiniert Bruno  Desschans,  Spezialist für die Transplantation von zwei Organen innerhalb einer Operation (z. B. Herz und Lunge), die Transplantationen in der Universitätsklinik Löwen. Jeden Monat gehen die Ärzte in andere Krankenhäuser, um mit Kollegen über das sensible Thema zu sprechen. Und vor allem darüber, wie man es richtig vermittelt. „Es ist wichtig die Familien und Angehörigen für das Thema zu sensibilisieren“, sagt Desschans.

Zusammenarbeit heißt Leben retten.

1967 wurde im niederländischen Leiden die Stiftung Eurotransplant gegründet. Sie entscheidet nach medizinischen und logistischen Kriterien wer das Organ erhält.
Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Ungarn, Österreich und Slowenien sind Mitglieder von Eurotransplant. In diesem Einzugsgebiet leben circa 137 Millionen Menschen. Die Vorteile der internationalen Zusammenarbeit ergeben sich aus einem gemeinsamen Spender-Meldesystem und einer zentralen Warteliste. 

Margret (Quellen: Zeit online, Belgieninfo, FÖD Volksgesundheit, jugendinfo.be)


Dänemark
In Dänemark gilt die erweiterte Zustimmungslösung, die es auch in Großbritannien, Rumänien, Litauen und der Schweiz gibt.
Im Gegensatz zur engen Zustimmungslösung ,wo der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben muss, ist es bei der erweiterten Zustimmungslösung möglich, dass die Angehörigen stellvertretend entscheiden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen hat oder diese nicht dokumentiert ist.
Seit 2011 haben nicht mehr so viele Menschen in Dänemark, die auf eine Transplantation warten, ihr Leben verloren. Auf der Warteliste für ein Spendenorgan stehen heute 451 Menschen, von denen 75 Prozent eine Niere brauchen.
Trotz des Mangels an Organen können die Deutschen ihren Nachbarn in Dänemark nicht helfen, was umgekehrt genau so gilt. Warum das so ist erklärt der Direktor und Gründer des Patientenvereins „ja tak“ Lasse Heidelbach: „Dänemark kooperiert nicht mit Deutschland. Dank der Organisation “Scandiatransplant“ ist aber ein Austausch mit Finnland, Norwegen, Schweden, Island und Estland möglich.“
Im Gegensatz zu Dänemark gehört Deutschland zu Eurotransplant, einer Stiftung in der 8 andere europäische Länder kooperieren.
Es sind: Belgien, Deutschland, Kroatien,  Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Ungarn und Slowenien. In dem Einzugsgebiet der 8 Länder wohnen 137 Millionen Menschen.
Von Eurotransplant werden pro Jahr ungefähr 7.000 Spendenorgane erfolgreich an die 79 Transplantationszentren in  den Mitgliedsländern vermittelt. In der zentralen Warteliste stehen gegenwärtig ungefähr 14.000 Patienten.

Axel (Quellen; Wikipedia, Der Nordschleswiger, Die Zeit, Eurotranplant)


Tschechien
In Tschechien gilt - wie in der Mehrzahl der europäischen Länder - die Widerspruchsregelung.
Wenn die Person nicht zu Lebzeiten einen Widerspruch gegen eine mögliche Organspende eingelegt hat, können ihre Organe nach ihrem Tod entnommen werden.
Der Widerspruch ist auf drei Arten möglich:

  1. durch eine Registrierung im Nationalen Personenregister zum Widerspruch gegen eine postmorte Organentnahme. Es gibt in Tschechien – im Gegensatz zu Deutschland ein - zentrales Widerspruchszentrum, in dem im Prinzip alle registriert sind, die keine Organentnahme wünschen.
  2. durch eine Erklärung im Krankenhaus gegenüber einem Arzt und einem Zeugen, z.B bei. nicht geschäftsfähigen Personen
  3. durch Erklärung des rechtlichen Vertreters der Person gegenüber einem Arzt und einem Zeugen.

