Die Donaustaaten

Die Donaustaaten

Mit dieser Rubrik beteiligt sich ViLE-Lübeck an dem Projekt „Danube-Networkers“ des ZAWiW der Universität Ulm in Zusammenarbeit mit dem AK Europakontakte. Der Arbeitskreis Europakontakte ist eine Gruppe von Senioren und Seniorinnen, die sich seit vielen Jahren darum bemüht, mit Seniorengruppen aus anderen Ländern in Austausch zu treten.

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Die Donaustaaten - Bulgarien

Ländername: Republik Bulgarien (Republika Balgarija)
Landesfläche: 110.099 qkm
Hauptstadt (Einwohnerzahl): Sofia, 1,2 Mio. Einwohner (Stand: Dezember 2006)
Bevölkerung: 7,7 Mio. Einwohner (Stand: 2006); ca. 69,93 Personen/qkm. Ethnische Gruppen: 83,9% Bulgaren, 9,4% Türken, 4,7% Roma, 2% Russen, Armenier u.a.; Bevölkerungszahl rückläufig
Landessprache: Bulgarisch; Alphabetisierungsgrad: 98,6%
Religionen / Kirchen: ca. 6,8 Mio. bulgarisch-orthodox, ca. 790.000 muslimisch, ca. 50.000 katholisch, ca. 20.000 protestantisch, ca. 5.000 jüdisch (Stand: Dezember 2003)
Nationalfeiertag: 3. März, Tag der Befreiung von der türkischen Herrschaft (1878, Friede von San Stefano)
Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Mrd. Euro: 2006: 25,1Mrd. Euro; Januar-September 2007: 20.5 Mrd. Euro
Pro-Kopf-BIP in Euro: 2006: 3.260 Euro; Januar-September 2007: 2.665 Euro 

Ländername: Republik Bulgarien (Republika Balgarija)
Landesfläche: 110.099 qkm
Hauptstadt (Einwohnerzahl): Sofia, 1,2 Mio. Einwohner (Stand: Dezember 2006)
Bevölkerung: 7,7 Mio. Einwohner (Stand: 2006); ca. 69,93 Personen/qkm. Ethnische Gruppen: 83,9% Bulgaren, 9,4% Türken, 4,7% Roma, 2% Russen, Armenier u.a.; Bevölkerungszahl rückläufig
Landessprache: Bulgarisch; Alphabetisierungsgrad: 98,6%
Religionen / Kirchen: ca. 6,8 Mio. bulgarisch-orthodox, ca. 790.000 muslimisch, ca. 50.000 katholisch, ca. 20.000 protestantisch, ca. 5.000 jüdisch (Stand: Dezember 2003)
Nationalfeiertag: 3. März, Tag der Befreiung von der türkischen Herrschaft (1878, Friede von San Stefano)
Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Mrd. Euro: 2006: 25,1Mrd. Euro; Januar-September 2007: 20.5 Mrd. Euro
Pro-Kopf-BIP in Euro: 2006: 3.260 Euro; Januar-September 2007: 2.665 Euro

Land und Landschaft

Bulgarien liegt in Südosteuropa auf der Osthälfte der Balkanhalbinsel und grenzt im Norden, vorwiegend entlang der Donau, an Rumänien, im Westen an Serbien und Mazedonien, im Süden an Griechenland und die Türkei und im Osten an das Schwarze Meer. Es hat von Norden nach Süden vier wesentliche Landschaftszonen:
Nordbulgarische Platte südlich der Donau
Balkangebirge (bis 2.300 m hoch)
Mittelbulgarisches Becken
Thrakische Gebirgskette im Süden (bis 3.000 m hoch)
Klima: warme Sommer und relativ kalte Winter:

Seit 2007 Mitglied der Europäischen Union

Der am Schwarzen Meer liegende Staat ist seit 1. Januar 2007 Mitglied der Europäischen Union. Die Amtssprache ist Bulgarisch; weitere Landessprachen sind Türkisch, Romani und Armenisch.

Bulgarien ist ein wichtiges Transitland zwischen Mitteleuropa und dem Nahen Osten. Es verfügt über ein relativ gut ausgebautes Verkehrsnetz: Eisenbahnnetz, Straßennetz (jedoch bislang nur wenige Autobahnen), vier internationale Flughäfen (Sofia, Varna, Burgas und Plowdiw), zwei Seehäfen (Burgas, Varna) sowie Binnenhäfen, der größte ist Russe an der Donau.

Staat und Regierung

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Bulgarien eine kommunistische Volksrepublik. Erst 1990 wurde das Land in eine parlamentarische Demokratie umgewandelt. Gleichzeitig der Staatsrat abgeschafft und an dessen Stelle das Amt des Staatspräsidenten als bulgarisches Staatsoberhaupt eingeführt.

Die Verfassung

Die Verfassung Bulgariens wurde am 13. Juli 1991 verabschiedet. Sie war die erste in ganz Osteuropa, die auf den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie beruht. Gemäß Artikel 2 ist die Republik Bulgarien "ein Einheitsstaat mit örtlicher Selbstverwaltung". Autonome territoriale Gebiete sind nicht zugelassen.

Bulgarien versteht sich als ein sozialer Rechtsstaat und als parlamentarische Demokratie, in der alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Die Grundrechte der Bürger sind unabänderlich und dürfen selbst in Zeiten des Ausnahmezustandes - z.B. im Kriegsfall - nicht außer Kraft gesetzt werden.

In der neuen Verfassung wurde das Recht auf Eigentum garantiert. Neben privatem existiert auch staatliches Eigentum. Zu diesem zählen Bodenschätze, Küstenstreifen und Republikstrassen.

Die Verfassung räumt aber Bürgern, für die Bulgarisch nicht die Muttersprache ist, das Recht ein, "ihre eigene Sprache zu lernen und zu gebrauchen". Zudem garantiert die Verfassung ausdrücklich die Religionsfreiheit und verbietet die "gewaltsame Assimilation". Die Verfassung bezeichnet das orthodoxe Glaubensbekenntnis als traditionelle Religion.

 

Das Verfassungsgericht

Das höchste Gericht Bulgariens jedoch ist das Verfassungsgericht. Es entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und der Rechtsakte des Präsidenten. Es entscheidet darüber, ob ratifizierte Verträge mit der bulgarischen Verfassung vereinbar sind. Im Falle von Streitigkeiten entscheidet es, ob die Wahl von Abgeordneten oder des Präsidenten rechtmäßig ist.

Der Staatspräsident

Der Staatspräsident wird alle fünf Jahre direkt vom Volk gewählt, wobei die Wahlbeteiligung mindestens 50 Prozent betragen muss. Hat keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht, findet binnen einer Woche eine Stichwahl statt. Zudem kann sich der Staatspräsident verfassungsgemäß nur einmal zur Wiederwahl stellen - seine maximale Amtszeit beträgt somit zehn Jahre. Die Bewerber um das Präsidentenamt müssen mindestens 40 Jahre alt und als bulgarischer Staatsbürger in Bulgarien geboren sein. Außerdem müssen sie die letzten fünf Jahre im Land gelebt haben.

