Ländername: Republik Bulgarien (Republika Balgarija)
Landesfläche: 110.099 qkm
Hauptstadt (Einwohnerzahl): Sofia, 1,2 Mio. Einwohner (Stand: Dezember 2006)
Bevölkerung: 7,7 Mio. Einwohner (Stand: 2006); ca. 69,93
Personen/qkm. Ethnische Gruppen: 83,9% Bulgaren, 9,4% Türken, 4,7%
Roma, 2% Russen, Armenier u.a.; Bevölkerungszahl rückläufig
Landessprache: Bulgarisch; Alphabetisierungsgrad: 98,6%
Religionen / Kirchen: ca. 6,8 Mio. bulgarisch-orthodox, ca.
790.000 muslimisch, ca. 50.000 katholisch, ca. 20.000 protestantisch,
ca. 5.000 jüdisch (Stand: Dezember 2003)
Nationalfeiertag: 3. März, Tag der Befreiung von der türkischen Herrschaft (1878, Friede von San Stefano)
Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Mrd. Euro: 2006: 25,1Mrd. Euro; Januar-September 2007: 20.5 Mrd. Euro
Pro-Kopf-BIP in Euro: 2006: 3.260 Euro; Januar-September 2007: 2.665 Euro
Land und Landschaft
Bulgarien liegt in Südosteuropa auf
der Osthälfte der Balkanhalbinsel und grenzt im Norden, vorwiegend
entlang der Donau, an Rumänien, im Westen an Serbien und Mazedonien, im
Süden an Griechenland und die Türkei und im Osten an das Schwarze Meer.
Es hat von Norden nach Süden vier wesentliche Landschaftszonen:
Nordbulgarische Platte südlich der Donau
Balkangebirge (bis 2.300 m hoch)
Mittelbulgarisches Becken
Thrakische Gebirgskette im Süden (bis 3.000 m hoch)
Klima: warme Sommer und relativ kalte Winter:
Seit 2007 Mitglied der Europäischen Union
Der am Schwarzen Meer liegende Staat ist seit 1. Januar 2007
Mitglied der Europäischen Union. Die Amtssprache ist Bulgarisch;
weitere Landessprachen sind Türkisch, Romani und Armenisch.
Bulgarien ist ein wichtiges Transitland zwischen Mitteleuropa
und dem Nahen Osten. Es verfügt über ein relativ gut ausgebautes
Verkehrsnetz: Eisenbahnnetz, Straßennetz (jedoch bislang nur wenige
Autobahnen), vier internationale Flughäfen (Sofia, Varna, Burgas und
Plowdiw), zwei Seehäfen (Burgas, Varna) sowie Binnenhäfen, der größte
ist Russe an der Donau.
Staat und Regierung
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Bulgarien eine
kommunistische Volksrepublik. Erst 1990 wurde das Land in eine
parlamentarische Demokratie umgewandelt. Gleichzeitig der Staatsrat
abgeschafft und an dessen Stelle das Amt des Staatspräsidenten als
bulgarisches Staatsoberhaupt eingeführt.
Die Verfassung
Die Verfassung Bulgariens wurde am 13. Juli 1991 verabschiedet. Sie
war die erste in ganz Osteuropa, die auf den Prinzipien der
Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie beruht. Gemäß Artikel 2 ist die
Republik Bulgarien "ein Einheitsstaat mit örtlicher Selbstverwaltung".
Autonome territoriale Gebiete sind nicht zugelassen.
Bulgarien versteht sich als ein sozialer Rechtsstaat und als
parlamentarische Demokratie, in der alle Staatsgewalt vom Volke
ausgeht. Die Grundrechte der Bürger sind unabänderlich und dürfen
selbst in Zeiten des Ausnahmezustandes - z.B. im Kriegsfall - nicht
außer Kraft gesetzt werden.
In der neuen Verfassung wurde das Recht auf Eigentum
garantiert. Neben privatem existiert auch staatliches Eigentum. Zu
diesem zählen Bodenschätze, Küstenstreifen und Republikstrassen.
Die Verfassung räumt aber Bürgern, für die Bulgarisch nicht
die Muttersprache ist, das Recht ein, "ihre eigene Sprache zu lernen
und zu gebrauchen". Zudem garantiert die Verfassung ausdrücklich die
Religionsfreiheit und verbietet die "gewaltsame Assimilation". Die
Verfassung bezeichnet das orthodoxe Glaubensbekenntnis als
traditionelle Religion.
Das Verfassungsgericht
Das höchste Gericht Bulgariens jedoch ist das Verfassungsgericht.
Es entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und der
Rechtsakte des Präsidenten. Es entscheidet darüber, ob ratifizierte
Verträge mit der bulgarischen Verfassung vereinbar sind. Im Falle von
Streitigkeiten entscheidet es, ob die Wahl von Abgeordneten oder des
Präsidenten rechtmäßig ist.
Der Staatspräsident
Der Staatspräsident wird alle fünf Jahre direkt vom Volk gewählt,
wobei die Wahlbeteiligung mindestens 50 Prozent betragen muss. Hat
keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit
erreicht, findet binnen einer Woche eine Stichwahl statt. Zudem kann
sich der Staatspräsident verfassungsgemäß nur einmal zur Wiederwahl
stellen - seine maximale Amtszeit beträgt somit zehn Jahre. Die
Bewerber um das Präsidentenamt müssen mindestens 40 Jahre alt und als
bulgarischer Staatsbürger in Bulgarien geboren sein. Außerdem müssen
sie die letzten fünf Jahre im Land gelebt haben.
