Kommt jetzt Bewegung in die Rentendiskussion?

In dem Bundeshaushalt 2017, dessen Eckwerte Finanzminister Wolfgang Schäuble am 23.März vorstellte, ist auch das mit SPD-Chef  Sigmar Gabriel vereinbarte Sozialpaket enthalten. Dazu gehören Mittel für die sog. Lebensleistungsrente und eine verbesserte Erwerbsminderungsrente. Damit kommt  Bewegung in die Rentendiskussion.

Im Koalitionsvertrag der regierenden Parteien hatte man bereits 2013 festgelegt: „Das hohe Maß an sozialer Sicherheit im Alter, das wir heute in Deutschland haben, wollen wir auch in Zukunft erhalten.“. Doch es vergingen Jahre. Nun, die nächste Bundestagswahl  dämmert bereits am Horizont, ließ das Bundessozialministerium von Frau Nahles verlauten, man werde einen konkreten Vorschlag noch in diesem Jahr vorlegen.

Im Koalitionsvertag heißt es dazu: „Wir werden daher eine solidarische Lebensleistungsrente einführen. Die Einführung wird voraussichtlich bis 2017 erfolgen. Grundsatz dabei ist: Wer langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, Beiträge gezahlt hat (40 Jahre) und dennoch im Alter weniger als 30 Rentenentgeltpunkte Alterseinkommen (Einkommensprüfung) erreicht, soll durch eine Aufwertung der erworbenen Rentenentgeltpunkte bessergestellt werden.  

Weitere Einzelheiten sind noch nicht bekannt. doch die Wellen der Kritik schlagen bereits hoch.

BDA: Teuer und ungerecht

Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände teilt uns mit:

„Die „solidarische Lebensleistungsrente“ ist nicht nur teuer, sondern auch ungerecht: Sie widerspricht dem bislang geltenden Grundsatz, dass sich die Höhe der Rente nach den zuvor eingezahlten Beiträgen richtet. Sie kann dazu führen, dass ein Versicherter, der höhere Beitragszahlungen als ein anderer Versicherter geleistet hat, trotzdem später eine geringere Altersrente erhält.

Die „solidarische Lebensleistungsrente“ erreicht auch nicht zielgenau die Gruppe der Geringverdiener, denn sie begünstigt nicht nur Beschäftigte mit niedrigen Stundenlöhnen, sondern auch Personen mit hohen Stundenlöhnen, die aber nur wenige Wochenstunden gearbeitet haben.

Als Instrument gegen Altersarmut taugt die „solidarische Lebensleistungsrente“ kaum. Wer 40 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und darüber hinaus noch zusätzlich für das Alter vorgesorgt hat, ist ohnehin nur selten von Altersarmut betroffen. Nach dem Koalitionsvertrag soll die „solidarische Lebensleistungsrente“ aus Steuermitteln finanziert werden. Nach den Erfahrungen bei der Mütterrente ist aber zu befürchten, dass im Ergebnis doch auch wieder die Beitragszahler für die Kosten eintreten müssen und der Beitragssatz deshalb schon deutlich früher wieder steigen wird.“

VdK: Korrektur der Rentenpolitik ist notwendig

Auch der VdK ist nicht begeistert. In einem Statement erklärt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland:

„Die Lebensleistungsrente ist kein geeignetes Instrument, um Altersarmut zu bekämpfen. Sie wird die tatsächlich von Altersarmut betroffenen Menschen kaum erreichen, da die Hürden für die Inanspruchnahme viel zu hoch sind. Die Zugangsvoraussetzungen gehen an den Erwerbsbiografien und der Lebenswirklichkeit vieler Frauen, Langzeitarbeitsloser und Erwerbsgeminderter vorbei.

Wir brauchen statt der Lebensleistungsrente eine grundlegende Korrektur der Rentenpolitik. Im ersten Schritt muss das Rentenniveau auf 50 Prozent eingefroren werden. Ungelöst ist nach wie vor auch das hohe Armutsrisiko bei Erwerbsminderung.Die Rentenabschläge von 10,8 Prozent bei den Erwerbsminderungsrenten müssen endlich weg. Krankheit darf keine Armutsfalle sein.

Und wir brauchen einen monatlichen Freibetrag im Bereich der Grundsicherung in Höhe von 100 Euro. Bisher wird jede kleine Rentenanpassung, aber auch die Leistung der Mütterrente mit der Grundsicherung verrechnet. Das hilft z. B. alten Frauen, die oft mehrere Kinder erzogen haben, nicht aus ihrer eingeschränkten ärmlichen Lebenssituation.“

Horst (23.03.2016, Quellen BMF, FAZ, BDA, VdK) 

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