Der Staatspräsident setzt die Parlaments- und Kommunalwahlen fest. Er ernennt den Kandidaten der stärksten Parlamentsfraktion für das Amt des Ministerpräsidenten. Er zeichnet Dekrete des Regierungschefs und seiner Minister gegen. Außerdem hat der Staatspräsident ein aufschiebendes Vetorecht. Er kann ein bereits verabschiedetes Gesetz an das Parlament zurückweisen. Wird dieses Gesetz aber erneut mehrheitlich in der Nationalversammlung verabschiedet, kann er es nicht noch einmal zurückweisen.

Der Staatspräsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und verkündet in Übereinstimmung mit dem Gesetz und auf Vorschlag der Regierung die allgemeine oder teilweise Mobilisierung Zudem hat der Staatspräsident auch ein aufschiebendes Vetorecht, d.h. er kann ein bereits verabschiedetes Gesetz an das Parlament zurückweisen. Wird dieses Gesetz aber erneut mehrheitlich in der Nationalversammlung verabschiedet, kann er es nicht erneut zurückweisen.

Die Regierung

Nach Artikel 108 der Verfassung besteht die bulgarische Regierung - der Ministerrat - aus dem Ministerpräsidenten, dessen Stellvertretern und den Ministern. Er "leitet und verwirklicht die Innen- und Außenpolitik des Landes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Gesetzen". Nach der Verfassung gilt für alle Minister die Trennung von Amt und Mandat. Die Amtszeit der Regierung endet regulär, wenn das neugewählte Parlament zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentritt.

Das Parlament

Das bulgarische Parlament - die Nationalversammlung - besteht aus 240 Abgeordneten, die für vier Jahre gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Bulgaren ab 18 Jahren. Um für das Parlament zu kandidieren, müssen die Bulgaren mindestens 21 Jahre alt sein und dürfen keine weitere Staatsbürgerschaft besitzen. Außerdem dürfen sie keine Freiheitsstrafe verbüßt haben. Gewählt wird nach dem Verhältniswahlrecht - für die Parteien Bulgariens gilt eine Vier-Prozent-Sperrklausel.

Die Gesetzgebung

Neben der Regierung haben auch die Abgeordneten des Parlaments ein Initiativrecht. Alle Gesetzentwürfe müssen jedoch beim Parlamentspräsidenten eingereicht werden, der sie wiederum binnen drei Tagen an die Ausschüsse weiterleiten muss.

Die Verwaltungsstruktur

Bulgarien ist weitgehend Zentralstaat. Es existieren 28 Verwaltungsgebiete, die durch staatlich ernannte Gouverneure geleitet werden, sowie 5.312 Gemeinden (Direktwahl der Bürgermeister)

Das Gesundheitssystem

Das Gesundheitssystem wurde in vielen Bereichen dezentralisiert. So fand seit 1991 eine umfassende Privatisierung des Pharmasektors statt. Durch die Zulassung privater Praxen kam es zu einem Anstieg der Anzahl privater Ärzte und Zahnärzte. Mit dem Gesetz über die Gründung des Sozialversicherungsfonds vom 15.11.1995 wurde die direkte Anbindung der sogenannten Sozialversicherung an das Staatsbudget offiziell aufgegeben. Seit dem wird in Bulgarien das Krankengeld, die Rentenversicherung sowie die Unterstützung der Familien durch den Sozialversicherungsfonds abgewickelt. Der Beitragssatz wird durch das Parlament festgelegt. Alle Bürger Bulgariens haben die Pflicht eine Krankenversicherung so abzuschließen, dass eine vorgeschriebene medizinische Grundversorgung garantiert wird.

Eine nationale Krankenversicherung soll dabei den Bereich der Primärversorgung und später auch den der Krankenhausversorgung übernehmen. Die Pflichtbeiträge der einzigen gesetzlichen Krankenversicherung werden durch die Sozialversicherung eingezogen. Der Umfang der Leistung en der Grundversorgung, die die Versicherung abdeckt, wird durch das Gesundheitsministerium festgelegt. Die Grundversicherung erfordert eine weitreichende Selbstbeteiligung.

Die Pflichtbeiträge der staatlichen Krankenversicherung sind an das Einkommen gebunden. Der Beitragssatz von 6 Prozent ist zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zahlen. Ein zusätzlicher Prozentsatz vom Einkommen wird für mitversicherte Familienmitglieder abgezogen. Selbstständige müssen ihre Versicherungsbeiträge in voller Höhe selbst zahlen. Für die Anteile der nicht arbeitenden Bevölkerung kommen der Staat (Pensionäre) oder die Gemeinden (Arbeitslose) auf.

(Quellen: Auswärtiges Amt, Wikipedia, politik-digital, uni-leipzig.de)

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Die Donaustaaten - Kroatien

Ländername: Republik Kroatien/Republika Hrvatska
Landesfläche: 56.538 qkm
Hauptstadt: Zagreb, etwa 780.000 Einwohner (inklusive Vororte circa 1 Million)
Bevölkerung: 2001: 4,38 Millionen, Tendenz abnehmend: circa 90% Kroaten; 4,5% Serben; 5% sonstige: Bosniaken, Italiener, Ungarn, Albaner, Slowenen, Tschechen, Roma, Montenegriner, Slowaken, Mazedonier. Die Bevölkerung konzentriert sich im Norden und entlang der Küste. Zahlreiche kroatische Staatsangehörige leben im Ausland; in Deutschland waren 2003 rund 236.600 Kroaten gemeldet.
Landessprache: Kroatisch, in Gebieten mit starken ethnischen Minderheiten sind daneben Serbisch, Italienisch, Ungarisch Amtssprache.
Religionen / Kirchen: 88% römisch-katholisch, 4% serbisch-orthodox, 1% muslimisch.
Nationalfeiertag: 25. Juni, Tag der Unabhängigkeitserklärung 1991.
Bruttoinlandsprodukt: 2006: 34,2 Milliarden EUR (+4,8% gegenüber 2005)
BIP pro-Kopf: 7.704 EUR Wechselkurs: 1 Euro = 7,3962 kroatische Kuna (HRK); 1 HRK = 0,135 Euro (Mai 2007)

Ländername: Republik Bulgarien (Republika Balgarija)
Landesfläche: 110.099 qkm
Hauptstadt (Einwohnerzahl): Sofia, 1,2 Mio. Einwohner (Stand: Dezember 2006)
Bevölkerung: 7,7 Mio. Einwohner (Stand: 2006); ca. 69,93 Personen/qkm. Ethnische Gruppen: 83,9% Bulgaren, 9,4% Türken, 4,7% Roma, 2% Russen, Armenier u.a.; Bevölkerungszahl rückläufig
Landessprache: Bulgarisch; Alphabetisierungsgrad: 98,6%
Religionen / Kirchen: ca. 6,8 Mio. bulgarisch-orthodox, ca. 790.000 muslimisch, ca. 50.000 katholisch, ca. 20.000 protestantisch, ca. 5.000 jüdisch (Stand: Dezember 2003)
Nationalfeiertag: 3. März, Tag der Befreiung von der türkischen Herrschaft (1878, Friede von San Stefano)
Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Mrd. Euro: 2006: 25,1Mrd. Euro; Januar-September 2007: 20.5 Mrd. Euro
Pro-Kopf-BIP in Euro: 2006: 3.260 Euro; Januar-September 2007: 2.665 Euro

Land und Landschaft

Bulgarien liegt in Südosteuropa auf der Osthälfte der Balkanhalbinsel und grenzt im Norden, vorwiegend entlang der Donau, an Rumänien, im Westen an Serbien und Mazedonien, im Süden an Griechenland und die Türkei und im Osten an das Schwarze Meer. Es hat von Norden nach Süden vier wesentliche Landschaftszonen:
Nordbulgarische Platte südlich der Donau
Balkangebirge (bis 2.300 m hoch)
Mittelbulgarisches Becken
Thrakische Gebirgskette im Süden (bis 3.000 m hoch)
Klima: warme Sommer und relativ kalte Winter:

Seit 2007 Mitglied der Europäischen Union

Der am Schwarzen Meer liegende Staat ist seit 1. Januar 2007 Mitglied der Europäischen Union. Die Amtssprache ist Bulgarisch; weitere Landessprachen sind Türkisch, Romani und Armenisch.

