Altersarmut – eine Antwort und eine Bilanz

Zu Beginn ihres neuen Projektes „Unserer Jugend droht die Altersarmut“ hatte ViLE-Lübeck eine Reihe von Politikern angeschrieben und um eine Stellungnahme zu einem der wichtigsten innenpolitischen Probleme der jüngeren Generationen gebeten. Allein fünf Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales und die Bundesministerin Andrea Nahles waren darunter, die für das Rentenproblem zuständig sind.

Den meisten Politikern scheint es die Sprache verschlagen zu haben. Doch jetzt gibt ein Mitglied des genannten Ausschusses, die Lübecker Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD), eine Antwort. Diese ist gleichzeitig geraten zu einer Art Bilanz der SPD-Arbeit im Sozialbereich. Die Frage, warum die Politik sich nicht um die notwendige Rentenreform kümmert, wird jedoch nicht beantwortet.

Die Bundestagsabgeordnete schreibt uns:

"Es ist sehr zu begrüßen, dass sich ViLE-Lübeck nicht nur mit Themen befasst, die gerade in den Medien präsent sind, wie zum Beispiel die Flüchtlingsströme. Sie wollen hingegen die Armutsproblematik in Deutschland beleuchten und erwarten Antworten von der Politik.

Armut ist leider auch bei uns, in einem der reichsten Länder der Welt, nicht überwunden. Allerdings eröffnen die Asylsuchenden, die bei uns leben und arbeiten wollen, auch Chancen, Armut vorzubeugen. Es sind überwiegend junge Menschen. Der demografische Wandel zeigt, dass wir zukünftig noch viel mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen werden, die in unsere Sozialsysteme einzahlen und damit auch unsere Renten sichern und uns vor Altersarmut schützen können. Deshalb ist es wichtig, jetzt mit einer guten Integrationspolitik die Weichen richtig zu stellen.

Die Bekämpfung von Armut ist seit jeher ein wichtiges Ziel der SPD. Da die Grundlagen für Armut oft schon bei der Geburt gelegt werden, setzen wir uns für gerechte Lebenschancen von Anfang an ein. Deshalb haben wir uns für den Ausbau von Krippen-, Kitas und Ganztagsschulen stark gemacht und in diesem Bereich mit zusätzlichen Bundesmitteln in den Ländern und Kommunen auch sehr viel verbessern können. Eine weitere Maßnahme hin zu mehr Gerechtigkeit war 2011 die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche aus armen Familien.

In Deutschland gab es viel verdeckte Altersarmut. Menschen mit kleinen oder gar keinen Renten haben Sozialleistungen oft nicht in Anspruch genommen, um ihre Kinder nicht zur Unterstützung mit heranziehen zu müssen. Wir haben deshalb 2003 gemeinsam mit der Fraktion Bündnis90/Die Grünen die rückgriffsfreie Grundsicherung im Alter eingeführt. Das bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner jetzt einen Anspruch auf die Grundsicherung im Alter unabhängig vom Einkommen ihrer Kinder haben.

Arbeitslosigkeit ist die Hauptursache für Armut - Armut, die sehr oft bis ins Alter hinein wirkt. Hier sind Frauen besonders stark betroffen, da sie durch Unterbrechungen wegen Kindererziehung sehr oft keine rentenfeste Erwerbsbiografie erreichen. Deshalb ist es notwendig, wirksame Lösungen gegen Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit zu entwerfen.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich deshalb gemeinsam mit Ministerin Andrea Nahles dafür ein, dass Arbeitslosigkeit überwunden wird und Menschen für ihre Arbeit faire Löhne erhalten.

Das haben wir in dieser Legislaturperiode mit meinem Ausschuss Arbeit und Soziales bereits erreicht:

Mindestlohn

Wir haben die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns durchgesetzt. Er ist seit dem 1. Januar 2015 mit 8,50 Euro pro Stunde in Kraft. Rund vier Millionen Menschen in Deutschland - davon etwa 20.000 in Lübeck - erhalten so höhere Einkommen. Durch gerechte Löhne wird der Wert der Arbeit endlich besser anerkannt, gleichzeitig werden die Sozialsysteme entlastet. Entgegen vieler Unkenrufe zeigen erste Befunde, dass der Mindestlohn keine Arbeitsplätze gekostet hat. Er bewirkt hingegen, dass mehr Geld zur Verfügung steht und dieses auch ausgegeben wird. Erhöhter Konsum belebt die Binnenkonjunktur und auch den Arbeitsmarkt.