Die Organentnahme kann sowohl nach einem Hirntod als auch nach einem Herztod erfolgen (§10 Abs. 3 TPG). Die Feststellung des Todes muss durch zwei Spezialisten unabhängig voneinander durchgeführt werden, die nicht in die Transplantation involviert sein dürfen
Die Organspende ist geregelt durch das Gesetz Nr. 44/2013 Slg. Über die Spende, Entnahme und Transplantation von Geweben und Organen (Transplantationsgesetz TPG).
Zuletzt wurde dieses Gesetz geändert durch Gesetz Nr. 97/2019 Slg. Es betrifft die Detailregelungen der Organspende von Ausländern.
„In Tschechien sind 2019 Organe von 288 Verstorbenen transplantiert worden. Dies sei mit Abstand Rekord, meldete Radio Prag heute unter Berufung auf das tschechische Koordinationszentrum für Transplantationsmedizin.
Allein im Prager Institut für Experimentalmedizin (IKEM) habe man im vergangenen Jahr 540 Organe verpflanzt. Die am häufigsten gespendeten Organe waren demnach Nieren, Lebern und Herzen.

Friedel (Quellen: aerzteblatt.de,  zakonyprolidi.cz/cs, nrod.cz)


Polen
In Polen gilt die Widerspruchsregelung. Dort ist automatisch jeder Mensch Organspender, der nicht widersprochen hat. Angehörige haben kein gesetzliches Widerspruchsrecht, es gilt nur der zuvor persönlich festgehaltene Wille.
Teilweise gibt es ein Widerspruchsregister, in das man sich auch als Ausländer eintragen lassen kann, wie in Österreich. Ersatzweise sollte man immer eine Widerspruchserklärung in der Landessprache dabei haben, beispielsweise beim Pass oder Personalausweis.

Man wird also in Polen nach dem Tod automatisch zum Organspender, wenn man nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Neben der Eintragung in einem zentralen Register genügt dazu auch eine schriftlich unterschriebene Erklärung oder eine mündliche Willensbekundung vor zwei Zeugen.
Ist die gestorbene Person jedoch unter 16 Jahre alt, wird der Widerspruch durch einen rechtlichen Vertreter vorgenommen. Gemäß §§ 5, 6 TPG soll der Widerspruch als schriftliche und unterzeichnete Erklärung im Zentralen Widerspruchsregister registriert werden oder mündlich in der Anwesenheit von mindestens zwei Zeugen geäußert werden, die die Aussage schriftlich bestätigen müssen. Der Widerspruch kann jederzeit zurückgezogen werden. Geführt wird das Zentrale Widerspruchsregister von Poltransplant, einer Organisations- und Koordinationsstelle für Transplantationsangelegenheiten.

Rainer (Quellen: Zeit online , Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages,wikipedia)


Österreich
In Österreich gilt seit 1995 die erweiterte Widerspruchsreglung, d.h. eine Organentnahme zu Transplantationszwecken ist dann nach dem Transplantationsgesetz zulässig, wenn der Verstorbene ihr zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich erfolgen, es zählt auch der Widerspruch eines gesetzlichen Vertreters.
Höchste Rechtssicherheit bietet die Eintragung des Widerspruchs in das  Widerspruchregister, bei dem die Krankenanstalten vor Entnahme von Organen oder Organteilen nachfragen müssen. Personen, die sich kurzfristig in Österreich aufhalten, wird empfohlen, ihren Widerspruch bei den Ausweispapieren zu deponieren.
Voraussetzung für eine Organentnahme ist der Hirntod des Patienten.

Österreich ist Mitglied von Eurotransplant, einer 1967 gegründeten Stiftung mit Sitz in Leiden. Sie ist Vermittlungsstelle für Organspenden.
Trotz der hohen Zahl von Spendern (26 Spender je Million Einwohner) besteht eine Warteliste. Am 31.12.2018 standen 826 Personen auf dieser Liste.
Die Länge der Wartezeit variiert je nach benötigtem Organ,  z.B. Niere 39,5 Monate, Leber 18,8 Monate, Herz 3,3 Monate, Lunge 3,7 Monate ( Zahlen aus 2017).