Bulgarien ist ein wichtiges Transitland zwischen Mitteleuropa und dem Nahen Osten. Es verfügt über ein relativ gut ausgebautes Verkehrsnetz: Eisenbahnnetz, Straßennetz (jedoch bislang nur wenige Autobahnen), vier internationale Flughäfen (Sofia, Varna, Burgas und Plowdiw), zwei Seehäfen (Burgas, Varna) sowie Binnenhäfen, der größte ist Russe an der Donau.

Staat und Regierung

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Bulgarien eine kommunistische Volksrepublik. Erst 1990 wurde das Land in eine parlamentarische Demokratie umgewandelt. Gleichzeitig der Staatsrat abgeschafft und an dessen Stelle das Amt des Staatspräsidenten als bulgarisches Staatsoberhaupt eingeführt.

Die Verfassung

Die Verfassung Bulgariens wurde am 13. Juli 1991 verabschiedet. Sie war die erste in ganz Osteuropa, die auf den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie beruht. Gemäß Artikel 2 ist die Republik Bulgarien "ein Einheitsstaat mit örtlicher Selbstverwaltung". Autonome territoriale Gebiete sind nicht zugelassen.

Bulgarien versteht sich als ein sozialer Rechtsstaat und als parlamentarische Demokratie, in der alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Die Grundrechte der Bürger sind unabänderlich und dürfen selbst in Zeiten des Ausnahmezustandes - z.B. im Kriegsfall - nicht außer Kraft gesetzt werden.

In der neuen Verfassung wurde das Recht auf Eigentum garantiert. Neben privatem existiert auch staatliches Eigentum. Zu diesem zählen Bodenschätze, Küstenstreifen und Republikstrassen.

Die Verfassung räumt aber Bürgern, für die Bulgarisch nicht die Muttersprache ist, das Recht ein, "ihre eigene Sprache zu lernen und zu gebrauchen". Zudem garantiert die Verfassung ausdrücklich die Religionsfreiheit und verbietet die "gewaltsame Assimilation". Die Verfassung bezeichnet das orthodoxe Glaubensbekenntnis als traditionelle Religion.

 

Das Verfassungsgericht

Das höchste Gericht Bulgariens jedoch ist das Verfassungsgericht. Es entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und der Rechtsakte des Präsidenten. Es entscheidet darüber, ob ratifizierte Verträge mit der bulgarischen Verfassung vereinbar sind. Im Falle von Streitigkeiten entscheidet es, ob die Wahl von Abgeordneten oder des Präsidenten rechtmäßig ist.

Der Staatspräsident

Der Staatspräsident wird alle fünf Jahre direkt vom Volk gewählt, wobei die Wahlbeteiligung mindestens 50 Prozent betragen muss. Hat keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht, findet binnen einer Woche eine Stichwahl statt. Zudem kann sich der Staatspräsident verfassungsgemäß nur einmal zur Wiederwahl stellen - seine maximale Amtszeit beträgt somit zehn Jahre. Die Bewerber um das Präsidentenamt müssen mindestens 40 Jahre alt und als bulgarischer Staatsbürger in Bulgarien geboren sein. Außerdem müssen sie die letzten fünf Jahre im Land gelebt haben.

Der Staatspräsident setzt die Parlaments- und Kommunalwahlen fest. Er ernennt den Kandidaten der stärksten Parlamentsfraktion für das Amt des Ministerpräsidenten. Er zeichnet Dekrete des Regierungschefs und seiner Minister gegen. Außerdem hat der Staatspräsident ein aufschiebendes Vetorecht. Er kann ein bereits verabschiedetes Gesetz an das Parlament zurückweisen. Wird dieses Gesetz aber erneut mehrheitlich in der Nationalversammlung verabschiedet, kann er es nicht noch einmal zurückweisen.

Der Staatspräsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und verkündet in Übereinstimmung mit dem Gesetz und auf Vorschlag der Regierung die allgemeine oder teilweise Mobilisierung Zudem hat der Staatspräsident auch ein aufschiebendes Vetorecht, d.h. er kann ein bereits verabschiedetes Gesetz an das Parlament zurückweisen. Wird dieses Gesetz aber erneut mehrheitlich in der Nationalversammlung verabschiedet, kann er es nicht erneut zurückweisen.

Die Regierung

Nach Artikel 108 der Verfassung besteht die bulgarische Regierung - der Ministerrat - aus dem Ministerpräsidenten, dessen Stellvertretern und den Ministern. Er "leitet und verwirklicht die Innen- und Außenpolitik des Landes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Gesetzen". Nach der Verfassung gilt für alle Minister die Trennung von Amt und Mandat. Die Amtszeit der Regierung endet regulär, wenn das neugewählte Parlament zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentritt.

Das Parlament

Das bulgarische Parlament - die Nationalversammlung - besteht aus 240 Abgeordneten, die für vier Jahre gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Bulgaren ab 18 Jahren. Um für das Parlament zu kandidieren, müssen die Bulgaren mindestens 21 Jahre alt sein und dürfen keine weitere Staatsbürgerschaft besitzen. Außerdem dürfen sie keine Freiheitsstrafe verbüßt haben. Gewählt wird nach dem Verhältniswahlrecht - für die Parteien Bulgariens gilt eine Vier-Prozent-Sperrklausel.

Die Gesetzgebung

Neben der Regierung haben auch die Abgeordneten des Parlaments ein Initiativrecht. Alle Gesetzentwürfe müssen jedoch beim Parlamentspräsidenten eingereicht werden, der sie wiederum binnen drei Tagen an die Ausschüsse weiterleiten muss.

Die Verwaltungsstruktur

Bulgarien ist weitgehend Zentralstaat. Es existieren 28 Verwaltungsgebiete, die durch staatlich ernannte Gouverneure geleitet werden, sowie 5.312 Gemeinden (Direktwahl der Bürgermeister)

Das Gesundheitssystem

Das Gesundheitssystem wurde in vielen Bereichen dezentralisiert. So fand seit 1991 eine umfassende Privatisierung des Pharmasektors statt. Durch die Zulassung privater Praxen kam es zu einem Anstieg der Anzahl privater Ärzte und Zahnärzte. Mit dem Gesetz über die Gründung des Sozialversicherungsfonds vom 15.11.1995 wurde die direkte Anbindung der sogenannten Sozialversicherung an das Staatsbudget offiziell aufgegeben. Seit dem wird in Bulgarien das Krankengeld, die Rentenversicherung sowie die Unterstützung der Familien durch den Sozialversicherungsfonds abgewickelt. Der Beitragssatz wird durch das Parlament festgelegt. Alle Bürger Bulgariens haben die Pflicht eine Krankenversicherung so abzuschließen, dass eine vorgeschriebene medizinische Grundversorgung garantiert wird.