Der Mindestlohn wird zukünftig nicht mehr von der Politik, sondern durch eine Kommission der Tarifpartner, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, bestimmt. Dies erfolgt zum ersten Mal 2016. Die Höhe des Mindestlohns wird dann zum 1. Januar 2017 angepasst. Danach erfolgen Prüfung und Anpassung alle zwei Jahre durch die Kommission.

Stärkung der Tarifautonomie

Der gesetzliche Mindestlohn ist der niedrigste Lohn in Deutschland. Uns war aber auch wichtig, die Tarifparteien so zu stärken, dass sie für ganze Branchen bessere Löhne durchsetzen können. Das wird ab 2017 möglich sein. Leider haben sich in der Vergangenheit immer mehr Betriebe einer Tarifbindung entzogen. Das hatte zur Folge, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer derselben Branche zum Teil sehr unterschiedliche Löhne erhalten haben. Jetzt können Mindestlöhne einer Branche sehr viel leichter als zuvor für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das bedeutet, dass auch Betriebe ohne Tarifverträge den ausgehandelten Mindestlohn zahlen müssen und diesen nicht mehr wie bisher individuell festlegen können. Ein Brachenmindestlohn muss aber immer über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Kontrolle der Mindestlöhne

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und der Branchenmindestlöhne allein werden Ausbeutung nicht verhindern. Deshalb haben wir umfangreiche Kontrollen durchgesetzt, die vom Zoll durchgeführt werden. Für diese Aufgabe haben wir zusätzlich 1.600 Stellen bewilligt.

Wichtig ist, dass die Arbeitszeiten genau dokumentiert werden und bei Verstößen gegen den Mindestlohn diese auch geahndet werden. Das ist jetzt per Gesetz geregelt.

Ausstattung der Jobcenter

Langzeitarbeitslose Menschen brauchen besondere Unterstützung, um im Berufsleben wieder Fuß fassen zu können. Im Bereich der Arbeitsvermittlung haben wir deshalb die Kürzungen der schwarz-gelben Vorgängerregierung für die Mittel der Jobcenter zur Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt gestoppt und 1,4 Milliarden Euro zusätzlich für diese Legislaturperiode durchsetzen können. Zudem hat unsere Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles gerade ein Maßnahmenpaket gegen Langzeitarbeitslosigkeit gestartet, um die Chancen von schwervermittelbaren Menschen auf dem Arbeitsmarkt noch weiter zu verbessern. So sollen Betriebe, die Arbeitslose mit und ohne Behinderung einstellen – Inklusionsbetriebe – besonders gefördert werden.

Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Wir verfolgen einen präventiven Ansatz und helfen beim Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf. Dafür wird beispielsweise in Jugendberufsagenturen und Berufseinstiegsbegleitung investiert, damit junge Menschen einen guten Start ins Arbeitsleben erhalten und Arbeitslosigkeit gar nicht erst entsteht. Im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung werden zudem das Instrument der assistierte Ausbildung eingeführt und ausbildungsbegleitenden Hilfen ausgebaut.

Junge Menschen werden, wenn nötig, schon beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf eng begleitet, damit niemand auf dem Weg ins Erwerbsleben verloren geht. Jede und jeder Einzelnen wird auch als Fachkräfte von morgen gebraucht.

Rentenpaket

Das Rentenpaket ist bereits zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten und hat zum Ziel, dass Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung in der Rente besser berücksichtigt werden.
Rente ab 63 Jahren:
Langjährig Beschäftigte, die 45 Jahre oder länger Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können nun zwei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter abschlagsfrei in Rente gehen. 

Mütterrente

Auch die Erziehungsleistung von Müttern und Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung stärker gewürdigt. Durch die Berücksichtigung eines weiteren Erziehungsjahres erhöht sich deren Rente um aktuell 28,61 Euro pro Monat und Kind.

Erwerbsminderungsrente

Bei der Erwerbsminderungsrente wurde die Zurechnungszeit verlängert, wodurch Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig sein können, nun eine höhere Erwerbsminderungsrente erhalten.