Ingeborg (Quellen: Wikipedia, gesundheit.gv.at, krankemkassen.de, faz.net, rp-online.de,  transplantatio-information.de)

 

ITALIEN
In Italien gilt bei einer Organentnahme eine  Widerspruchserklärung , auch für Ausländer, die sich in Italien aufhalten (z.B. für Urlauber).
Falls man sich in ein Widerspruchsregister ein- oder austragen lassen will, stehen – auch als Download - Formulare auf der   Homepage des Centro Nazionale Transplanti zur Verfügung,

Rechtssituation der Spender
Personen, die keine schriftliche Ablehnung einer Organspende bei sich tragen, können automatisch als Organspender  angesehen werden, wenn der Hirntod festgestellt ist.
Wenn keine medizinischen Einschränkungen vorliegen, kann eine Multiorganentnahme erfolgen, wobei Hornhäute, Innenohrknöchel, Kieferknochen , Herz, Lungen, Leber,  Nieren, Bauchspeicheldrüsen, Magen, Bänder und Knöchel, Haut, Adern und Knochenmark  entnommen werden. Die Angehörigen müssen nicht informiert oder gefragt werden.

Widerspruchslösungen  in Italien.
Wer seine Organe, Organteile oder Gewebe nicht „schenken“ möchte, also eine Organentnahme ablehnt, muss seinen Widerspruch  schriftlich dokumentieren (z. B. bei seinen Ausweispapieren). Aus dem Widerspruch  muss hervorgehen, dass man mit der Organentnahme nicht einverstanden ist.
Außerdem sollte man sich im sogenannten Widerspruchsregister  gegen Organentnahmen eintragen lassen.

Organspende und Ablehnung
Widerspruchsformulare müssen vollständig und unterschrieben an folgende Adresse geschickt werden: Centro Nazionale Transplanti , Instituto Superiore di Santa, Viale  Regina Elena 299, 00161 Roma.

Ursula (Quellen  Centro Nazionale Trapianti, Informationsstelle/Transplantation und Organspender , Roberto Rotondo, transplantation-Information.de)

Frankreich
Für die Organspende gibt es in Frankreich eine Widerspruchslösung: Seit 2017 gilt jeder Franzose ab 18 Jahren als potentieller Organspender, es sei denn, er lehnt ein Einverständnis ab und lässt sich stattdessen (online) in ein nationales Widerspruchsregister eintragen, oder informiert Angehörige über die Widerspruchsregelung.
Nicht nur der verstorbene Franzose, auch verstorbene Ausländer, die in Frankreich zeitweilig leben, oder verunglückte Urlauber werden zu potentiellen Organspendern, falls sie einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. Wichtig zu wissen ist hier: Die Angehörigen haben in diesem Fall kein Widerspruchsrecht.
Der ADAC empfiehlt deshalb, vor Antritt einer Reise in einem Organspendeausweis festzulegen, ob im Ernstfall Organe freigegeben werden. Ein Widerspruchsvermerk ist in der Regel in Arztpraxen oder Apotheken erhältlich. 
Hinzuweisen ist darauf, dass in  einzelnen Ländern möglicherweise bereits ein ca. 5 minütiger Herzstillstand als Kriterium für den Todeszeitpunkt gilt.

Imgrid (Quellen: Bento, ZEIT)

 

Niederlande
In den Niederlanden gibt es bisher knapp15 Spender auf eine Million Einwohner.
Als 18. Land in Europa haben die Niederländer eine grundlegende Neuregelung der Organspende beschlossen.
Mit der knappen Mehrheit von 38 zu 37 Stimmen gab der Senat grünes Licht für die Einführung der Widerspruchslösung. Zuvor hatte die zweite Kammer, die dem Bundestag entspricht, mit 75 zu 74 Stimmen eine solche Reform gefordert.
Künftig ist also jeder Niederländer ein potenzieller Organspender, wenn er nicht ausdrücklich einer Organspende widersprochen hat. Somit wird die Organspende zur Regel.

Anne-Liese (Quelle: RP ONLINE )

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