Eine nationale Krankenversicherung soll dabei den Bereich der Primärversorgung und später auch den der Krankenhausversorgung übernehmen. Die Pflichtbeiträge der einzigen gesetzlichen Krankenversicherung werden durch die Sozialversicherung eingezogen. Der Umfang der Leistung en der Grundversorgung, die die Versicherung abdeckt, wird durch das Gesundheitsministerium festgelegt. Die Grundversicherung erfordert eine weitreichende Selbstbeteiligung.

Die Pflichtbeiträge der staatlichen Krankenversicherung sind an das Einkommen gebunden. Der Beitragssatz von 6 Prozent ist zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zahlen. Ein zusätzlicher Prozentsatz vom Einkommen wird für mitversicherte Familienmitglieder abgezogen. Selbstständige müssen ihre Versicherungsbeiträge in voller Höhe selbst zahlen. Für die Anteile der nicht arbeitenden Bevölkerung kommen der Staat (Pensionäre) oder die Gemeinden (Arbeitslose) auf.

(Quellen: Auswärtiges Amt, Wikipedia, politik-digital, uni-leipzig.de)

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Die Donaustaaten - Moldau/Moldavien

Ländername: Republik Moldau; in der Landessprache: Republica Moldova
Landesfläche: 33.700 qkm
Hauptstadt: Chisinau (gesprochen: Kischinau); ca. 712.000 Einwohner
Bevölkerung: ca. 3,3 Mio.; 75% Moldauer, 8,4% ukrainischer, 5,9% russischer, 1,9% bulgarischer Abstammung, 4,4% Gagausen; 2,2% bezeichnen sich als Rumänen. Daneben 1,0% jüdische und deutschstämmige Minoritäten; Wachstumsrate 2005: 0,5%; Bevölkerungsdichte: ca. 111 Einwohner/qkm Landessprache: Rumänisch; Russisch ist als Verkehrssprache weit verbreitet, in Gagausien im Süden des Landes wird auch Gagausisch (Turksprache) gesprochen. Religionen/Kirchen: überwiegend russisch-orthodox, griechisch orthodox, katholische und jüdische Minderheiten; zunehmend auch Baptisten und Zeugen Jehovas.
Nationalfeiertag: 27. August (Tag der Unabhängigkeit).
Staatsform/Regierungsform: Parlamentarische Demokratie; unabhängig seit dem 27. August 1991. Die Republik ist Mitglied der UNO, des Europüarates, der OSZE und WTO.
Parlament: eine Kammer, 101 Sitze; freie Wahlen seit 1990, letzte Wahl am 6. März 2005, Legislaturperiode: 4 Jahre.
Verwaltungsstruktur: Das Gebiet Moldawiens wird in 5 Munizipien (Municipalităţi; Singular Municipiu) und 32 Kreise (Raioane; Raion) eingeteilt. Daneben gibt es ein autonomes und ein abtrünniges Gebiet.

Ländername: Republik Bulgarien (Republika Balgarija)
Landesfläche: 110.099 qkm
Hauptstadt (Einwohnerzahl): Sofia, 1,2 Mio. Einwohner (Stand: Dezember 2006)
Bevölkerung: 7,7 Mio. Einwohner (Stand: 2006); ca. 69,93 Personen/qkm. Ethnische Gruppen: 83,9% Bulgaren, 9,4% Türken, 4,7% Roma, 2% Russen, Armenier u.a.; Bevölkerungszahl rückläufig
Landessprache: Bulgarisch; Alphabetisierungsgrad: 98,6%
Religionen / Kirchen: ca. 6,8 Mio. bulgarisch-orthodox, ca. 790.000 muslimisch, ca. 50.000 katholisch, ca. 20.000 protestantisch, ca. 5.000 jüdisch (Stand: Dezember 2003)
Nationalfeiertag: 3. März, Tag der Befreiung von der türkischen Herrschaft (1878, Friede von San Stefano)
Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Mrd. Euro: 2006: 25,1Mrd. Euro; Januar-September 2007: 20.5 Mrd. Euro
Pro-Kopf-BIP in Euro: 2006: 3.260 Euro; Januar-September 2007: 2.665 Euro

Land und Landschaft

Bulgarien liegt in Südosteuropa auf der Osthälfte der Balkanhalbinsel und grenzt im Norden, vorwiegend entlang der Donau, an Rumänien, im Westen an Serbien und Mazedonien, im Süden an Griechenland und die Türkei und im Osten an das Schwarze Meer. Es hat von Norden nach Süden vier wesentliche Landschaftszonen:
Nordbulgarische Platte südlich der Donau
Balkangebirge (bis 2.300 m hoch)
Mittelbulgarisches Becken
Thrakische Gebirgskette im Süden (bis 3.000 m hoch)
Klima: warme Sommer und relativ kalte Winter:

Seit 2007 Mitglied der Europäischen Union

Der am Schwarzen Meer liegende Staat ist seit 1. Januar 2007 Mitglied der Europäischen Union. Die Amtssprache ist Bulgarisch; weitere Landessprachen sind Türkisch, Romani und Armenisch.

Bulgarien ist ein wichtiges Transitland zwischen Mitteleuropa und dem Nahen Osten. Es verfügt über ein relativ gut ausgebautes Verkehrsnetz: Eisenbahnnetz, Straßennetz (jedoch bislang nur wenige Autobahnen), vier internationale Flughäfen (Sofia, Varna, Burgas und Plowdiw), zwei Seehäfen (Burgas, Varna) sowie Binnenhäfen, der größte ist Russe an der Donau.

Staat und Regierung

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Bulgarien eine kommunistische Volksrepublik. Erst 1990 wurde das Land in eine parlamentarische Demokratie umgewandelt. Gleichzeitig der Staatsrat abgeschafft und an dessen Stelle das Amt des Staatspräsidenten als bulgarisches Staatsoberhaupt eingeführt.

Die Verfassung

Die Verfassung Bulgariens wurde am 13. Juli 1991 verabschiedet. Sie war die erste in ganz Osteuropa, die auf den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie beruht. Gemäß Artikel 2 ist die Republik Bulgarien "ein Einheitsstaat mit örtlicher Selbstverwaltung". Autonome territoriale Gebiete sind nicht zugelassen.

Bulgarien versteht sich als ein sozialer Rechtsstaat und als parlamentarische Demokratie, in der alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Die Grundrechte der Bürger sind unabänderlich und dürfen selbst in Zeiten des Ausnahmezustandes - z.B. im Kriegsfall - nicht außer Kraft gesetzt werden.

In der neuen Verfassung wurde das Recht auf Eigentum garantiert. Neben privatem existiert auch staatliches Eigentum. Zu diesem zählen Bodenschätze, Küstenstreifen und Republikstrassen.

Die Verfassung räumt aber Bürgern, für die Bulgarisch nicht die Muttersprache ist, das Recht ein, "ihre eigene Sprache zu lernen und zu gebrauchen". Zudem garantiert die Verfassung ausdrücklich die Religionsfreiheit und verbietet die "gewaltsame Assimilation". Die Verfassung bezeichnet das orthodoxe Glaubensbekenntnis als traditionelle Religion.