Rehabilitationsleistungen

Damit die Erwerbsfähigkeit der Menschen und damit auch die Chance auf eine höhere Altersrente erhalten bleiben, wurde im Rahmen des Rentenpakets auch das Budget für medizinische und berufliche Rehabilitationsleistungen erhöht.
Das haben wir uns in der SPD noch für diese Legislaturperiode vorgenommen:

Grundsicherung

Es gibt unterschiedliche Definitionen von Armut, richtig ist aber, wer Grundsicherung erhält ist arm. Deshalb ist es wichtig, die Höhe der Grundsicherung so festzulegen, dass Menschen auch davon leben können. Hier haben wir zurzeit ein Problem. Das Bundesverfassungsgericht hat sich schon vor Jahren mit dem Thema befasst und die Berechnung der Regelsätze in einigen Punkten kritisiert. Hier muss also dringend nachgearbeitet werden, was sicherlich zu einer Erhöhung der Regelleistungen führen würde.

Bekämpfung prekärer Beschäftigung

Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns haben wir einen großen Schritt zur Aufwertung von Arbeit erreicht. Trotzdem gibt es weiterhin Schlupflöcher für prekäre Arbeit, die wir schließen müssen.

Wir haben im Koalitionsvertrag deshalb mit der CDU/CSU verhandelt, dass Werkverträge und Leiharbeit neu geregelt werden. Das soll noch in diesem Jahr geschehen.

Lebensleistungsrente

Als weitere Maßnahme gegen Altersarmut hat sich die SPD in der Großen Koalition zudem erfolgreich für die Einführung einer solidarischen Lebensleistungsrente eingesetzt, die für langjährig Versicherte mit niedrigen Rente einen Abstand zur Grundsicherung im Alter schaffen soll. Sie soll bis 2017 in Kraft treten.

Unsere Vorstellungen dazu sind:

Wer 40 Jahre in die Rente eingezahlt hat und trotzdem im Alter weniger als 30 Rentenentgeltpunkte Alterseinkommen (Einkommensprüfung) erreicht, soll durch eine Aufwertung der erworbenen Rentenentgeltpunkte bessergestellt werden. Dies kommt vor allem Geringverdienern zugute und Menschen, die Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen haben. Bis 2023 gilt zudem eine Übergangsregelung, wonach 35 Beitragsjahre ausreichen. In allen Fällen werden bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit wie Beitragsjahre behandelt. Danach soll zusätzliche Altersvorsorge als Zugangsvoraussetzung erforderlich sein. In einer zweiten Stufe sollen diejenigen, die trotz der Aufwertung nicht auf eine Rente von 30 Entgeltpunkten kommen, jedoch bedürftig sind (Bedürftigkeitsprüfung), einen weiteren Zuschlag bis zu einer Gesamtsumme von 30 Entgeltpunkten erhalten. Die Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Frauen erhalten für gleiche und gleichwertige Arbeit in Deutschland immer noch bis zu 22 Prozent weniger Lohn als Männer. Diese Diskriminierung wollen wir mit einem Entgeltgleichheitsgesetz beenden. Wir haben uns im Koalitionsvertrag auf erste Schritte dahin verständigt.

Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit

Als Weiterentwicklung des Teilzeitrechts wollen wir für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich z. B. wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen zu einer zeitlich befristeten Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, wir sicherstellen, dass sie wieder zur früheren Arbeitszeit zurückkehren können. Dazu soll ein Recht auf befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht zur vorherigen Arbeitszeit geschaffen werden. Dazu werden vor allem Frauen profitieren und dadurch ihren Verdienst und damit auch ihre Alterssicherung verbessern können. Aber auch für Männer wird es dadurch einfacher möglich, sich partnerschaftlich an der Familienarbeit zu beteiligen.

All diese Maßnahmen dienen dazu, die Lebenssituation von vielen Menschen in unserem Land zu verbessern und damit auch Armut und Altersarmut zu bekämpfen. Wir sind froh, dass wir vergleichsweise viel von unserem Programm in der aktuellen Großen Koalition umsetzen konnten. Das ist bei unserem Koalitionspartner CDU/CSU und in Hinblick auf unser Wahlergebnis nicht selbstverständlich. Wir müssen jeden Tag aufs Neue viel Überzeugungsarbeit leisten und viele eigentlich verhandelte Gesetzesinitiativen werden lange blockiert und verzögert.