Der Staatspräsident setzt die Parlaments- und Kommunalwahlen
fest. Er ernennt den Kandidaten der stärksten Parlamentsfraktion für
das Amt des Ministerpräsidenten. Er zeichnet Dekrete des
Regierungschefs und seiner Minister gegen. Außerdem hat der
Staatspräsident ein aufschiebendes Vetorecht. Er kann ein bereits
verabschiedetes Gesetz an das Parlament zurückweisen. Wird dieses
Gesetz aber erneut mehrheitlich in der Nationalversammlung
verabschiedet, kann er es nicht noch einmal zurückweisen.
Der Staatspräsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und
verkündet in Übereinstimmung mit dem Gesetz und auf Vorschlag der
Regierung die allgemeine oder teilweise Mobilisierung Zudem hat der
Staatspräsident auch ein aufschiebendes Vetorecht, d.h. er kann ein
bereits verabschiedetes Gesetz an das Parlament zurückweisen. Wird
dieses Gesetz aber erneut mehrheitlich in der Nationalversammlung
verabschiedet, kann er es nicht erneut zurückweisen.
Die Regierung
Nach Artikel 108 der Verfassung besteht die bulgarische Regierung -
der Ministerrat - aus dem Ministerpräsidenten, dessen Stellvertretern
und den Ministern. Er "leitet und verwirklicht die Innen- und
Außenpolitik des Landes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den
Gesetzen". Nach der Verfassung gilt für alle Minister die Trennung von
Amt und Mandat. Die Amtszeit der Regierung endet regulär, wenn das
neugewählte Parlament zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentritt.
Das Parlament
Das bulgarische Parlament - die Nationalversammlung - besteht aus
240 Abgeordneten, die für vier Jahre gewählt werden. Wahlberechtigt
sind alle Bulgaren ab 18 Jahren. Um für das Parlament zu kandidieren,
müssen die Bulgaren mindestens 21 Jahre alt sein und dürfen keine
weitere Staatsbürgerschaft besitzen. Außerdem dürfen sie keine
Freiheitsstrafe verbüßt haben. Gewählt wird nach dem
Verhältniswahlrecht - für die Parteien Bulgariens gilt eine
Vier-Prozent-Sperrklausel.
Die Gesetzgebung
Neben der Regierung haben auch die Abgeordneten des Parlaments ein
Initiativrecht. Alle Gesetzentwürfe müssen jedoch beim
Parlamentspräsidenten eingereicht werden, der sie wiederum binnen drei
Tagen an die Ausschüsse weiterleiten muss.
Die Verwaltungsstruktur
Bulgarien ist weitgehend Zentralstaat. Es existieren 28
Verwaltungsgebiete, die durch staatlich ernannte Gouverneure geleitet
werden, sowie 5.312 Gemeinden (Direktwahl der Bürgermeister)
Das Gesundheitssystem
Das Gesundheitssystem wurde in
vielen Bereichen dezentralisiert. So fand seit
1991 eine umfassende Privatisierung des Pharmasektors statt. Durch die
Zulassung privater
Praxen kam es zu einem Anstieg der Anzahl privater Ärzte und Zahnärzte.
Mit dem
Gesetz über die Gründung des Sozialversicherungsfonds vom 15.11.1995
wurde die direkte
Anbindung der sogenannten Sozialversicherung an das Staatsbudget
offiziell aufgegeben.
Seit dem wird in Bulgarien das Krankengeld, die Rentenversicherung
sowie die Unterstützung
der Familien durch den Sozialversicherungsfonds abgewickelt. Der
Beitragssatz wird durch das Parlament festgelegt. Alle Bürger
Bulgariens haben die Pflicht eine Krankenversicherung so abzuschließen,
dass eine vorgeschriebene medizinische Grundversorgung garantiert wird.
Eine nationale Krankenversicherung soll dabei den Bereich der
Primärversorgung und
später auch den der Krankenhausversorgung übernehmen. Die
Pflichtbeiträge der einzigen
gesetzlichen Krankenversicherung werden durch die Sozialversicherung
eingezogen.
Der Umfang der Leistung en der Grundversorgung, die die Versicherung
abdeckt, wird durch das Gesundheitsministerium festgelegt. Die
Grundversicherung erfordert eine weitreichende Selbstbeteiligung.
Die Pflichtbeiträge der staatlichen Krankenversicherung sind
an das Einkommen gebunden. Der Beitragssatz von 6 Prozent ist zu
gleichen Teilen von Arbeitnehmer und
Arbeitgeber zu zahlen. Ein zusätzlicher Prozentsatz vom Einkommen wird
für mitversicherte
Familienmitglieder abgezogen. Selbstständige müssen ihre
Versicherungsbeiträge in voller Höhe selbst zahlen. Für die Anteile der
nicht arbeitenden Bevölkerung kommen der
Staat (Pensionäre) oder die Gemeinden (Arbeitslose) auf.
(Quellen: Auswärtiges Amt, Wikipedia, politik-digital, uni-leipzig.de)