 

Das Verfassungsgericht

Das höchste Gericht Bulgariens jedoch ist das Verfassungsgericht. Es entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und der Rechtsakte des Präsidenten. Es entscheidet darüber, ob ratifizierte Verträge mit der bulgarischen Verfassung vereinbar sind. Im Falle von Streitigkeiten entscheidet es, ob die Wahl von Abgeordneten oder des Präsidenten rechtmäßig ist.

Der Staatspräsident

Der Staatspräsident wird alle fünf Jahre direkt vom Volk gewählt, wobei die Wahlbeteiligung mindestens 50 Prozent betragen muss. Hat keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht, findet binnen einer Woche eine Stichwahl statt. Zudem kann sich der Staatspräsident verfassungsgemäß nur einmal zur Wiederwahl stellen - seine maximale Amtszeit beträgt somit zehn Jahre. Die Bewerber um das Präsidentenamt müssen mindestens 40 Jahre alt und als bulgarischer Staatsbürger in Bulgarien geboren sein. Außerdem müssen sie die letzten fünf Jahre im Land gelebt haben.

Der Staatspräsident setzt die Parlaments- und Kommunalwahlen fest. Er ernennt den Kandidaten der stärksten Parlamentsfraktion für das Amt des Ministerpräsidenten. Er zeichnet Dekrete des Regierungschefs und seiner Minister gegen. Außerdem hat der Staatspräsident ein aufschiebendes Vetorecht. Er kann ein bereits verabschiedetes Gesetz an das Parlament zurückweisen. Wird dieses Gesetz aber erneut mehrheitlich in der Nationalversammlung verabschiedet, kann er es nicht noch einmal zurückweisen.

Der Staatspräsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und verkündet in Übereinstimmung mit dem Gesetz und auf Vorschlag der Regierung die allgemeine oder teilweise Mobilisierung Zudem hat der Staatspräsident auch ein aufschiebendes Vetorecht, d.h. er kann ein bereits verabschiedetes Gesetz an das Parlament zurückweisen. Wird dieses Gesetz aber erneut mehrheitlich in der Nationalversammlung verabschiedet, kann er es nicht erneut zurückweisen.

Die Regierung

Nach Artikel 108 der Verfassung besteht die bulgarische Regierung - der Ministerrat - aus dem Ministerpräsidenten, dessen Stellvertretern und den Ministern. Er "leitet und verwirklicht die Innen- und Außenpolitik des Landes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Gesetzen". Nach der Verfassung gilt für alle Minister die Trennung von Amt und Mandat. Die Amtszeit der Regierung endet regulär, wenn das neugewählte Parlament zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentritt.

Das Parlament

Das bulgarische Parlament - die Nationalversammlung - besteht aus 240 Abgeordneten, die für vier Jahre gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Bulgaren ab 18 Jahren. Um für das Parlament zu kandidieren, müssen die Bulgaren mindestens 21 Jahre alt sein und dürfen keine weitere Staatsbürgerschaft besitzen. Außerdem dürfen sie keine Freiheitsstrafe verbüßt haben. Gewählt wird nach dem Verhältniswahlrecht - für die Parteien Bulgariens gilt eine Vier-Prozent-Sperrklausel.

Die Gesetzgebung

Neben der Regierung haben auch die Abgeordneten des Parlaments ein Initiativrecht. Alle Gesetzentwürfe müssen jedoch beim Parlamentspräsidenten eingereicht werden, der sie wiederum binnen drei Tagen an die Ausschüsse weiterleiten muss.

Die Verwaltungsstruktur

Bulgarien ist weitgehend Zentralstaat. Es existieren 28 Verwaltungsgebiete, die durch staatlich ernannte Gouverneure geleitet werden, sowie 5.312 Gemeinden (Direktwahl der Bürgermeister)

Das Gesundheitssystem

Das Gesundheitssystem wurde in vielen Bereichen dezentralisiert. So fand seit 1991 eine umfassende Privatisierung des Pharmasektors statt. Durch die Zulassung privater Praxen kam es zu einem Anstieg der Anzahl privater Ärzte und Zahnärzte. Mit dem Gesetz über die Gründung des Sozialversicherungsfonds vom 15.11.1995 wurde die direkte Anbindung der sogenannten Sozialversicherung an das Staatsbudget offiziell aufgegeben. Seit dem wird in Bulgarien das Krankengeld, die Rentenversicherung sowie die Unterstützung der Familien durch den Sozialversicherungsfonds abgewickelt. Der Beitragssatz wird durch das Parlament festgelegt. Alle Bürger Bulgariens haben die Pflicht eine Krankenversicherung so abzuschließen, dass eine vorgeschriebene medizinische Grundversorgung garantiert wird.

Eine nationale Krankenversicherung soll dabei den Bereich der Primärversorgung und später auch den der Krankenhausversorgung übernehmen. Die Pflichtbeiträge der einzigen gesetzlichen Krankenversicherung werden durch die Sozialversicherung eingezogen. Der Umfang der Leistung en der Grundversorgung, die die Versicherung abdeckt, wird durch das Gesundheitsministerium festgelegt. Die Grundversicherung erfordert eine weitreichende Selbstbeteiligung.

Die Pflichtbeiträge der staatlichen Krankenversicherung sind an das Einkommen gebunden. Der Beitragssatz von 6 Prozent ist zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zahlen. Ein zusätzlicher Prozentsatz vom Einkommen wird für mitversicherte Familienmitglieder abgezogen. Selbstständige müssen ihre Versicherungsbeiträge in voller Höhe selbst zahlen. Für die Anteile der nicht arbeitenden Bevölkerung kommen der Staat (Pensionäre) oder die Gemeinden (Arbeitslose) auf.

(Quellen: Auswärtiges Amt, Wikipedia, politik-digital, uni-leipzig.de)

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Die Donaustaaten - Rumänien

Ländername: Rumänien (România)
Größe des Landes: 237.500 qkm
Hauptstadt: Bukarest, ca. 2,1 Mio. Einwohner
Bevölkerung: 21,6 Mio. Einwohner (Volkszählung 2002)
Landessprache: Rumänisch
Religion, Kirchen: Rumänisch-orthodox 87%, römisch-katholisch ca. 5%, griechisch-katholisch ca. 1%, u.a.
Nationalfeiertag: 1. Dezember
Pro-Kopf-Einkommen: Nettodurchschnittsgehalt Juli 2007: 1040 RON (ca. 332 Euro), Bruttodurchschnittsgehalt Juli 2007: 1402 RON (ca. 448 Euro).
Bruttoinlandsprodukt: 2006: 97,15 Mrd. EUR, 1. Halbjahr 2007: 46,24 Mrd. Euro

