Jugendkriminalität in Österreich
Das Jugendstrafrecht in Österreich ist in einem eigenen Gesetz, dem Jugendgerichtsgesetz (JGG), geregelt. Es legt folgende Alterskategorien fest:
- Kinder bis 14 Jahren sind strafunmündig,
- auf Jugendliche von 14 bis 18 Jahren wird das Jugendstrafrecht angewendet (Deliktfähigkeit mit 14 Jahren),
- 18- bis 21jährige gelten als junge Erwachsene, für sie gilt das Erwachsenenstrafrecht, es gibt aber für diese Altersgruppe besondere Bestimmungen.
Jugendliche müssen reif genug sein
Jugendliche sind nur dann strafbar, wenn sie reif genug sind, das Unrecht ihrer Taten einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Bei Jugendlichen, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn es sich um ein Vergehen handelt und den Jugendlichen kein schweres Verschulden trifft. Ebenso kann von einer Verfolgung abgesehen werden, wenn der jugendliche bereit ist, den Schaden, der durch seine Tat entstanden ist, wieder gutzumachen. So wurden im Jahr 2004 in der Hälfte der anstehenden Fälle bedingte Strafen ausgesprochen , d.h. der Ausspruch über die Strafe wird vom Gericht ausgesetzt, um dem Täter Gelegenheit zur Bewährung zu geben.
Die Sanktionen im Jugendstrafrecht haben hauptsächlich erzieherische Zielsetzung (Erziehungsmaßregeln wie Rauch- oder Alkoholverbot , Zuchtmittel wie Schadenswiedergutmachung oder gemeinnützige Arbeit).
Keine Jugendgerichte
Im Strafverfahren müssen Richter und Staatsanwälte über das erforderliche pädagogische Verständnis verfügen und es können Gutachter, in der Regel Psychiater mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychiatrie hinzugezogen werden, um die körperliche sowohl wie kognitive, soziale und emotionale Entwicklung zu beurteilen. Spezielle Jugendgerichte wurden 2003 abgeschafft. In Jugendstrafsachen ist die Öffentlichkeit immer ausgeschlossen.
Haftstrafen gegen Jugendliche müssen in einer besonderen Abteilung des Gefangenenhauses oder in einer Sonderanstalt für Jugendliche verbüßt werden. Außerdem sollen Jugendliche während ihrer Haftstrafe arbeiten und Unterricht bekommen.
Jugendkriminalität nahm stark zu
Nach vom österreichischen Innenministerium veröffentlichten Zahlen hat die Jugendkriminalität im Zeitraum von 2001-2003 stark zugenommen. Besonders die Fälle von schwerer Körperverletzung (+ 80 %), Raub (+ 305 %) und schwerer Raub (+228 %) bei 14-18jährigen sind stark angestiegen.
Maßnahmenkatalog der Parteien
Die Parteien des Landes schlugen unterschiedliche Maßnahmen zur Eindämmung der Jugendkriminalität vor:
- Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 13 Jahre,
- Präventivmaßnahmen (Vereine, Jugendzentren, verbesserte Zusammenarbeit zw. Eltern und Schule sowie Elternweiterbildung), aber auch Trainigscamps zur Wiedereingliederung und die Prüfung einer Möglichkeit für staatliche Maßnahmen vor Strafmündigkeit,
- Aufgabe des bisherigen „sanften Kurses“ und statt Bewährungsstrafen eine „Schnupperhaft“, bei der ersten Straftat bereits eine einwöchige Haftstrafe, Anhebung der Mindeststrafe, bei schweren Fällen eine Verurteilung Jugendlicher Straftäter nach Erwachsenenstrafrecht, die Heranziehung von strafunmündigen Tätern zum „Dienst an der Allgemeinheit“ sowie die Abschiebung ausländischer Familien, deren Kinder wiederholt straffällig geworden sind,
- Vorbeugung durch pädagogische und sozialtherapeutische Maßnahmen, bessere Bildung und Ausbildung der Jugendlichen, sowie Senkung der Jugendarbeitslosigkeit. Für die mögliche Resozialisierung der mit Jugendgefängnis bestraften Tätern sei eine Berufsausbildung während der Haft unabdingbar.
(Autorin: Ingeborg, Quellen: MSN Encarta, ORF, Österreich-Journal, Österreich-Woche, Wissenswertes. at)