Bundesrat fordert sicheren LKW-Verkehr.

Wegen der Häufung schrecklicher Auffahrunfälle durch Lastzüge auf den Autobahnen hatte ViLE-Lübeck im Februar alle Fraktionen des Bundestages angeschrieben und um Stellungnahmen zu diesem Problem aufgefordert. Nachdem alle Fraktionen außer der AfD unsere Forderung nach besseren Sicherungssystemen positiv beantwortet hatten, ist jetzt auch der Bundesrat aktiv geworden.

Nach Presseberichten hat der Bundesrat am 27. April in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, den Einbau bzw. die Nachrüstung von Notbrems- und Abbiege- Assistenzsystemen in LKWs und Bussen zur Pflicht zu machen, sowie diese Systeme auch verbindlich während der Fahrt einzusetzen.

Seit November 2015 besteht zwar eine Ausrüstungspflicht für Neufahrzeuge über 8 Tonnen, doch eine Pflicht, sie auch zu nutzen, gibt es nicht. Die meist unter Termindruck stehenden Fahrer schalten sie oft ab, um schneller voranzukommen.

Antwort des BMVI: Die EU soll es richten.

Inzwischen hat auch das Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unsere Anfrage beantwortet. Hier nur die wichtigsten Passagen:

Das BMVI habe sich in den vergangenen Jahren auf internationaler Ebene für die Einführung von Notbrems - Assistenzsystemen bei Nutzfahrzeugen eingesetzt, da bei vielen Auffahrunfällen auf den Autobahnen die Hauptverursacher die Lastzüge waren. Eine nationale Regelung sei jedoch aus „europarechtlichen Gründen“ nicht möglich, da hier Typengenehmigungen betroffen seien.

Jetzt soll noch einmal geforscht werden.

Es überrascht, dass das BMVI erst jetzt die Bundesanstalt für Straßenwesen mit einem Forschungsprojekt beauftragt hat. Sie soll Notbrems‐Assistenzsysteme, insbesondere hinsichtlich der Leistungsfähigkeit sowie der Abschaltbarkeit und einer eventuellen automatischen Wiederaktivierung dieser Systeme untersuchen. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt will sich das BMVI auf internationaler Ebene dafür einsetzen, Notbrems‐Assistenzsysteme noch sicherer und effektiver zu machen. Es wird vorgeschlagen, die Deaktivierung ab Tempo 30 automatisch aufzuheben.

„Auf UNECE‐Ebene (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) fand der Vorschlag jedoch bislang nicht die erforderliche Unterstützung der anderen Vertragsstaaten, um die UN‐Regelung Nr. 131 (Abschalten der Notbremsassistenzsysteme) entsprechend anzupassen. Der Vorschlag wird auf UNECE‐Ebene weiter diskutiert.“

Und weiter heißt es in dem Schreiben: „Das BMVI will sich bei der EU‐Kommission dafür einsetzen, dass die Anwendung der entsprechend angepassten Anforderungen der UN‐Regelung Nr. 131 im Rahmen der harmonisierten EU‐Typgenehmigungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben wird.“

Horst/Axel (01.05.2018)

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