Ländername: Republik Bulgarien (Republika Balgarija)
Landesfläche: 110.099 qkm
Hauptstadt (Einwohnerzahl): Sofia, 1,2 Mio. Einwohner (Stand: Dezember 2006)
Bevölkerung: 7,7 Mio. Einwohner (Stand: 2006); ca. 69,93 Personen/qkm. Ethnische Gruppen: 83,9% Bulgaren, 9,4% Türken, 4,7% Roma, 2% Russen, Armenier u.a.; Bevölkerungszahl rückläufig
Landessprache: Bulgarisch; Alphabetisierungsgrad: 98,6%
Religionen / Kirchen: ca. 6,8 Mio. bulgarisch-orthodox, ca. 790.000 muslimisch, ca. 50.000 katholisch, ca. 20.000 protestantisch, ca. 5.000 jüdisch (Stand: Dezember 2003)
Nationalfeiertag: 3. März, Tag der Befreiung von der türkischen Herrschaft (1878, Friede von San Stefano)
Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Mrd. Euro: 2006: 25,1Mrd. Euro; Januar-September 2007: 20.5 Mrd. Euro
Pro-Kopf-BIP in Euro: 2006: 3.260 Euro; Januar-September 2007: 2.665 Euro

Land und Landschaft

Bulgarien liegt in Südosteuropa auf der Osthälfte der Balkanhalbinsel und grenzt im Norden, vorwiegend entlang der Donau, an Rumänien, im Westen an Serbien und Mazedonien, im Süden an Griechenland und die Türkei und im Osten an das Schwarze Meer. Es hat von Norden nach Süden vier wesentliche Landschaftszonen:
Nordbulgarische Platte südlich der Donau
Balkangebirge (bis 2.300 m hoch)
Mittelbulgarisches Becken
Thrakische Gebirgskette im Süden (bis 3.000 m hoch)
Klima: warme Sommer und relativ kalte Winter:

Seit 2007 Mitglied der Europäischen Union

Der am Schwarzen Meer liegende Staat ist seit 1. Januar 2007 Mitglied der Europäischen Union. Die Amtssprache ist Bulgarisch; weitere Landessprachen sind Türkisch, Romani und Armenisch.

Bulgarien ist ein wichtiges Transitland zwischen Mitteleuropa und dem Nahen Osten. Es verfügt über ein relativ gut ausgebautes Verkehrsnetz: Eisenbahnnetz, Straßennetz (jedoch bislang nur wenige Autobahnen), vier internationale Flughäfen (Sofia, Varna, Burgas und Plowdiw), zwei Seehäfen (Burgas, Varna) sowie Binnenhäfen, der größte ist Russe an der Donau.

Staat und Regierung

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Bulgarien eine kommunistische Volksrepublik. Erst 1990 wurde das Land in eine parlamentarische Demokratie umgewandelt. Gleichzeitig der Staatsrat abgeschafft und an dessen Stelle das Amt des Staatspräsidenten als bulgarisches Staatsoberhaupt eingeführt.

Die Verfassung

Die Verfassung Bulgariens wurde am 13. Juli 1991 verabschiedet. Sie war die erste in ganz Osteuropa, die auf den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie beruht. Gemäß Artikel 2 ist die Republik Bulgarien "ein Einheitsstaat mit örtlicher Selbstverwaltung". Autonome territoriale Gebiete sind nicht zugelassen.

Bulgarien versteht sich als ein sozialer Rechtsstaat und als parlamentarische Demokratie, in der alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Die Grundrechte der Bürger sind unabänderlich und dürfen selbst in Zeiten des Ausnahmezustandes - z.B. im Kriegsfall - nicht außer Kraft gesetzt werden.

In der neuen Verfassung wurde das Recht auf Eigentum garantiert. Neben privatem existiert auch staatliches Eigentum. Zu diesem zählen Bodenschätze, Küstenstreifen und Republikstrassen.

Die Verfassung räumt aber Bürgern, für die Bulgarisch nicht die Muttersprache ist, das Recht ein, "ihre eigene Sprache zu lernen und zu gebrauchen". Zudem garantiert die Verfassung ausdrücklich die Religionsfreiheit und verbietet die "gewaltsame Assimilation". Die Verfassung bezeichnet das orthodoxe Glaubensbekenntnis als traditionelle Religion.

 

Das Verfassungsgericht

Das höchste Gericht Bulgariens jedoch ist das Verfassungsgericht. Es entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und der Rechtsakte des Präsidenten. Es entscheidet darüber, ob ratifizierte Verträge mit der bulgarischen Verfassung vereinbar sind. Im Falle von Streitigkeiten entscheidet es, ob die Wahl von Abgeordneten oder des Präsidenten rechtmäßig ist.

Der Staatspräsident

Der Staatspräsident wird alle fünf Jahre direkt vom Volk gewählt, wobei die Wahlbeteiligung mindestens 50 Prozent betragen muss. Hat keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht, findet binnen einer Woche eine Stichwahl statt. Zudem kann sich der Staatspräsident verfassungsgemäß nur einmal zur Wiederwahl stellen - seine maximale Amtszeit beträgt somit zehn Jahre. Die Bewerber um das Präsidentenamt müssen mindestens 40 Jahre alt und als bulgarischer Staatsbürger in Bulgarien geboren sein. Außerdem müssen sie die letzten fünf Jahre im Land gelebt haben.

Der Staatspräsident setzt die Parlaments- und Kommunalwahlen fest. Er ernennt den Kandidaten der stärksten Parlamentsfraktion für das Amt des Ministerpräsidenten. Er zeichnet Dekrete des Regierungschefs und seiner Minister gegen. Außerdem hat der Staatspräsident ein aufschiebendes Vetorecht. Er kann ein bereits verabschiedetes Gesetz an das Parlament zurückweisen. Wird dieses Gesetz aber erneut mehrheitlich in der Nationalversammlung verabschiedet, kann er es nicht noch einmal zurückweisen.

Der Staatspräsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und verkündet in Übereinstimmung mit dem Gesetz und auf Vorschlag der Regierung die allgemeine oder teilweise Mobilisierung Zudem hat der Staatspräsident auch ein aufschiebendes Vetorecht, d.h. er kann ein bereits verabschiedetes Gesetz an das Parlament zurückweisen. Wird dieses Gesetz aber erneut mehrheitlich in der Nationalversammlung verabschiedet, kann er es nicht erneut zurückweisen.

Die Regierung

Nach Artikel 108 der Verfassung besteht die bulgarische Regierung - der Ministerrat - aus dem Ministerpräsidenten, dessen Stellvertretern und den Ministern. Er "leitet und verwirklicht die Innen- und Außenpolitik des Landes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Gesetzen". Nach der Verfassung gilt für alle Minister die Trennung von Amt und Mandat. Die Amtszeit der Regierung endet regulär, wenn das neugewählte Parlament zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentritt.

Das Parlament

Das bulgarische Parlament - die Nationalversammlung - besteht aus 240 Abgeordneten, die für vier Jahre gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Bulgaren ab 18 Jahren. Um für das Parlament zu kandidieren, müssen die Bulgaren mindestens 21 Jahre alt sein und dürfen keine weitere Staatsbürgerschaft besitzen. Außerdem dürfen sie keine Freiheitsstrafe verbüßt haben. Gewählt wird nach dem Verhältniswahlrecht - für die Parteien Bulgariens gilt eine Vier-Prozent-Sperrklausel.

Die Gesetzgebung

Neben der Regierung haben auch die Abgeordneten des Parlaments ein Initiativrecht. Alle Gesetzentwürfe müssen jedoch beim Parlamentspräsidenten eingereicht werden, der sie wiederum binnen drei Tagen an die Ausschüsse weiterleiten muss.