Woran wir als SPD noch arbeiten und erreichen wollen:

Gern würden wir noch viel mehr unserer Vorstellungen, Forderungen und Beschlüsse umsetzen. Insbesondere würden wir eine größere Verteilungsgerechtigkeit herstellen, um die Schere zwischen Arm und Reich wieder mehr zu schließen und beispielsweise höhere Unterstützungsleistungen wie das Arbeitslosengeld II zahlen zu können. Zur Finanzierung dessen hätten wir im Sinne einer gerechteren Steuerpolitik und faireren Lastenverteilung gern Steuererhöhungen für Bürgerinnen und Bürger mit hohen Einkommen oder großem Kapital- und Vermögensbesitz beschlossen. Dass aber Koalitionsverträge immer auch Kompromisse bedeuten, zeigt sich beispielsweise daran, dass die Unionsseite jegliche Steuererhöhungen kategorisch abgelehnt und dies daher leider nicht durch diese Bundesregierung umzusetzen ist.

Unser Wahlprogramm nebst unseren Forderungen und Parteibeschlüssen zeigt aber eindeutig, dass die SPD die Partei der „kleinen Leute“ ist und bleibt. Und wir werden uns immer für deren Interessen einsetzen. So haben wir verschiedenste weitere Vorstellungen zur Bekämpfung von Armut in unserem Wahlprogramm, für dessen Umsetzung wir uns auch weiterhin einsetzen werden. Diese können Sie sich im Detail unter www.spd.de/95466/regierungsprogramm_2013_2017.html ansehen.
Beispielsweise klare Positionen zur Verbesserung der Situation von Familien mit geringen Einkommen und ihnen und ihren Kindern faire Chancen zu ermöglichen:

Einerseits Investitionen in Infrastruktur, die allen zu Gute kommen: Kitas und Horte sollen ausgebaut, Schulen zu Ganztagsschulen umgestaltet und diese mit umfassendem Betreuungs-, Freizeit- und Lernförderangeboten nebst Schulsozialarbeit ausgestattet werden. Außerdem streben wir eine Mittagsverpflegung an, die möglichst für alle Kinder diskriminierungsfrei angeboten wird.

Zudem wollen wir alle Bildungsangebote – von der Kita bis zur Uni – gebührenfrei anbieten. Denn bei uns in Deutschland sind die Chancen für Kinder ungleich verteilt. Denn immer noch hat der Erfolg in der Schule, Ausbildung oder an der Uni vor allem etwas mit dem Kontostand der Eltern zu tun.

Neben einer guten Infrastruktur brauchen Familien aber andererseits auch eine gute materielle Absicherung. Daher setzen wir uns für mehr Gerechtigkeit und Zielgenauigkeit in der Familienförderung ein. Heute bekommt Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener mehr Entlastung für seine Kinder als ein Normalverdienerinnen und Normalverdiener, dies ist ungerecht. Gleichzeitig gelingt es im aktuellen System nicht, materielle Kinderarmut wirksam zu bekämpfen.

Deshalb wollen wir den Familienleistungsausgleich umbauen: Mit unserem „sozial gestaffelten Kindergeld” wollen wir ein einkommensabhängiges Kindergeld für geringe und untere mittlere Einkommen einführen, in das wir den bisherigen Kinderzuschlag integrieren. Dies würde Familien mit kleineren Einkommen überdurchschnittlich fördern.

Die Schere zwischen Arm und Reich sowie die Bildungsungerechtigkeit bleiben die großen Herausforderungen. Denn gerade Bildung ist wichtige Voraussetzung für ein gutes späteres Leben inklusive eines guten Arbeitsplatzes mit entsprechendem Einkommen, was der beste Schutz gegen Altersarmut ist.
Mit freundlichen Grüßen, Gabriele Hiller-Ohm"

 ViLE-Mitglieder diskutieren über die drohende Altersarmut für die jüngeren Generationen im Forum.

Horst (04.11.2015)

Kommentar von Barbara Heinze |

Im Prinzip stimme ich dem Text von Frau Hiller-Ohm zu, finde es auch gut, dass Sie eine ausführliche Antwort gegeben hat.
Mir erschien sie aber zu sehr parteipolitisch- das muss ja dann auch wohl. Aber es wäre der Sache dienlicher gewesen, die einzelnen Punkte wie Mindestlohn, Stärkung der Tharifautonomie usw mit den entsprechenden links aufzulisten, und sich auf wenige Punkte zu konzentrieren, die noch nicht erreicht worden sind und besonders zur Altersarmut beigetragen haben: prekäre Beschäftigung, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit. Ich vermisse auch konkretere Vorschläge zur Bildungsgerechtigkeit, die kostenlosen Bildungsangebote wie Kita, Schule sind es nicht alleine.

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