Viele von uns haben eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt, z.B. basierend auf https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/215542380284
Darin fehlt aber das Thema „Digitaler Nachlass“.
Das Wichtigste ist, dass man auch für dieses Thema einen Ansprechpartner, einen Bevollmächtigten benennt, der sich des digitalen Nachlasses annimmt. Dieser muss damit einverstanden sein und sollte mindestens eine schriftliche Vollmacht mit Unterschrift vorfinden.
Der Bevollmächtigte und Familienangehörige, Freunde müssen wissen, wo die Vollmacht und die Anweisungen zur Behandlung des digitalen Nachlasses aufbewahrt werden, z.B. mit den anderen Vollmachten in der „Notfallschublade“.
wichtige Hinweise ==> Festlegen, was mit personenbezogenen Daten, Präsenzen passieren soll (Gedenkzustand, Nachricht auf Blog, Laufzeit festlegen, Löschen, …)
==> Priorisierung A, B, C
A: Verträge, Geld, Kontakt mit Menschen
B: …..
C: …..
==> wer soll was bearbeiten, wer bekommt Zugang
==> rechtssicher abwickeln, oft Vollmacht über den Tod hinaus
==> ggf. von innen heraus (User-Id, PW des Verstorbenen) bearbeiten, löschen?
==> Nachsorge, wenn keine Vorsorge
==> Nachsorge, wenn Vorsorge
Im Netz finden sich viele Beiträge zum Digitalen Nachlass, man sollte diese zusätzlich sichten und auf ihre Brauchbarkeit überprüfen.
Hier können Sie unsere Unterlagen herunterladen. Diese wurden in einer aktualisierten Version zuletzt auf der Herbtsakademie 2019 der Uni Ulm in einem Mittwochsworkshop eingesetzt.