Die Verwaltungsstruktur

Bulgarien ist weitgehend Zentralstaat. Es existieren 28 Verwaltungsgebiete, die durch staatlich ernannte Gouverneure geleitet werden, sowie 5.312 Gemeinden (Direktwahl der Bürgermeister)

Das Gesundheitssystem

Das Gesundheitssystem wurde in vielen Bereichen dezentralisiert. So fand seit 1991 eine umfassende Privatisierung des Pharmasektors statt. Durch die Zulassung privater Praxen kam es zu einem Anstieg der Anzahl privater Ärzte und Zahnärzte. Mit dem Gesetz über die Gründung des Sozialversicherungsfonds vom 15.11.1995 wurde die direkte Anbindung der sogenannten Sozialversicherung an das Staatsbudget offiziell aufgegeben. Seit dem wird in Bulgarien das Krankengeld, die Rentenversicherung sowie die Unterstützung der Familien durch den Sozialversicherungsfonds abgewickelt. Der Beitragssatz wird durch das Parlament festgelegt. Alle Bürger Bulgariens haben die Pflicht eine Krankenversicherung so abzuschließen, dass eine vorgeschriebene medizinische Grundversorgung garantiert wird.

Eine nationale Krankenversicherung soll dabei den Bereich der Primärversorgung und später auch den der Krankenhausversorgung übernehmen. Die Pflichtbeiträge der einzigen gesetzlichen Krankenversicherung werden durch die Sozialversicherung eingezogen. Der Umfang der Leistung en der Grundversorgung, die die Versicherung abdeckt, wird durch das Gesundheitsministerium festgelegt. Die Grundversicherung erfordert eine weitreichende Selbstbeteiligung.

Die Pflichtbeiträge der staatlichen Krankenversicherung sind an das Einkommen gebunden. Der Beitragssatz von 6 Prozent ist zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zahlen. Ein zusätzlicher Prozentsatz vom Einkommen wird für mitversicherte Familienmitglieder abgezogen. Selbstständige müssen ihre Versicherungsbeiträge in voller Höhe selbst zahlen. Für die Anteile der nicht arbeitenden Bevölkerung kommen der Staat (Pensionäre) oder die Gemeinden (Arbeitslose) auf.

(Quellen: Auswärtiges Amt, Wikipedia, politik-digital, uni-leipzig.de)

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Die Donaustaaten - Serbien

Ländername: Republik Serbien (SRB, RS), Srbija
Landesfläche: 77.484 qkm
Hauptstadt: Belgrad (Beograd), ca. 2 Mio. Einwohner
Bevölkerung: Volkszählung 2002: 7.498.001.
In diesen Zahlen enthalten sind ca. 490.000 Flüchtlinge und Binnenvertriebene aus den früheren Kriegsgebieten (180.000 aus Kroatien, 90.000 aus Bosnien-Herzegowina, 220.000 aus dem Kosovo).
Ethnische Zusammensetzung: 82,8% Serben, 3,9% Ungarn, 2,1% Bosniaken bzw. "ethnische Muslime", 1,4% Roma, 1,1% "Jugoslawen", 0,9% Montenegriner, 0,9% Kroaten, 0,8% Slowaken, 0,8% Albaner, 0,5% Vlahen, 0,5% Rumänen, 0,4% Mazedonier, 0,3% Bulgaren, 0,3% Bunjevazen, 0,2% Ukrainer (Ruthenen) und ca. 4.000 Deutsche sowie Angehörige weiterer Gruppen der insgesamt 21 Minderheiten.
Landessprache: Serbisch (geschrieben sowohl in lateinischer wie in kyrillischer Schrift, wobei die serbischen Behörden im Schriftverkehr zum Gebrauch der kyrillischen Schrift verpflichtet sind), daneben die Sprachen der Minderheiten, die in deren jeweiligen Siedlungsgebieten offiziell aber nur in beschränktem Umfang Anwendung finden.
Religionen: Serbien (Stand 2002): 85% serbisch-orthodox, 6% römisch-katholisch, 3% muslimisch, 6% andere Gruppen bzw. ohne Angabe.
Nationalfeiertag: 15.02., („Tag der Staatlichkeit“, Aufstand gegen die Osmanen 1804)
Bruttoinlandsprodukt (vorläufige Schätzung für 2007): 30.581 Mio. Euro (Quelle: Bulletin des serb. Finanzministeriums).
BIP pro Kopf (vorläufige Schätzung für 2007): 4.058 Euro (Quelle: Bulletin des serb. Finanzministeriums).
Währung: 1 Neuer Dinar (N.D.) = 100 Para. (87 N.D. = 1 €)

Ländername: Republik Bulgarien (Republika Balgarija)
Landesfläche: 110.099 qkm
Hauptstadt (Einwohnerzahl): Sofia, 1,2 Mio. Einwohner (Stand: Dezember 2006)
Bevölkerung: 7,7 Mio. Einwohner (Stand: 2006); ca. 69,93 Personen/qkm. Ethnische Gruppen: 83,9% Bulgaren, 9,4% Türken, 4,7% Roma, 2% Russen, Armenier u.a.; Bevölkerungszahl rückläufig
Landessprache: Bulgarisch; Alphabetisierungsgrad: 98,6%
Religionen / Kirchen: ca. 6,8 Mio. bulgarisch-orthodox, ca. 790.000 muslimisch, ca. 50.000 katholisch, ca. 20.000 protestantisch, ca. 5.000 jüdisch (Stand: Dezember 2003)
Nationalfeiertag: 3. März, Tag der Befreiung von der türkischen Herrschaft (1878, Friede von San Stefano)
Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Mrd. Euro: 2006: 25,1Mrd. Euro; Januar-September 2007: 20.5 Mrd. Euro
Pro-Kopf-BIP in Euro: 2006: 3.260 Euro; Januar-September 2007: 2.665 Euro

Land und Landschaft

Bulgarien liegt in Südosteuropa auf der Osthälfte der Balkanhalbinsel und grenzt im Norden, vorwiegend entlang der Donau, an Rumänien, im Westen an Serbien und Mazedonien, im Süden an Griechenland und die Türkei und im Osten an das Schwarze Meer. Es hat von Norden nach Süden vier wesentliche Landschaftszonen:
Nordbulgarische Platte südlich der Donau
Balkangebirge (bis 2.300 m hoch)
Mittelbulgarisches Becken
Thrakische Gebirgskette im Süden (bis 3.000 m hoch)
Klima: warme Sommer und relativ kalte Winter:

Seit 2007 Mitglied der Europäischen Union

Der am Schwarzen Meer liegende Staat ist seit 1. Januar 2007 Mitglied der Europäischen Union. Die Amtssprache ist Bulgarisch; weitere Landessprachen sind Türkisch, Romani und Armenisch.

Bulgarien ist ein wichtiges Transitland zwischen Mitteleuropa und dem Nahen Osten. Es verfügt über ein relativ gut ausgebautes Verkehrsnetz: Eisenbahnnetz, Straßennetz (jedoch bislang nur wenige Autobahnen), vier internationale Flughäfen (Sofia, Varna, Burgas und Plowdiw), zwei Seehäfen (Burgas, Varna) sowie Binnenhäfen, der größte ist Russe an der Donau.

Staat und Regierung

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Bulgarien eine kommunistische Volksrepublik. Erst 1990 wurde das Land in eine parlamentarische Demokratie umgewandelt. Gleichzeitig der Staatsrat abgeschafft und an dessen Stelle das Amt des Staatspräsidenten als bulgarisches Staatsoberhaupt eingeführt.

Die Verfassung

Die Verfassung Bulgariens wurde am 13. Juli 1991 verabschiedet. Sie war die erste in ganz Osteuropa, die auf den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie beruht. Gemäß Artikel 2 ist die Republik Bulgarien "ein Einheitsstaat mit örtlicher Selbstverwaltung". Autonome territoriale Gebiete sind nicht zugelassen.

Bulgarien versteht sich als ein sozialer Rechtsstaat und als parlamentarische Demokratie, in der alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Die Grundrechte der Bürger sind unabänderlich und dürfen selbst in Zeiten des Ausnahmezustandes - z.B. im Kriegsfall - nicht außer Kraft gesetzt werden.

In der neuen Verfassung wurde das Recht auf Eigentum garantiert. Neben privatem existiert auch staatliches Eigentum. Zu diesem zählen Bodenschätze, Küstenstreifen und Republikstrassen.

Die Verfassung räumt aber Bürgern, für die Bulgarisch nicht die Muttersprache ist, das Recht ein, "ihre eigene Sprache zu lernen und zu gebrauchen". Zudem garantiert die Verfassung ausdrücklich die Religionsfreiheit und verbietet die "gewaltsame Assimilation". Die Verfassung bezeichnet das orthodoxe Glaubensbekenntnis als traditionelle Religion.

 

Das Verfassungsgericht

Das höchste Gericht Bulgariens jedoch ist das Verfassungsgericht. Es entscheidet über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und der Rechtsakte des Präsidenten. Es entscheidet darüber, ob ratifizierte Verträge mit der bulgarischen Verfassung vereinbar sind. Im Falle von Streitigkeiten entscheidet es, ob die Wahl von Abgeordneten oder des Präsidenten rechtmäßig ist.

Der Staatspräsident

Der Staatspräsident wird alle fünf Jahre direkt vom Volk gewählt, wobei die Wahlbeteiligung mindestens 50 Prozent betragen muss. Hat keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht, findet binnen einer Woche eine Stichwahl statt. Zudem kann sich der Staatspräsident verfassungsgemäß nur einmal zur Wiederwahl stellen - seine maximale Amtszeit beträgt somit zehn Jahre. Die Bewerber um das Präsidentenamt müssen mindestens 40 Jahre alt und als bulgarischer Staatsbürger in Bulgarien geboren sein. Außerdem müssen sie die letzten fünf Jahre im Land gelebt haben.

Der Staatspräsident setzt die Parlaments- und Kommunalwahlen fest. Er ernennt den Kandidaten der stärksten Parlamentsfraktion für das Amt des Ministerpräsidenten. Er zeichnet Dekrete des Regierungschefs und seiner Minister gegen. Außerdem hat der Staatspräsident ein aufschiebendes Vetorecht. Er kann ein bereits verabschiedetes Gesetz an das Parlament zurückweisen. Wird dieses Gesetz aber erneut mehrheitlich in der Nationalversammlung verabschiedet, kann er es nicht noch einmal zurückweisen.

Der Staatspräsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und verkündet in Übereinstimmung mit dem Gesetz und auf Vorschlag der Regierung die allgemeine oder teilweise Mobilisierung Zudem hat der Staatspräsident auch ein aufschiebendes Vetorecht, d.h. er kann ein bereits verabschiedetes Gesetz an das Parlament zurückweisen. Wird dieses Gesetz aber erneut mehrheitlich in der Nationalversammlung verabschiedet, kann er es nicht erneut zurückweisen.

Die Regierung

Nach Artikel 108 der Verfassung besteht die bulgarische Regierung - der Ministerrat - aus dem Ministerpräsidenten, dessen Stellvertretern und den Ministern. Er "leitet und verwirklicht die Innen- und Außenpolitik des Landes in Übereinstimmung mit der Verfassung und den Gesetzen". Nach der Verfassung gilt für alle Minister die Trennung von Amt und Mandat. Die Amtszeit der Regierung endet regulär, wenn das neugewählte Parlament zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentritt.

Das Parlament

Das bulgarische Parlament - die Nationalversammlung - besteht aus 240 Abgeordneten, die für vier Jahre gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle Bulgaren ab 18 Jahren. Um für das Parlament zu kandidieren, müssen die Bulgaren mindestens 21 Jahre alt sein und dürfen keine weitere Staatsbürgerschaft besitzen. Außerdem dürfen sie keine Freiheitsstrafe verbüßt haben. Gewählt wird nach dem Verhältniswahlrecht - für die Parteien Bulgariens gilt eine Vier-Prozent-Sperrklausel.

Die Gesetzgebung

Neben der Regierung haben auch die Abgeordneten des Parlaments ein Initiativrecht. Alle Gesetzentwürfe müssen jedoch beim Parlamentspräsidenten eingereicht werden, der sie wiederum binnen drei Tagen an die Ausschüsse weiterleiten muss.

Die Verwaltungsstruktur

Bulgarien ist weitgehend Zentralstaat. Es existieren 28 Verwaltungsgebiete, die durch staatlich ernannte Gouverneure geleitet werden, sowie 5.312 Gemeinden (Direktwahl der Bürgermeister)

Das Gesundheitssystem

Das Gesundheitssystem wurde in vielen Bereichen dezentralisiert. So fand seit 1991 eine umfassende Privatisierung des Pharmasektors statt. Durch die Zulassung privater Praxen kam es zu einem Anstieg der Anzahl privater Ärzte und Zahnärzte. Mit dem Gesetz über die Gründung des Sozialversicherungsfonds vom 15.11.1995 wurde die direkte Anbindung der sogenannten Sozialversicherung an das Staatsbudget offiziell aufgegeben. Seit dem wird in Bulgarien das Krankengeld, die Rentenversicherung sowie die Unterstützung der Familien durch den Sozialversicherungsfonds abgewickelt. Der Beitragssatz wird durch das Parlament festgelegt. Alle Bürger Bulgariens haben die Pflicht eine Krankenversicherung so abzuschließen, dass eine vorgeschriebene medizinische Grundversorgung garantiert wird.

Eine nationale Krankenversicherung soll dabei den Bereich der Primärversorgung und später auch den der Krankenhausversorgung übernehmen. Die Pflichtbeiträge der einzigen gesetzlichen Krankenversicherung werden durch die Sozialversicherung eingezogen. Der Umfang der Leistung en der Grundversorgung, die die Versicherung abdeckt, wird durch das Gesundheitsministerium festgelegt. Die Grundversicherung erfordert eine weitreichende Selbstbeteiligung.

Die Pflichtbeiträge der staatlichen Krankenversicherung sind an das Einkommen gebunden. Der Beitragssatz von 6 Prozent ist zu gleichen Teilen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zahlen. Ein zusätzlicher Prozentsatz vom Einkommen wird für mitversicherte Familienmitglieder abgezogen. Selbstständige müssen ihre Versicherungsbeiträge in voller Höhe selbst zahlen. Für die Anteile der nicht arbeitenden Bevölkerung kommen der Staat (Pensionäre) oder die Gemeinden (Arbeitslose) auf.

(Quellen: Auswärtiges Amt, Wikipedia, politik-digital, uni-leipzig.de)

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